zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

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Chriz
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zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#1 

Beitrag von Chriz »

 Themenstarter

Liebe Community,

ich musste heute lernen:
Laut Verordnung (EU) 2019/214 müssen alle Vordersitze und alle Rücksitze in Fahrzeugen der Klassen M1 (Personenkraftwagen) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) mit einem Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte ausgestattet sein. Das betrifft auch M1SA = Wohnmobile.


Ich versuche gerade zusätzliche Sitzplätze eintragen zu lassen im Sprinter Baujahr 2025(noch Typ N1).
Der Mercedes Sprinter kann ab Werk mit zwei Sitzplätzen im Fahrgastraum und ohne Trennwand bestellt werden. Sieht man im MB-Konfigurator gut.
Diese Sitze sind nur in Verbindung mit den Fenstern im Fahrgastraum konfigurierbar. Die Fenster wollte ich nicht.
Laut Aufbaurichtlinie S.217 ist der nachträgliche Einbau von Sitzplätzen mit der Bodengruppe V40 möglich, diese hat das Fahrzeug.
Mit Bodengruppe V40 werden die Gewinde im Boden zur Befestigung der Sitze und Verstärkung Aufprallschutz ab Werk eingebaut.

Ich habe im Fahrgastraum insgesamt vier Fenster und eine 2er Sitzbank(Gurte integriert) montiert.
Sitzbank, Bodenschienen und Schrauben sind original Mercedes Teile für den Sprinter.

Soweit so gut, finde leider nur ich. Der Sachverständige meinte ohne Warnsystem für nicht angelegte Sicherheitsgurte keine Eintragung.

Hat jemand einen Rat(ausser Schnierel)? Die Verordnung würde doch sämtliche Gutbocksysteme obsolet machen.

Danke für konstruktive Hilfe.
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Sprinter_08/15
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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#2 

Beitrag von Sprinter_08/15 »

In meinem Sprinter wurde letztes Jahr durch unseren Ausbauer, eine nachträglich eingebaute Sitzbank mit Gurten ohne Probleme eingetragen.
Gurtwarner sind nicht enthalten!

Wenn ich nicht ganz danebenliege, geht es in der 2019/214 um TYPGENEHMIGUNG von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen....
Nachdem aber dein Sprinter und deine Sitzbank schon eine Typgenehmigung haben, darf die 2019/214 meines Erachtens nicht herangezogen werden.

Hol dir doch eine zweite Meinung von einem anderen Sachverständigen ein.
Gruß Ronny

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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#3 

Beitrag von hljube »

Dan Frag den Prüfer mal wie Mercedes den Tourer bei Rausnehmbaren Sitzbänken ohne Gurtwarneinrichtungen hinten homologiert bekommen hat... was nen Schwachsinn.
Unfähiger oder unwilliger Prüfer
MFG
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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#4 

Beitrag von Kurier66 »

hljube hat geschrieben: 15 Jul 2025 16:50 Unfähiger oder unwilliger Prüfer
Seh ich auch so, meinen zusätzlichen Sitz hinter dem Fahrersitz hat mein Prüfer voriges Jahr ohne Probleme bei der Umscheibung vom LKW zum Womo mit abgenommen. Auch dieser hat keine Warneinrichtung wurde aber anstandslos mit eingetragen.
Ich würde mich bei solchen Problemen mal an einen anderen Prüfer wenden.
Viele Grüße, Micha

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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#5 

Beitrag von Opa_R »

Hy👋ich hab im Frühjahr meinen zum Womo umschreiben lassen . Hab das Bruns Sitzsystem verbaut und war kein Problem mit bis zu 3 Sitzplätzen hinten 😉 Denke dieser Prüfer hat nen Knall 😁
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#6 

Beitrag von Ronny »

Hallo,

ich habe einen 419 als 5-Sitzer bestellt. die 3-er Sitzbank ist ohne Werkzeug herausnehmbar und hat auch keine Sitzplatzerkennung.

VG, Ronny
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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#7 

Beitrag von Ronny »

Hallo nochmal,

der Prüfer bezieht sich vermutlich auf diesen Absatz:

(12)Es ist allgemein anerkannt, dass Sicherheitsgurte eines der wichtigsten und wirksamsten Sicherheitsmerkmale von Fahrzeugen sind. Mit Sicherheitsgurt-Warnsystemen können daher potenziell noch mehr Todesfälle verhindert und Verletzungen gemindert werden, da mit ihnen die Anlegequote in der gesamten Union erhöht werden kann. Aus diesem Grund wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 Sicherheitsgurt-Warnsysteme für den Fahrersitz bereits seit 2014 in allen neuen Personenkraftwagen vorgeschrieben, zur Durchführung der Regelung Nr. 16 der Vereinten Nationen (UN), die die einschlägigen technischen Vorschriften festgelegt hat. Aufgrund der Änderung dieser UN-Regelung, mit der dem technischen Fortschritt Rechnung getragen wird, ist die Ausstattung mit Sicherheitsgurt-Warnsystemen jetzt auch für alle Vorder- und Rücksitze von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 sowie für alle Vordersitze von Fahrzeugen der Klassen N2, N3, M2 und M3 ab dem 1. September 2019 bei neuen Kraftfahrzeugtypen und ab dem 1. September 2021 für alle neuen Kraftfahrzeuge obligatorisch.

Die Überschrift der Verordnung lautet aber:

Dokument 32019R2144
Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und ....


Somit handelt es sich meiner Meinung nach um eine Vorschrift für neue Fahrzeugtypen, es ist also das Datum der Typgenehmigung entscheidend.

Ich hab 2 Bekannte, die haben einmal einen Berlingo aus Bj. 2022 und einen Jumper aus Bj. 2022, beide haben kein e-call, da die Typgenehmigung vor 2017 war.

VG, Ronny
farnham
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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#8 

Beitrag von farnham »

Chriz hat geschrieben: 15 Jul 2025 15:11 Der Mercedes Sprinter kann ab Werk mit zwei Sitzplätzen im Fahrgastraum und ohne Trennwand bestellt werden. Sieht man im MB-Konfigurator gut.
Diese Sitze sind nur in Verbindung mit den Fenstern im Fahrgastraum konfigurierbar. Die Fenster wollte ich nicht.
Ich habe genau so ein Fahrzeug (L2 Mixto). Ich habe auch erst etwas gezweifelt, aber nach 40.000 Reisekilometern weiß ich: die (stark getönten) Serien-Mittelfenster, wie auch die Fenster in den Hecktüren sind letztlich das beste, was mir passieren konnte.

Einzige Voraussetzung: eine ordentlich funktionierende Heizung, die auch bei höheren Außentemperaturen in der Übergangszeit den Innenraum nicht überhitzt. Die habe ich (Wasserheizung plus Fußbodeneinbindung) und ich hatte noch nie Kondenswasser an den Seiten- oder Hecktürfenstern.

Zu den Gurtwarnern: meine Annahme wäre, dass die Pficht nur für die erstmalige Zulassung gilt - so würde ich zumindest argumentieren. Insbesondere die Vorgaben zur Typgenehmigung haben bei der Umschreibung keinerlei Relevanz. Da das Auto schon auf der Straße ist, ist dessen Typ bei Auslieferung allerhöchstwahrscheilich genehmigt gewesen. Eine Umschreibung ist KEINE Zulassung, es ist einfach nur eine Änderung eines einzelnen Eintrags in den Zulassungenbescheinigungen: der Fahrzeugart. Die (erhöhten) Anforderungen der "neuen" Fahrzeugart finden dabei keine Anwendung - so bleiben beispielsweise die LKW-Abgasklasse und die LKW-Geräuschgrenzwerte bestehen, auch wenn das Auto selbst zum Fahrzeug zur Personenbeförderung wird. In solchen Haarspaltereien fühlen sich nicht alle Prüfer heimisch - manche sind aber für eine ordentliche und nachvollziehbare Argumentation durchaus offen.
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Re: zusätzliche Sitzplätze eintragen - Gurtwarnsystem (EU) 2019/214

#9 

Beitrag von f54 »

quintessenz: sturm im leeren wasserglas.
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