Es gibt dafür keine Zulassungsvorschrift, daher muss es dem TÜV egal sein ..... wenn der Transporter gewerblich genutzt wird ...kannst du das Transportgut mit Netzen oder Querbalken sichern ... und das interessiert dann nur die Polizei.mrivnoo hat geschrieben: 27 Dez 2022 18:23 Die Rückhalteeinrichtung gemäß der neuen DIN ISO 27956, zum Beispiel Querwand, Trennwand oder Trenngitter muß den Insassenraum vom Laderaum in gesamter Breite und Höhe abgrenzen.
Ich habe meine Trennwand schon verkauft gehabt eh ich den Transporter bei Händler abgeholt hatte ...und noch beim Händler ausgebaut und dem Käufer vorbei gebracht.
Auch kann man einen Sprinter Transporter ohne Trennwand bei MB bestellen .... das sagt dann schon alles