Fahrradträger vorne am Fahrzeug

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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WilliWill
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Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#1 

Beitrag von WilliWill »

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Hallo zusammen, hat schon mal jemand darüber nachgedacht, den Fahrradträger aus Lastverteilungsgründen vorne zu befestigen? Ggf. ist es auch nicht erlaubt.
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MobilLoewe
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#2 

Beitrag von MobilLoewe »

Ein Fahrradträger an der Front eines Sprinters ist technisch denkbar, aber rechtlich und praktisch nicht zulässig, oder nur sehr aufwendig umzusetzen. Einzelabnahme, ggf. Änderung der Betriebserlaubnis. Fußgängerschutz?
Hymer B-MCT 600 auf Sprinter 910, EZ 3/24, 10,25″ MBUX, 9-G-Tronic, 170 PS, 4,5 t SLC-Chassis, Assistenten fast volle Hütte, Vollluftfederung. :mrgreen:
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Fachmann
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#3 

Beitrag von Fachmann »

Würde bei mir gar nicht gehen denn da ist schon der Anhänger mit einem zusätzlichen Aggregat. Bringt zusätzliche PS und der Verbrauch bei dem Fahrzeug ist dann minimal.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Fachmann für den Beitrag (Insgesamt 4):
MobilLoewe (06 Jul 2025 16:57), v-dulli (06 Jul 2025 18:56), JoachimG (07 Jul 2025 09:56), OM18 (07 Jul 2025 12:13)
PaulBloom
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#4 

Beitrag von PaulBloom »

Hallo zusammen,

der Vollständig wegen, da es ja viele Diskussion wegen der Bullbars/Rammschutzbügel früher gab-die EU hat sich damit eingehend befasst und die Verordnung (EG) Nr. 78/2009 herausgegeben:
Artikel 1

In dieser Verordnung werden Anforderungen an Konstruktion und Funktion von Kraftfahrzeugen und Frontschutzsystemen mit dem Ziel festgelegt, die Zahl und Schwere der Verletzungen zu verringern, die Fußgänger und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer beim Aufprall auf die Frontpartie von Fahrzeugen erleiden und um solche Kollisionen zu vermeiden.
Ich glaube damit hast du mit einem Radträgersystem vorne auch keine Chance auf eine Einzelabnahme in der EU.

best regards

Paul
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Schnafdolin
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#5 

Beitrag von Schnafdolin »

Frag mal DEN HIER, ob der das Ding hat eingetragen bekommen und welche Auflagen damit verknüpft waren.

Martin
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Bin ich ölich, bin ich fröhlich :D
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Powercruiser
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#6 

Beitrag von Powercruiser »

Schnafdolin hat geschrieben: 07 Jul 2025 12:11 Frag mal DEN HIER, ob der das Ding hat eingetragen bekommen und welche Auflagen damit verknüpft waren.

Martin
Moin,

beim UNIversalMOtorGerät mag es als Geräteträger bauart und -jahrsbedingt vielleicht Schlupflöcher geben. Gerade im Offroadbereich von Landy, G-Klasse, Landcruiser und Co wäre das bei vorhandensein einer Wohnkabine eine intersante Lösung. Da ich das in den letzten 4 Jahrzehnten auf Reisen durch ganz Europa trotz findiger Aus- und Umbauer noch nie gesehen habe, gehe ich davon aus, dass das legal in der EU nicht umzusetzen ist. Wäre vielleicht eine Frage bei der nächsten HU wert :o . In Nordafrika kann ich mich an kleine Motorräder auf der Frondstoßstanden von LKWs (Rundhauber u.ä.) erinnern. In den USA habe ich schon Bilder mit Lösungen gesehen. Mein Fazit in der EU: never ever.

Viele Grüße
Volker
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farnham
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#7 

Beitrag von farnham »

Powercruiser hat geschrieben: 07 Jul 2025 13:20 [Da ich das in den letzten 4 Jahrzehnten auf Reisen durch ganz Europa trotz findiger Aus- und Umbauer noch nie gesehen habe, gehe ich davon aus, dass das legal in der EU nicht umzusetzen ist.
Sehe ich auch so. Fahradträger, zumindest aber die damit transportierten Fahrräder, sind im allgemeinen als Ladung anzusehen. Ladung darf vorn unterhalb von 2,5m Höhe überhaupt nicht, darüber um max 50cm nach vorn überstehen. Anders sieht es mit Fahrzeugteilen aus, die dem Zweck des Fahrzeugs dienen (z.B. Schneepflug oder Seilwinde).

Also: Fahrradträger leicht zurückgesetzt über der Frontscheibe montieren. Anerkennende Blicke vom Blaukittel oder von der Rennleitung sind so gut wie sicher. Die User Experience dürfte allerdings nicht allzu dolle sein :D
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#8 

Beitrag von Verratnix »

🤔 Der Unimog könnte eine (klappbare) Fronthydraulik haben die im landwirtschaftlichen Bereich häufig Verwendung findet.
jochem
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#9 

Beitrag von jochem »

Den haben wir 2021 in Kristiansand gesehen.
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proto
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#10 

Beitrag von proto »

in den USA so gesehen. Hinten und vorne ein Träger
:shock:
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#11 

Beitrag von v-dulli »

Ein seeeeeehr großes Sommerloch 🙈
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Schnafdolin (08 Jul 2025 08:51)
Gruß aus OWL
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#12 

Beitrag von Schnafdolin »

proto hat geschrieben: 07 Jul 2025 22:49 in den USA so gesehen. Hinten und vorne ein Träger
:shock:
IMG_8668.jpeg
Sieht aus wie eine Kombi aus Minensucher und Wiesenschleppe gepaart mit US-amerikanisch typischer Labberigkeit. Der hintere Träger gakt wie eine Antenne zum "Nach- Hause- telefonieren" in den Himmel :lol:

Martin
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#13 

Beitrag von KudlWackerl »

Der Fahrradträger mag eine etwas ungewöhnliche Idee sein, aber was wäre denn mit dem Ersatzrad?

Wir hatten das früher an unserem Bulli ganz selbstverständlich.

Hat jemand schon mal so eine Lösung gesehen, eventuell am Bullenfänger montiert?
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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#14 

Beitrag von hljube »

Mit ersatzrad vorne behinderst du aber den Luftstrom zum Kühler, Laut ARL nicht zulässig :lol:
MFG
Julian

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Re: Fahrradträger vorne am Fahrzeug

#15 

Beitrag von Verratnix »

Res Rad vorn war T2 wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Also um 50 Jahre her.

Die Fahrzeuge die heute noch 'nen Bullfänger eingetragen bekommen kannst Du mit der Lupe suchen. Ist ja fast alles schwieriger geworden wenn es um Eintragungen geht.
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