Geeignete Bezugsquelle ATM

VW Crafter 2 & MAN TGE - ab 2017
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Mr.Bee7string
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Geeignete Bezugsquelle ATM

#1 

Beitrag von Mr.Bee7string »

 Themenstarter

Hallo,
ich bin neu in diesem Forum, und habe offenbar ein "Montagsmodell" des Crafter erstanden. Kurzfassung: Gekauft mit überholtem DPF und neuem AGR samt Kühler mit 72tkm Gesamtlaufleistung. Bei 74tkm durch einen schadhaften Zahnriemen entstand ein Motorschaden, der Wagen kam zu einem Instandetzer, der lt. Rechnung neue Kolben, Kolbenringe, Zylinderkopf, Ventile, sämtliche Dichtungen und die Nockenwellen ersetzte. Dann "warf" er den Motor mehr oder weniger in die Karosse und schickte seinen "Cousin" mit dem Auto zu mir. Am nächsten Morgen wollte ich die diversen Mängel der Endmontage samt fehlender Einzelteile wie einer Radkappe, der unteren Motorpappe etc. reklamieren und erhielt den Hinweis, man habe normal gearbeitet, jedwede Reklamation nur gegen entsprechendes Gerichtsurteil, ich möge die Dinge gefälligst selbst reparieren. Das tat ich, und das Auto fuhr dann auch.
Nach 30tkm kam es jetzt dazu, dass der Ölverbrauch sprunghaft von nicht messbar auf ca. 2,5 l pro 100km anstieg. Außerdem kommt von irgendwoher ein "Klötern". Wir konnten bisher feststellen, dass der Turbolader in Ordnung ist, und dass das Klötern nicht vom Klimakompressor, einer Spannrolle, der Wasserpumpe, dem Zweimassenschwungrad oder aus dem Kupplungsgehäuse kommt.

Meine bittere Vermutung ist, dass ich den Motor noch einmal öffnen müsste. Statt jetzt wieder monatelang viel Geld in diverese Werkstattaufenthalte zu investieren, würde ich gern den Motor nochmal ausbauen und durch einen wirklich vernünftig instandgesetzten Motor tauschen, damit ich endlich mal in Ruhe damit fahren kann. Verwerten erscheint mir mit einer Gesamtlaufleistung von jetzt 106tkm noch zu früh.

Eine "befreundete" freie Werkstatt ist z.B. nicht bereit einen generalüberholten ATM einzubauen, mit der Begründung, die würden zu oft so mangehalft vormontiert kommen, dass man als Gewährleistungsträger nach dem Einbau nicht einstehen könne.

Gibt es Erfahrungswerte, wer heute noch gute Arbeit bei der Motor-Überholung leistet? Oder sollte ich das Auto tatsächlich abschreiben und mich auf die Suche nach einem neuen machen? Da der Wagen seit 2 Jahren eh nicht zuverlässig einsetzbar ist, darf es auch einen Moment dauern. Ich würde das Auto auch gegen den Restbetrag der laufenden Finanzierung abgeben, wenn ihn jemand für sich selbst fertig machen will. Aber ich kann ihn nicht ruhigen Gewissens an jemanden verkaufen, der damit wirklich fahren möchte, das schafft dieses Auto mit dem vorhandenen Motor einfach nicht zuverlässig.

Achso: Motor ist ein 2.0 TDI, 102 PS, KB DAUB, FWD
JoachimG
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Re: Geeignete Bezugsquelle ATM

#2 

Beitrag von JoachimG »

Hallo,

schau dir mal die Betriebe hier an: VMI (Verband der Motoren-Instandsetzungsbetriebe)
Das sind Profis und viele davon bauen dir den Motor aus und wieder ein.
Die schauen sich den Motor an und sagen dir was zu tun ist.
Einige haben auch komplett überholte Motoren am Lager und tauschen dann.
Gruß
Joachim
PS Die sollten auch erkennen ob die vorige Werkstatt gepfuscht hat, dann kannst du bei Lust und Laune auch mal vor Gericht ziehen und der alten Werkstatt Feuer machen.
GCS xover, Bj 2022, OM654.920, Euro VI, Iglhaut Sperre, 70.000 Km, 4,1t, 245/75R16 BF AT KO2, 229.52 MB
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