Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
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Hallo in die Runde,
es sollte eigentlich nur ein schöner Urlaub in Österreich werden. Leider blieb unser Wohnmobil auf der Fahrt von Bremen nach Österreich in München liegen. Zuerst konnten wir keinen Gang mehr einlegen, und nach kurzer Zeit ging gar nichts mehr. Da ich Kontakte zur Mercedes-Niederlassung hatte, stellte sich schnell heraus, dass das EZS-Steuergerät nass geworden ist. Was nun?
Wir wurden über die Mobilitätsgarantie von Mercedes zur nächsten Mercedes-Werkstatt abgeschleppt. Da wir auf einem Rasthof liegen geblieben sind, musste der Abschleppvorgang über die Autobahn erfolgen. Wir fuhren ca. 10 km. Unser Auto wurde vorne angehoben, sodass die Hinterachse mitlaufen musste. Auf Nachfrage, ob die Kardanwelle nicht ausgebaut werden müsse, wurde uns lediglich gesagt, dass unser Fahrzeug das abkönne.
Bei der Mercedes-Werkstatt angekommen, schauten wir vorsichtshalber noch einmal im Handbuch nach. Dort steht, dass es möglich sei, aber man nicht über 50 km/h fahren dürfe und auch nur maximal 50 km. Leider hatten wir auf der Autobahn bereits 80 km/h drauf für mindestens 2 km. Bis dahin hatten wir uns noch nichts dabei gedacht.
Wir bekamen einen Leihwagen und konnten den Urlaub trotzdem antreten. Am letzten Donnerstag wurde uns mitgeteilt, dass der Wagen fertig sei und wir ihn abholen können. Nach Bezahlung für das EZS (schlappe 1500,- Euro) erhielten wir den Schlüssel. Schon nach wenigen Metern hörten wir ein Geräusch, das zuvor nicht dagewesen war (ein metallisches Geräusch vom Getriebe). Wir fuhren noch ein kurzes Stück und entschieden uns, wieder zur Werkstatt zu fahren. Dort wurde uns gesagt, dass bei der 10 km Probefahrt nichts aufgefallen sei. (Das Geräusch war nicht zu überhören; sobald man in den Neutralgang schaltete, war das Geräusch weg.)
Wir machten eine Probefahrt mit einem Servicetechniker, der zunächst nichts hörte. Nach weiteren 3 km hörte er dann doch etwas, konnte sich aber nicht erklären, was es sein sollte. Es würde auch definitiv nicht vom Abschleppen kommen. Zurück beim Meister sagten wir, dass wir damit nicht nach Hause fahren würden, schließlich müssten wir bis nach Bremen und das Geräusch war vorher ja nicht da. Man müsse es prüfen, aber man glaube nicht, dass es vom Abschleppen komme. Also bekamen wir wieder einen Leihwagen und konnten nach Hause fahren. Ein Tag Urlaub und etliche Stunden im Auto für nichts.
Hat hier jemand Tipps, wie man am besten vorgeht? Für mich ist klar, dass der Abschleppvorgang nicht nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde. Auch nach Rücksprache mit meiner Heimatwerkstatt war klar, dass dort definitiv so ein Schaden entstehen könne.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Heckantrieb, Automatikgetriebe
es sollte eigentlich nur ein schöner Urlaub in Österreich werden. Leider blieb unser Wohnmobil auf der Fahrt von Bremen nach Österreich in München liegen. Zuerst konnten wir keinen Gang mehr einlegen, und nach kurzer Zeit ging gar nichts mehr. Da ich Kontakte zur Mercedes-Niederlassung hatte, stellte sich schnell heraus, dass das EZS-Steuergerät nass geworden ist. Was nun?
Wir wurden über die Mobilitätsgarantie von Mercedes zur nächsten Mercedes-Werkstatt abgeschleppt. Da wir auf einem Rasthof liegen geblieben sind, musste der Abschleppvorgang über die Autobahn erfolgen. Wir fuhren ca. 10 km. Unser Auto wurde vorne angehoben, sodass die Hinterachse mitlaufen musste. Auf Nachfrage, ob die Kardanwelle nicht ausgebaut werden müsse, wurde uns lediglich gesagt, dass unser Fahrzeug das abkönne.
Bei der Mercedes-Werkstatt angekommen, schauten wir vorsichtshalber noch einmal im Handbuch nach. Dort steht, dass es möglich sei, aber man nicht über 50 km/h fahren dürfe und auch nur maximal 50 km. Leider hatten wir auf der Autobahn bereits 80 km/h drauf für mindestens 2 km. Bis dahin hatten wir uns noch nichts dabei gedacht.
Wir bekamen einen Leihwagen und konnten den Urlaub trotzdem antreten. Am letzten Donnerstag wurde uns mitgeteilt, dass der Wagen fertig sei und wir ihn abholen können. Nach Bezahlung für das EZS (schlappe 1500,- Euro) erhielten wir den Schlüssel. Schon nach wenigen Metern hörten wir ein Geräusch, das zuvor nicht dagewesen war (ein metallisches Geräusch vom Getriebe). Wir fuhren noch ein kurzes Stück und entschieden uns, wieder zur Werkstatt zu fahren. Dort wurde uns gesagt, dass bei der 10 km Probefahrt nichts aufgefallen sei. (Das Geräusch war nicht zu überhören; sobald man in den Neutralgang schaltete, war das Geräusch weg.)
Wir machten eine Probefahrt mit einem Servicetechniker, der zunächst nichts hörte. Nach weiteren 3 km hörte er dann doch etwas, konnte sich aber nicht erklären, was es sein sollte. Es würde auch definitiv nicht vom Abschleppen kommen. Zurück beim Meister sagten wir, dass wir damit nicht nach Hause fahren würden, schließlich müssten wir bis nach Bremen und das Geräusch war vorher ja nicht da. Man müsse es prüfen, aber man glaube nicht, dass es vom Abschleppen komme. Also bekamen wir wieder einen Leihwagen und konnten nach Hause fahren. Ein Tag Urlaub und etliche Stunden im Auto für nichts.
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Rechtsanwalt - Gutachter - viel Zeit und Geld einplanen weil du auf Kosten sitzen bleiben wirst
Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Servus,
als erstes würd ich das Gespräch mit dem Werkstattmeister und dem Inhaber suchen.
Die sind gegen sowas versichert.
Gruß
Michael
als erstes würd ich das Gespräch mit dem Werkstattmeister und dem Inhaber suchen.
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
So sehe ich das auch.Windy-ZX hat geschrieben: 12 Jan 2025 14:24 Servus,
als erstes würd ich das Gespräch mit dem Werkstattmeister und dem Inhaber suchen.
Die sind gegen sowas versichert.![]()
Gruß
Michael
Die Fakten sind eindeutig, beim Abschleppen wurden die Herstellervorgaben missachtet.
Ich drücke die Daumen!
Gruß Bernd
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Davor ML-T 580 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.

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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
ist denn der Abschlepper direkt von der Werkstatt gekommen? Oder war es ein unabhängiges Abschlepp- Unternehmen im Auftrag der Werkstatt oder im Auftrag von Mercedes oder im Auftrag der Mobilitätsgarantie?Windy-ZX hat geschrieben: 12 Jan 2025 14:24 ..als erstes würd ich das Gespräch mit dem Werkstattmeister und dem Inhaber suchen....
Eventuell wäre es ja fuer die Werkstatt gar nicht so verkehrt, wenn die einen Schaden durch den Abschlepper bestätigen - und dann reparieren können - die der Abschlepper bzw. dessen Versicherung bezahlen muss. Um das aber genauestens aufzudröseln wäre die Hilfe eines Anwalts sicher nicht schlecht.
Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Der Abschlepper wurde über die Mobilitätsgarantie gerufen und kam direkt vom Mercedes-Händler. Ich bin gespannt, was mir der Werkstattmeister morgen dazu sagen wird.
Gestern habe ich noch versucht, Informationen zu erhalten, aber leider konnte mir niemand weiterhelfen, da offenbar niemand aus der Lkw-Abteilung im Haus war – obwohl laut Internet geöffnet war.
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Tagebuch mit Protokollen nach Schadenfall
Mach Dir sofort unmittelbar nach jeglichem Ereignis + Dialog/Telefonat Notizen; protokolliere alles haarklein + vor allem zeitnah, besser sofort + nimm möglichst Zeugen mit/dazu!
Du wähnst Dich vielleicht naiv in einer eindeutigen/soliden Situation, ahnst jedoch mutmaßlich noch gar nicht, welche Odyssee Dir bevorsteht.
Ich war selbst schon vor der Schiedsstelle der Innung, konnte mich jedoch mit dem Freundlichen vergleichen, resp. habe letztlich "nichts" bezahlt, hatte aber den Ausfall und die Zeit verschwendet.
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Da der Abschlepper einen Fahrtenschreiber haben müßte , sollten die Gescheindigkeiten glaube ich 30 Tage gespeichert sein , wobei selbst wen die gelöscht sind läßt sich eventuell an hand der Strecke Zeit belegen das es mehr als die erlaubten 50km/ h waren .
Also auch die Zeiten sogenau wie möglich festhalten , die Werte auf der Fahrerkarte Fahrtenschreiber werden sind recht lange zu archievieren und im Falle einen Rechtstreits sicher verwertbar .
Im Gewerblichen Güterverkehr über 3,5t ist der Fahrtenschreiber vorgeschrieben auch wen der Abschleppwagen unter 3,5t sein sollte .
Im Zweifel Anzeige bei der BAG , heißen jetzt etwas anders ,
Ansonsten wen ohne Anwalt dann gleich Geschäftsführer und paralell
Maastrich
Viel Erfolg
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Vollkommen ohne Nachweis, über die Autobahn abschleppen, ohne Ausbau der Kardanwelle, ist unzulässig weil hier V-min 60km/h beträgt. Unabhängig davon dass man, normalerweise, auf der BAB nur bis zur nächsten Ausfahrt abschleppen darf.Jubi hat geschrieben: 12 Jan 2025 20:08 Da der Abschlepper einen Fahrtenschreiber haben müßte , sollten die Gescheindigkeiten glaube ich 30 Tage gespeichert sein , wobei selbst wen die gelöscht sind läßt sich eventuell an hand der Strecke Zeit belegen das es mehr als die erlaubten 50km/ h waren .
Also auch die Zeiten sogenau wie möglich festhalten , die Werte auf der Fahrerkarte Fahrtenschreiber werden sind recht lange zu archievieren und im Falle einen Rechtstreits sicher verwertbar .
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Ich war 14 Jahre im Service24h und habe mehr als ein Mal eine Kardanwelle hinten abgehängt und hochgebunden und sonst hat es der Abschlepper gemacht. Im Garantiefall haben wie immer unseren Vertragspartner beauftragt und sonst war das Aufgabe des Kunden.
Gruß aus OWL
v-dulli (Helmut)
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Bzgl Fahrtenschreiber kommt es nur bedingt auf das Gewicht an, egal ob unter oder über 3.5to. Vielmehr auf das, wie das Fahrzeug zugelassen ist. So kann z. B. Für einen Abschleppwagen die Fahrtenschreiberpflicht entfallen.
Dann gibts auch keine Aufzeichnungen weil dieser auf "out" steht
Dann gibts auch keine Aufzeichnungen weil dieser auf "out" steht
Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Ein Fahrzeug muss nur mindestens 60km/h fahren können, um auf die BAB zu dürfen. ob diese dann auch tatsächlich gefahren werden, ist nicht geregelt. Allerdings darf auch nicht ohne Grund zu langsam gefahren werden. Im Fall eines Abschleppens ist ja ein Grund gegeben und hier schnell mit 50km/h bis zur nächsten Ausfahrt abschleppen erscheint mir wesentlich sinnvoller und letztendlich auch sicherer als noch 15 Minuten an der Kardanwelle rumzuschrauben, zumindest wenn man direkt auf der Bahn liegen bleibt und nicht auf einem Rasthof. Es ist jedenfalls nicht so einfach wie geschrieben, eine Abschlepp- Aktion über die BAB bedeutet nicht automatisch eine Geschwindigkeit über 50km/h
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Also laut Beschreibung sind sie nicht "auf der Bahn" liegengeblieben sondern auf einen Rasthof.Heini44 hat geschrieben: 12 Jan 2025 11:12 Da wir auf einem Rasthof liegen geblieben sind, musste der Abschleppvorgang über die Autobahn erfolgen.
Da hätte also schon die Möglichkeit bestanden, die vier Schrauben zu lösen und die Kardanwelle hochzuhängen.
Viele Grüße Anton
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Das ist wirklich ärgerlich zumal man den Abschlepper darauf "hingewiesen hatte", daß die Kardanwelle abgehängt werden muß.
Ich würde mich momentan umgehend an einen sachkundigen Rechtsanwalt wenden und erstmal eine Beratung in Erwägung ziehen. Alternativ wäre z.B. eine Rechtsberatung durch z.B. den ADAC
( Mitglied ).
1. Klar ist, Mercedes hat abgeschleppt bzw. den Vorgang beauftragt.
2. Vorgaben vor Ort angesprochen, wurden danach eindeutig mißachtet.
3. Egal wie und wo ( Rasthof ) bzw. wie schnell ( Geschwindigkeit ) abgeschleppt wird, einzig die Vorschriften zählen..., siehe Betriebsanleitung bzw. Vorgabe Mercedes.
Gruß Vagabundo
Ich würde mich momentan umgehend an einen sachkundigen Rechtsanwalt wenden und erstmal eine Beratung in Erwägung ziehen. Alternativ wäre z.B. eine Rechtsberatung durch z.B. den ADAC
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1. Klar ist, Mercedes hat abgeschleppt bzw. den Vorgang beauftragt.
2. Vorgaben vor Ort angesprochen, wurden danach eindeutig mißachtet.
3. Egal wie und wo ( Rasthof ) bzw. wie schnell ( Geschwindigkeit ) abgeschleppt wird, einzig die Vorschriften zählen..., siehe Betriebsanleitung bzw. Vorgabe Mercedes.
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Re: Erst Steuergerät abgesoffen, dann abgeschleppt und nun Getriebeschaden..
Deshalb sollte man sich um die wen vorhandenen Fahrerdaten bemühen , was auch im Sinne von Mercedes als Auftraggeber sein sollte wen das beauftragte Abschleppunternehmen nicht richtig arbeitet .
Warum ein Abschleppfahrer von der Fahrtenschreiberpflicht befreit sein sollte erschließt sich mir nicht , es handelt sich ja um einen Transport und nicht um eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine .
Aus meiner Sicht wäre das auf Out stellen des Fahrtenschreibers dann ja vorsätzlicher Betrug der Fahrpersonalverordnung .
Da würde ich zusätzlich mal eine Anzeige in den Raum stellen .
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Da würde ich zusätzlich mal eine Anzeige in den Raum stellen .
Wie naivVagabundo hat geschrieben: 13 Jan 2025 10:59 ...
1. Klar ist, ....
2. Vorgaben ... mißachtet
3. ... Betriebsanleitung bzw. Vorgabe Mercedes.

Bei meinem gebraucht gekauften 324 war die Tankanzeige kaputt = bekannter Mangel des Herstellers. Ich blieb nach ca. 500-600km nachts "auf der Bahn" liegen, rollte aber noch bis auf den Parkplatz, rief dort den Service des Herstellers an, der dessen Freundlichen in Holzkirchen informierte, der mich wiederum anrief. Ich schilderte den Sachverhalt und wir kamen überein, resp. vereinbarten, daß ein Mitarbeiter mir 20l Benzin bringt. Tatsächlich kam ein Servicetechniker, der jedoch erst an der Tankstelle Benzin holen mußte, dann aber zu doof war, aus seinem vollen Kanister in den Tank meines Sprinters zu gießen, was ich letztlich selbst machte. Am Ende bezahlte ich kurz vor dem Gerichtsprozeß 300€, um den Ballast von der Backe zu haben. Relevant war nicht, was ich besprochen hatte, sondern der Auftrag des Freundlichen, den ich zwar unter Vorbehalt, jedoch gutgläubig im Dunkeln auf dem Parkplatz der Autobahn unterschrieben hatte. Weder diagnostizierte der Servicetechniker irgendetwas, noch wurde ich abgeschleppt, sondern nachdem ich selbst dessen Benzin in den Tank meines Sprinters gegossen hatte, sprang mein Sprinter wieder an, resp. fuhr.
Beim Ausfall der SprintMist-Pumpe meines damaligen 216CDI Jahre zuvor war´s quasi ähnlich: "Sie beauftragten den Austausch der Pumpe nebst des Relais, mitnichten die Reparatur Ihres Fahrzeuges. Die von Ihnen beauftragten Leistungen wurden vom AN gem. vorliegendem Auftrag auftragsgerecht erbracht."
Zudem sollte man vor jeglicher Debatte erstmal selbstkritisch in der Betriebsanleitung lesen, ob der Hersteller lediglich etwaige Beschädigung nicht ausschließen könnte, etwas empfiehlt, oder tatsächlich vorschreibt, was dieser wissentlich daraus resultierender Streitigkeiten selten, resp. vorsätzlich gar nicht macht.
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