Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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insel_sprinter
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Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#1 

Beitrag von insel_sprinter »

 Themenstarter

Moin,

ich würde gerne einen Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten lassen, damit ich ihn auch mit meinem Führerschein Klasse B fahren darf. Jetzt gerade liegt das zulässige Gesamtgewicht bei 5 t und er hat Zwillingsbereifung.
Seit letztem Jahr braucht der TÜV erst eine Herstellerbescheinigung, dass das Ablasten überhaupt ohne technische Änderung gemacht werden kann.

Hat jemand von euch damit Erfahrung oder Tipps , wie das funktionieren könnte?

Danke schonmal im Vorraus!!
sprinter-22
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Re: Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#2 

Beitrag von sprinter-22 »

Anderen TÜV suchen.
Warum brauch ich was vom Hersteller wenn ich 1.5to weniger laden möchte.
Vielleicht liegt es am Leergewicht, aber das dürfte kaum 3to haben
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MobilLoewe
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Re: Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#3 

Beitrag von MobilLoewe »

Das Leergewicht deines Sprinters mit kompletter Ausstattung muss so sein, dass 3,5 t realistisch möglich sind! Mechanisch sollte eigentlich das eintragen kein Problem sein, suche dir einen pragmatischen Prüfer. :wink:
Hymer ML-T 570, 4.1t Sprinter 907 4-Matic, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, OM654 mit 190 PS, Assistenten fast volle Hütte.

Davor Hymer B-MCT 600, ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
Schaubi
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Re: Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#4 

Beitrag von Schaubi »

Da hat er schon Recht, so einfach geht das nicht mehr wie es mal war. Da gibt es seit Herbst 2025 neue Bestimmungen und dazu braucht man eine Herstellerfreigabe.
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MobilLoewe
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Re: Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#5 

Beitrag von MobilLoewe »

Schaubi hat geschrieben: 16 Feb 2026 17:22 Da hat er schon Recht, so einfach geht das nicht mehr wie es mal war. Da gibt es seit Herbst 2025 neue Bestimmungen und dazu braucht man eine Herstellerfreigabe.
In der Tat, seit der Verschärfung der Auslegung von §19 / §21 StVZO gilt:
Das Fahrzeug darf nur in den vom Hersteller freigegebenen Gewichtsvarianten betrieben werden, es sei denn, ein Hersteller oder ein amtlicher Sachverständiger bestätigt die neue Variante ausdrücklich. (Internetrecherche)

Ist irgendwie Banane... :roll:
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sprinter-22
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Re: Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#6 

Beitrag von sprinter-22 »

Genau: ein amtl. Sachverständiger bestätigt...
Zuletzt geändert von sprinter-22 am 16 Feb 2026 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
insel_sprinter
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Re: Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#7 

Beitrag von insel_sprinter »

 Themenstarter

Ein amtlicher Sachverständiger muss also nicht der Hersteller selbst sein, sondern kann auch ein TÜV-Prüfer o.ä. sein?
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Lessol
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Re: Sprinter 516 auf 3,5 t ablasten

#8 

Beitrag von Lessol »

Tatsächlich weiß kein Sachverständiger, ob alle Fahrzeugsysteme an eine andere Kategorie angepasst werden können. Ein Fahrzeug der Kategorie N1 muss andere Anforderungen erfüllen als ein Fahrzeug der Kategorie N2. Beispielsweise gibt es bei N1 (bis 3,5 T) keinen Geschwindigkeitsbegrenzer, bei N2 ist ein Geschwindigkeitsbegrenzer erforderlich, und es ist nicht sicher, ob für höhere Geschwindigkeiten Software für Sicherheitssysteme, z. B. ESP, vorhanden ist. Bei älteren Fahrzeugen spielte das keine große Rolle, aber beim 906 ist in Sachen Sicherheitssystemsoftware nichts so einfach. Es ist wichtig zu beachten, dass der Hersteller alle Tests gemäß dem vorgesehenen Verwendungszweck des Fahrzeugs und für die entsprechende Tonnage durchgeführt hat, nicht unbedingt für ein leichtes Fahrzeug, und nur der OEM weiß dies.
MB Sprinter W906 - 315 4x4 OA 6-Gang ; ZG4 ; R1-3250 - ZS; HA-QS; US i =1,42 ; UFS VA ; UFS VG ; 180PS ; 245/75R16
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