Ursprünglich ja, aktuell einschließlich Verbrenner.Karsten61 hat geschrieben: 29 Mär 2025 11:47 ...es geht nicht um Verbrenner sondern ausschliesslich um E-Autos, ...
Gruß Bernd
Ursprünglich ja, aktuell einschließlich Verbrenner.Karsten61 hat geschrieben: 29 Mär 2025 11:47 ...es geht nicht um Verbrenner sondern ausschliesslich um E-Autos, ...
Hallo Karsten, hast du die Links in diesem Thread gelesen?Karsten61 hat geschrieben: 29 Mär 2025 12:58 Hallo Bernd,
eventuell in der öffentlichen Diskussion, nicht in den geltenden Gesetzen...
Gruss Karsten
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ngen-2024/Die neue Führerscheinrichtlinie erlaubt Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässige Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 t.
Für konventionell angetriebene Fahrzeuge ist eine Fahrerschulung oder Prüfung vorgeschrieben. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B ist.
Na ja Karsten, wenn der ADAC von wenigen korrupten Managern missbraucht wurde, dann ist die gesamte Organisation unglaubwürdig?Karsten61 hat geschrieben: 29 Mär 2025 16:11 Hallo Bernd,
zum Einen hat der ADAC spätestens seit den gekauften Tests seine Reputation für mich verloren, zum Anderen wird über eine evtl, irgendwann, in irgendeiner Form aktuell werdende Gesetzesreform in den Medien spekuliert.
Ob es irgendwann eine Erweiterung nach oben gibt, halte ich persönlich für sehr unwahrscheinlich, wenn man sich die anderen Änderungen so anschaut geht es eher nach unten, und wenn man sich die Durchfallquote bei Prüfungen der Klasse B anschaut macht das sogar Sinn...
Gruss Karsten
Vielen Dank für die Infos, ich dachte nicht, dass es da schon so viel Konkretes gibt. Ich kann konstatieren:verlorene Lebenszeit
Nun, ich glaube, der Aussage können nahezu alle zustimmen. Und mit ein bisschen Verlängerung und so wird es halt vielleicht auch dann ein paar Jahre spätermpetrus hat geschrieben: 29 Mär 2025 07:57 Jetzt hat sich die EU erstmal geeinigt, dann kommt die Umsetzung bis 2030 also in 5 Jahre.
Wobei, so wie ich die deutsche Politik einschätze merkt die erst im Herbst 2029 das da eine Verordnung umgesetzt werden soll.
Also ist alles klar, im Extremfall gibt es einen Prüfungstourismus, wenn die Prüfung in Holland oder sonstwo nur in einer Bearbeitungsgebühr besteht.MobilLoewe hat geschrieben: 29 Mär 2025 13:27 Auch der ADAC schreibt:
Die neue Führerscheinrichtlinie erlaubt Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässige Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 t.
Für konventionell angetriebene Fahrzeuge ist eine Fahrerschulung oder Prüfung vorgeschrieben. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten.
Nehmen wir doch einmal an, im Herbst 2030 diskutiert eine (wie immer) neue Bundesregierung, um das in ein Gesetz zu gießen. Was ist 2030 denn der konventionelle Antrieb, was der alternative Antrieb? Und machen die dann noch ein Gesetz für eine aussterbende Antriebsart in der "Nische Wohnmobil"? Das halte ich dann für eine steile TheseMobilLoewe hat geschrieben: 29 Mär 2025 13:27 Für konventionell angetriebene Fahrzeuge ist eine Fahrerschulung oder Prüfung vorgeschrieben. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B ist.
Das kann man so zur Kenntnis nehmen, niemand wird ernsthaft erwarten, dass die Maut in der EU weder für irgendwelche Gewichtsklassen noch in irgendeinem Mitgliedsland künftig reduziert wird. Und ob ich persönlich 2030 plus x noch schneller als 100 fahren will stelle ichmpetrus hat geschrieben: 29 Mär 2025 07:46 Zu den Mautreglungen liegen derzeit keine Informationen vor. Es ist unklar, ob und wie sich die geplante Anhebung der Gewichtsgrenze auf solche Vorschriften auswirken wird. Man sollte die Hoffnung nicht aufgeben, vielleicht 2050.