F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Schnafdolin
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#31 

Beitrag von Schnafdolin »

joethesprinter hat geschrieben: 10 Dez 2025 21:17Wie viele Knicke sind denn da in der Logik!?
...frag ich mich eben auch bei deinem Konstrukt. Das ist mir alles zu verschwurbelt.

Martin
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joethesprinter
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#32 

Beitrag von joethesprinter »

Schnafdolin hat geschrieben: 10 Dez 2025 21:56
joethesprinter hat geschrieben: 10 Dez 2025 21:17Wie viele Knicke sind denn da in der Logik!?
...frag ich mich eben auch bei deinem Konstrukt. Das ist mir alles zu verschwurbelt.

Martin
Dieses "Wort" wird ja neuerdings inflationär verwendet wenn/von Menschen (die) etwas nicht verstehen... Heute sagt man bestimmt auch dass der Mathe-Prof. in Analysis III heute wieder "schwurbelt" hat.

Mein privates Auto darf auch auf den Mautstraßen hier maximal 3,5t (in meinem speziellen Fall sogar nur 3t) wiegen und wird mautpflichtig nur weil es rein technisch (und dabei noch sicher) mehr wiegen KÖNNTE und ich (ohne Gewerbe) "gewerbsmäßig" Güter befördern KÖNNTE.
Ein TATSÄCHLICHER gewerbsmäßiger Gütertransporteur 🙃 darf TATSÄCHLICH — regulär — MAUTFREI mit 3,5t tzGm = zGg Güter transportieren (am besten dann noch überladen... und noch immer MAUTFREI).
Ebenso darf auch der Handwerker MAUTFREI mit <7,5t TATSÄCHLICH gewerblich Güter befördern.

Wäre es nicht angemessen dass zumindest die Beweislast umgekehrt sein sollte und man dem Privatmenschen MIT max. 3,5t zGg 1.) nachweisen müsste dass sein Fahrzeug überladen war (weil auch auf der Mautstraße das zGg gilt) und 2.) er überhaupt erstmal auch gewerbsmäßig Güter befördert hat?

Ich weiß nicht wie ich es sonst noch einfacher darstellen könnte.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#33 

Beitrag von Almaric »

joethesprinter hat geschrieben: 10 Dez 2025 23:27 Ein TATSÄCHLICHER gewerbsmäßiger Gütertransporteur 🙃 darf TATSÄCHLICH — regulär — MAUTFREI mit 3,5t tzGm = zGg Güter transportieren (am besten dann noch überladen... und noch immer MAUTFREI).
Ebenso darf auch der Handwerker MAUTFREI mit <7,5t TATSÄCHLICH gewerblich Güter befördern.
Vorsicht hierbei! Es gibt da noch so einige Fallstricke. Ich weiss dir gehts gerade um die Maut, aber zusätzlich musst du auch noch die Fahrtenschreiberpflicht und die Berufskraftfahrergrundqualifikation im Hinterkopf haben bei >3,5t.

Als Handwerker gibt es eventuell eine Ausnahme für die Maut, das ist richtig. Aber die gilt eben NICHT für die Güterbeförderung. Hier wird klar unterschieden: Mautfrei ist der Transport von Maschinen die du zum Ausüben deines Berufs brauchst sowie von Erzeugnissen die du selbst hergestellt hast. Soll der Handwerker sich ins Auto setzen um XY zur Baustelle zu liefern und dann wieder zurück zur Firma kommen ist diese Fahrt mautpflichtig! Außerdem auch noch Fahrtenschreiberpflicht UND die Berufskraftfahrerquali musst du über 3,5t auch haben! Ja ich weiss das ist der Wahnsinn, es sind aber nur bestimmte Fahrten ausgenommen. Wir wären ja nicht in Deutschland wenn es eine einfache Regelung gäbe ohne 27 Ausnahmen und Sonderfälle. Man bewegt sich immer mit einem Reifen überm Abgrund so zu sagen. Wenn du in dem Moment angehalten wirst wo du mit Fahrtenschreiber fährst musst du ja auch eine lückenlose Aufzeichnung der letzten 56 Tage vorweisen können - streng genommen jeden Meter den das Auto bewegt wird :lol: Das da gerne mal Lücken entstehen, wenn das Fahren eben nicht die Haupttätigkeit ist, ist eigentlich vorprogrammiert.

Mal ein tolles Beispiel aus der Praxis - das stand so in der Art mal in der Handwerkerzeitung die ich bekomme:
Ein Fensterbauer fährt mit 7,5t und selbst gebauten Fenstern von der Firma zur Baustelle in der Nähe um die Fenster selbst ein zu bauen. In dem Fall braucht er gar nichts zu beachten.
Zwei Wochen später fährt der gleiche Kollege mit Fenstern die ihm diesmal zugeliefert wurden wieder zur gleichen Baustelle. In dem Fall müsste er zumindest Maut zahlen, da es nicht um ein eigenes Erzeugnis geht.
Nochmal zwei Wochen später sind andere Handwerker des Fensterbauers bereits vor Ort, der schon bekannte Kollege soll zugelieferte Fenster in der Firma aufladen, zur Baustelle bringen, abladen und wieder zur Firma kommen. In dem Fall muss für den 7,5 Tonner Maut gezahlt werden, es gilt die Fahrtenschreiberpflicht UND der Fahrer muss die Berufskraftfahrergrundqualifikation haben, da er nun gewerblich Waren transportiert.
Einfach mal wirken lassen was das für ein Irrsinn ist...

Edit: Fall 4 fällt mir gerade auch noch ein. Im 3. Fall hatte ich ja eine reine Auslieferung von zugelieferten Fenstern angesprochen. Hier wird Maut fällig und man muss den Fahrtenschreiber nutzen sowie die Quali haben. Wenn der Fahrer aber selbst hergestellte Fenster nur ausliefert, dann müsste er dafür keine Maut zahlen, dafür aber den Fahrtenschreiber nutzen und die Quali muss er auch haben :mrgreen:

Und die Fahrtenschreiberpflicht für den gewerblich grenzüberschreitenden Gütertransport gilt ab 3,5t, zukünftig ab 01.07.2026 auch ab 2,5t. Wenn Handwerker ohne Fahrtenschreiber fahren dürfen, dann aber auch nur im Umkreis von 100km um den Firmensitz. Darüber hinaus gilt zumindest wieder Fahrtenschreiberpflicht, Maut und Berufkraftfahrergrundquali erst bei gewerblicher Güterbeförderung. Wie man sieht: Irgendwie können die einem fast immer einen Strick aus der Sache drehen. Und die Geschichte mit den Privatfahrzeugen ist nicht besser... :roll:

Zur Handwerkerausnahme und Maut: https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... nahme.html

Übrigens auch lustig, kleine Anekdote am Rande: Als ich meinen CE Führerschein gemacht habe, kam in der Fahrschule die Frage auf, warum Schausteller denn von all den Sachen und noch mehr ausgenommen sind. Die Antwort sorgte für verblüfftes Schweigen: Weil sie eher da waren als die gesamte StVO, Maut usw.
Zuletzt geändert von Almaric am 12 Dez 2025 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#34 

Beitrag von joethesprinter »

Ich habe ja länger mit TC und dem BALM telefoniert... Ich glaube die Beteiligen verstehen wie absurd das im Einzelfall ist was sie da umsetzen müssen.
...und um den Wahnsinn der hier zu diskutieren ist einzugrenzen... 🙃:
Mir geht es nur um die formelle Befreiung und den Fall dass da ein Fahrzeug nur max. 3,5t tatsächlich wiegen darf (da der Führer auch nur den B-Schein hat).

Die Mautstraße wird also mit max. 3,5t belastet. Ob aus Daunenfedern, Fahrzeugmotoren, Osterhasen oder Weihnachtsmännern...

Mein eigener Umzugskram wäre eine Güterbeförderung laut BALM (vs tatsächliche kommerzielle Güter des Handwerkers die gff. befreit sind). Ich bin unter Pauschalverdacht und komme jetzt nicht mehr legal zur einzigen Tankstelle in meinem Ort. [Und wo ist eigentlich die Steuererleichterung durch die Maut geblieben...?]

Wenn der gleiche private Umzug mit einem 3,5t tzGm LKW oder PKW (als Zug ggf. auch noch schwerer) gemacht wird... oder gar auf mehrere Fahrten verteilt würde — fällt dadurch etwa die Straßen- oder Umweltbelastung? Damals in meinem Studium der Verkehrstechnik ging es auch periphär darum die Nutzlast immer weiter zu maximieren (Stichwort "Megaliner"). Auch unter ökologischen Gesichtspunkten!

Nur als Beispiel — mir geht es ja um die Befreiung — der Handwerker kann sein Kennzeichen als befreit registrieren lassen und wird dann nicht mehr angeschrieben nachdem er durch die Kameras fährt. Es greift sozusagen eine Art Unschuldsvermutung. Das ist genau der Umstand der mich trifft mit inversem Vorzeichen.

Nochmal ganz klar — es geht nicht darum gegen die Befreiung von Handwerkern zu argumentieren, sondern dieses bürokratische Monster blank zu ziehen. Es ist mir klar dass es nur eins von vielen ist in einer Gesellschaft wo uns die rechte Hirnhälfte (die uns u.a. ermöglichen würde Sachen zu hinterfragen) regelrecht offline trainiert wird und Menschen kaum noch ein mentales Immunsystem haben (vgl. McGilchrist, Nehls, Hüter...).
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#35 

Beitrag von Almaric »

@joethesprinter: Ja, ich bin da ganz bei dir. Letztendlich ist dieser "Generalverdacht" von Privatpersonen doch nur da um mehr Kohle aus der Maut schlagen zu können. Und wenn die Maut dann wenigstens noch in das Straßennetz investiert werden würde...aber die versickert ja schon seit Jahren auch immer irgendwo anders. Und dann wundert man sich wieder, wenn auf einmal die nächste Brücke kurz vor dem Zusammenbruch steht :roll: Aber egal.

Nachdem wir die ganzen Unzulänglichkeiten des Systems nun ausgewalzt haben (Edit: Oben noch einen 4. Fall ergänzt :mrgreen: )....eine wirkliche Antwort auf dein Problem habe ich auch nicht. Außer es bei weiteren Tüv und Dekra Stellen mal zu probieren. Oder vielleicht ein Fahrzeugbauer / Ausbauer der solche Ummeldungen oder Einzelabnahmen öfter mal macht? Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück, dass du Jemanden findest der dir das umschreibt.
Gruß,
Marcel
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#36 

Beitrag von joethesprinter »

Danke dir @Almaric . Ich — nicht der Thread-Ersteller —würde gern ein Umschreiben vermeiden. Vermutlich kommt ja in zwei Jahren die Erweiterung des B-Scheins auf 4,25t. Dann werden die Karten wieder neu gemischt.

Je nachdem welche KI ich befrage wären rein private Fahrten von der Maut befreit. Dann wäre der eigene Umzug eigentlich mautfrei (entgegen dem was ich oben vom BALM gesagt bekommen hier wieder gegeben habe). Fragt sich nur wie man das (rückwirkend) nachweist (Fahrtenbuch?🙄😖) wenn die Schreiben eintrudeln "Sie sind vor 3 Monaten...". Und dann noch mit Inkasso und Co weil ich nicht zeitnah reagiert habe, da langfristig im Ausland...
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#37 

Beitrag von sprinter-22 »

Allg bekannt, das KI oft Mist verbreitet.
Halte dich an das was bei TC steht und du bekommst nicht unerwartet Post
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#38 

Beitrag von joethesprinter »

Mit der Post müsste ich laut Google KI sogar durchaus rechnen. Aber mit entsprechendem Nachweis dass die Fahrt in keinem Zusammenhang mit einer Güterbeförderung (also auch nicht etwa die Leerfahrt zurück...🙄) stand könnte man dagegen halten.
Vielleicht geben sie es nach einer Weile auf wenn genug Frust und Kosten entstanden sind.

Meine Gespräche zielten auf eine generelle Freistellung des privaten Fahrzeugs ab. Da scheint erstmal bei so einem Gesetz für einen privaten LKW kein Weg hin zu führen.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?

#39 

Beitrag von joethesprinter »

t1igelhaut hat geschrieben: 28 Nov 2025 20:40 Hi ich habe ein 904 aus 2006 der ist normal ein 4250 Kg ich habe den damals ohne Technische Änderung auf 3,5 Tonnen angelastet..
Jetzt habe ich Post von der Mautstelle bekommen, der Tüv braucht eine Freigabe von Mercedes aber Mercedes stellt sich quer, einer evt eine Idee?

Also f2 ist er auf der 3,5 T und F1 ist er noch auf 4250 und das Problem, F1 muss auch auf 3,5 T

Liebe grüsse aus dem schönen Ruhrgbiet Ben
Was ist denn genau das Begehr der Mautstelle?

Mit 4250kg wurde der schon einmal auf das vermutlich ab 2028 sehr gefragte WoMo-Zielgewicht abgelastet...
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