Bonjour le chipeau,
he, dein nick-name, deine Einstellung "leben und leben lassen" sagen mir du mußt Franzose sein!
Herzlich Willkommen im Forum!
salut wolle
Womo Steuer
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Re: Womo Steuer
Das wahr es dann wohl mit meinem Wohnmobile 4x4 umbau brauche ich garnicht erst anfangen. lohnt sich ja garnicht .
Ich fahre eh sehr wehnig und ins geschäft laufe ich . Dann muss ich halt weiterhin A-Klasse fahren .
LKW lohnt sich ja nicht oder ? Brauche ich ja dann ein Tachograf und habe Sonntagsfahrverbot oder ?
Ich fahre eh sehr wehnig und ins geschäft laufe ich . Dann muss ich halt weiterhin A-Klasse fahren .
LKW lohnt sich ja nicht oder ? Brauche ich ja dann ein Tachograf und habe Sonntagsfahrverbot oder ?
Mit freundlichen Grüßen
With kind regards
MASTERAUER
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Alles rund um Mercedes !
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Re: Womo Steuer
@Masterauer
Mit LKW-Zulassung muss man nicht Tachograph einbauen. Aber du darfst Sonntags kein Anhänger ziehen. Wenn die Steuer für Leicht-LKWs so bleibt muss man nur noch eine seeeehr günstige Versicherung finden. Z.Zt. ist es sauteuer ein LKW zu versichern. Ich musste ca. 1200,- teuros für ein jahr bezahlen. Jetzt wird es umgekehrt. Nun habe ich eine günstige Versichrung fürs Womo aber der Fiskus will an unser Geldbeutel ran. Vieleicht sollten die Versicherungen für privat genutzte Leicht-LKWs die Prämien senken. Dann würde ich mein Sprinter als LKW anmelden.Mit den 3 Sitzplätzen vorn komme ich klar. Ob aber die originalen Womo wie Karmann mit Alkowen usw. als LKW durchgehen bezweifle ich. :Hae:
Mit LKW-Zulassung muss man nicht Tachograph einbauen. Aber du darfst Sonntags kein Anhänger ziehen. Wenn die Steuer für Leicht-LKWs so bleibt muss man nur noch eine seeeehr günstige Versicherung finden. Z.Zt. ist es sauteuer ein LKW zu versichern. Ich musste ca. 1200,- teuros für ein jahr bezahlen. Jetzt wird es umgekehrt. Nun habe ich eine günstige Versichrung fürs Womo aber der Fiskus will an unser Geldbeutel ran. Vieleicht sollten die Versicherungen für privat genutzte Leicht-LKWs die Prämien senken. Dann würde ich mein Sprinter als LKW anmelden.Mit den 3 Sitzplätzen vorn komme ich klar. Ob aber die originalen Womo wie Karmann mit Alkowen usw. als LKW durchgehen bezweifle ich. :Hae:
Womo Rapido Sprinter 316 CDI
212 Bj. 99 hat jetzt Tochter
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Re: Womo Steuer
Danke Sindbad für die Antwort.
Suche dann mal nach einer Billigen Versicherung für LKW .
Werde woll mein Sprinter vor dem Umbau zum WOMO erst als LKW umschreiben Lassen mit 3 Sitzplätzen und dann den Umbau Starten.
Mals schaun.
Danke noch mal.
Suche dann mal nach einer Billigen Versicherung für LKW .
Werde woll mein Sprinter vor dem Umbau zum WOMO erst als LKW umschreiben Lassen mit 3 Sitzplätzen und dann den Umbau Starten.
Mals schaun.
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Re: Womo Steuer
Zu § 2 Abs. 2a Nr.3
Nach Maßgabe des Anhangs II C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr. L 42 S.1) sind Personenkraftwagen der Klasse M1, auch sog. Mehrzweckfahrzeuge (andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum) anzusehen. Derartige Kraftfahrzeuge sind verkehrsrechtlich jedoch unter den folgenden Voraussetzung nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizieren:
a) Die Fahrzeuge haben außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze
b) Zusätzlich muss folgende Bedingung erfüllt sein
P-(M+Nx68) > Nx68
Dabei bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es jedoch sachlich gerechtfertigt, solche – nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende – Mehrzweckfahrzeuge kraft-fahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Als Mehrzweckfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Vans) in Betracht kommen.
Hi Leute,
bin neu hier.....ist ja der Hammer! WOMO Anmeldung fällt wohl flach!
Der obige Abschnitt ist für mich dabei wichtig, demnach müßte der Sprinter als PKW!!! zugelassen immer noch Gewichtsbesteuerungsfähig sein wenn er obiger Formel genügt. Passt aber beim Sprinter auf jeden Fall auch bei 2810Kg und 7 Sitzplätze!!!! Also werde ich meinen nächste Woche als Kombinationskraftfahrzeug zulassen und wenn das wegfällt bei PKW auf Besteuerung nach Gewicht bestehen. Diese obige Formel ist wohl im EU Recht hinterlegt, so dass der deutsch gesetzgeber da nicht rumkommt (hab ich auch schon woanders gelesen). Trotzdem ist der PKW immer noch knapp 300€ teurer als das geplante WOMO aber immerhin knapp 200€ billiger als LKW (bei mir). Wenn das Ding durch ist als PKW mit Gewichtsbesteuerung werd ich nach dem WOMO Umbau beim freundlichen Versicherungsvertreter vorfahren ob die nicht trotz PKW Eintrag das Ding als WOMO versichern....
. Hab von Beispielen gehört wo ein Golf Pickup trotz LKW eintrag als PKW versichert war.....gehen tut alles!
Nach Maßgabe des Anhangs II C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABI. EG Nr. L 42 S.1) sind Personenkraftwagen der Klasse M1, auch sog. Mehrzweckfahrzeuge (andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum) anzusehen. Derartige Kraftfahrzeuge sind verkehrsrechtlich jedoch unter den folgenden Voraussetzung nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizieren:
a) Die Fahrzeuge haben außer dem Fahrersitz nicht mehr als sechs Sitzplätze
b) Zusätzlich muss folgende Bedingung erfüllt sein
P-(M+Nx68) > Nx68
Dabei bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Abweichend von dieser verkehrsrechtlichen Beurteilung ist es jedoch sachlich gerechtfertigt, solche – nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 zu qualifizierende – Mehrzweckfahrzeuge kraft-fahrzeugsteuerrechtlich als Personenkraftwagen zu behandeln, wenn sie vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, also die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Als Mehrzweckfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift können insbesondere sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Vans) in Betracht kommen.
Hi Leute,
bin neu hier.....ist ja der Hammer! WOMO Anmeldung fällt wohl flach!
Der obige Abschnitt ist für mich dabei wichtig, demnach müßte der Sprinter als PKW!!! zugelassen immer noch Gewichtsbesteuerungsfähig sein wenn er obiger Formel genügt. Passt aber beim Sprinter auf jeden Fall auch bei 2810Kg und 7 Sitzplätze!!!! Also werde ich meinen nächste Woche als Kombinationskraftfahrzeug zulassen und wenn das wegfällt bei PKW auf Besteuerung nach Gewicht bestehen. Diese obige Formel ist wohl im EU Recht hinterlegt, so dass der deutsch gesetzgeber da nicht rumkommt (hab ich auch schon woanders gelesen). Trotzdem ist der PKW immer noch knapp 300€ teurer als das geplante WOMO aber immerhin knapp 200€ billiger als LKW (bei mir). Wenn das Ding durch ist als PKW mit Gewichtsbesteuerung werd ich nach dem WOMO Umbau beim freundlichen Versicherungsvertreter vorfahren ob die nicht trotz PKW Eintrag das Ding als WOMO versichern....


