AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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JulianWild
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AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#1 

Beitrag von JulianWild »

 Themenstarter

Hallo
Ich fahre einen Sprinter 316 D 163 PS 906BB35 mit 3,5T zul. Gesamtgewicht und möchte gerne eine stärkere AHK nachrüsten.
Die Aktuell verbaute AHK weißt nur einen D-Wert von 14,1 KN auf und darf damit laut Rechnern im Internet maximal ca 2,4 Tonnen ziehen. Im Fahrzeugschein ist lediglich die 2,0 T Anhängelast gebremst eingetragen ( O.1)
Im Textfeld 22 im Fahrzeugschein Unten ist noch folgendes notiert:
AHK Lt. EGTG*T: WW.130 WW.120 WW.110 WW.90*S.1:MAX.3*

Es gibt ja diverse Anbieter die dir eine Bescheinigung für die Auflastung deiner vorhandenen AHK verkaufen wenn diese den benötigten D-Wert aufweißt. ( meistens ca 600 € )
Diese Seiten haben mir mitgeteilt das Aufgrund meines Fahrzeugscheins angeblich eine Auflastung bei entsprechender AHK mit entsprechendem D-Wert auf 3,5 T möglich wäre.
Zeitgleich wenn ich eine neue AHK kaufen will und bei Herstellern mit den FIN Daten eine AHK Suche , bekomme ich Automatisch AHK vorgeschlagen die eine Anhängelast von 3,5 T aufweisen ( D-Wert oft ca 20,0 Kn)

Jetzt stelle ich mir die Frage ob ich, sobald ich eine neue AHK wie oben beschrieben kaufe automatisch die 3,5T Anhängelast ziehen darf oder ob dies trotzdem abhängig ist in Kombination mit den Daten im Fahrzeugschein.
 Wieso ein 600 € Gutachten zum Auflasten kaufen wenn ich eine neue AHK mit 3,5 T Anhängelast für 400 € bekomme
Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen der ggf. das gleiche bereits einmal gemacht hat ?

Vielen Dank
sprinter-22
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Re: AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#2 

Beitrag von sprinter-22 »

Übertrieben gesagt, kannst dir vom Unimog eine AHK anschrauben, die packt locker 20 Tonnen. Du darfst es trotzdem nicht. Deine max Ahk-last von 2.4 to hat verschiedene Herstellerseitige Gründe. Wenn du nun die AHK mit 3.5to möchtest incl. Gutachten, stehen dort bestimmt div. Umbaumassnahmen zur Erfüllung der Abnahme durch den TÜV drin. Diese vorangegangenen Test und Prüfverfahren lässt sich natürlich der Anbieter mit Recht zahlen.
Möglicherweise bekommst dann 3.5to Last eingetragen, aber das Gesamtzuggewicht begrenzt auf 6tonnen.
Wenn dann also der ausgebaute Sprinter schon 3.5to hat, wirds wieder nix mit voller Anhängelast, ausser Sprinter ausräumen.
Zu meiner Zeit hatte damals MB argumentiert: Kühler, Übersetzung, Bremsen seien für 7to. Nicht ausgelegt.
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Eck
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Re: AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#3 

Beitrag von Eck »

Moin,
schau mal auf das Schild was auf der Sitzkiste des Fahrersitzes ist.
Dort steht das maximale Zuggewicht für Dein Auto drauf....das ist unabhängig davon, was im Schein steht bzw. was Du durch Gutachten eintragen lassen kannst. Wie Sprinter 22 schon schrieb....
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Re: AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#4 

Beitrag von maecgeiver »

IMG_20240907_084605_530~3.jpg
Hallo Julian.
Wenn du 3,5 Tonnen Anhängelast haben möchtest dann muss eine AHK mit entsprechenden D-Wert montiert sein und die 3500 kg in den Papieren eingetragen sein. Im Moment darfst du max. 2000kg ziehen. Niedrigster Wert zählt.

Beim gelben Pfeil ist das zulässige Gesammtzuggewicht.
Beim roten die Hinterachübersetzung.

Wenn du nur 5500kg Gesammtzuggewicht hast, bedenke daß das Leergewicht deutlich über 2 Tonnen ist und du keine 3,5 Tonnen ziehen darfst.
Das Gutachten muss also auch ein entsprechendes zulässiges Zuggesammtgewicht haben.
Gruß
Claus
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JulianWild
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Re: AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#5 

Beitrag von JulianWild »

 Themenstarter

Danke für die ganzen Infos.

Ich schau morgen ma nach was beim Gelben Pfeil steht.
Was hat die Übersetzung (roter Pfeil ) damit zutun ?

Heißt wenn ich insgesamt 5500 kg Gesamtgewicht hätte müsste ich den Sprinter auch mal wiegen wie viel dieser wiegt um zu wissen, wie viel ich noch anhängen darf. Aber natürlich das es gleichzeitig nicht die Anhängelast überschreiten die im Brief eingetragen ist.

Hab ich das jetzt so richtig verstanden ? :D
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Re: AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#6 

Beitrag von hljube »

Nein, es geht um zulässige Gesamtgewichte, nicht die realen!
Wenn dein Zuggesamtgewicht bei maximal 5.5t liegt müsstest du den Sprinter von 3.5t ablasten um einen Hänger mit mehr als 2t zulässigem Gesamtgewicht ziehen zu dürfen, egal was die Kupplung kann.

Oder halt das Zuggesamtgewicht mit gleichzeitiger erhöhung der erlaubten Anhängelast auflaszen, dass ist das, was die Gutachten machen und weswegen die so teuer sind.

Wenn du Übersetzung von 4.1 oder 4.3 oder 4.7 hast wäre sogar eine Freigabe durch MB für höhere Anhängelast möglich, kostet aber mWn auch was.
MFG
Julian

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JulianWild
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Re: AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#7 

Beitrag von JulianWild »

 Themenstarter

Okay.

Aber wird dir bevor du das Gutachten kaufst auch mitgeteilt was du verändern musst ?

Kann ja nicht sein das die Gutachten Hersteller sagen 3,5 t anhängelast ist prinzipiell möglich und du das Gutachten kaufst und dann steht drin zum Eintragen beim TÜV brauchst du andere Feder/Bremsen oder etc. ??
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Re: AHK Nachrüsten / Anhängelasterhöhung

#8 

Beitrag von maecgeiver »

JulianWild hat geschrieben: 26 Dez 2025 16:56 Danke für die ganzen Infos.

Heißt wenn ich insgesamt 5500 kg Gesamtgewicht hätte müsste ich den Sprinter auch mal wiegen wie viel dieser wiegt um zu wissen, wie viel ich noch anhängen darf. Aber natürlich das es gleichzeitig nicht die Anhängelast überschreiten die im Brief eingetragen ist.

Hab ich das jetzt so richtig verstanden ? :D
Ja. Das tatsächliche Gewicht von Sprinter und Anhänger darf das zulässige Gesammtzuggewicht nicht übersteigen.
Und die zulässige Anhängelast ist der niedrigste Wert. Entweder Eintrag in der Zulassungsbescheinigung oder D-Wert.
Den Sprinter brauchst du nicht ablasten. Die Anhängelast darf auch das zulässige Gesamtgewicht vom Sprinter nicht übersteigen.
Bei der Ausstattung mit 3,5 Tonnen AHK ab Werk, sind die langen Hinterachsen nicht möglich gewesen. Kann beim nachträglichen erhöhen ein Problem sein.
Gruß
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