der.harleyman hat geschrieben: 08 Jun 2022 11:41
Was ich (ehrlicherweise!) auch nicht kapiert habe, ist die Regelung, die seit erstem Quartal bestehen soll.
Was hat es damit auf sich? Ist das eine Neuerung der StVZO / ECE-Vorschriften? Gibt´s da ´nen Paragrafen?
Ich hab neulich mal danach gesucht und nichts gefunden...
313CDI, 7G-tronic plus, I=3,923, L2H2 , Bj 5/2016 Mopf, Ahk, 225/75R16CP, LKW mit Reisemobileigenausbau
Wer weiß was er nicht weiß weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.
JanN hat geschrieben: 08 Jun 2022 08:52
Gratulation zum Mut, es einfach auszuprobieren! Insgesamt ist die Ausführung mit Stromdieben aber nicht optimal, wobei ich auch schon die Lösung von Hymer denkwürdig fand (auch die Verlegung des Heizungs-/Lüftungsrohrs) , wenn man bedenkt was so ein Wagen kostet...
Die Ausführung mit den Strom-Dieben ist nicht dauerhaft. Wollte es erstmal testen! Wird aber vermutlich trotzdem auch so dauerhaft funktionieren.
Spätestens wenn ich innen komplett nach Dämme und die „Hymer“ Verkabelung mit optimiere. Gehe ich da auch noch mal ran.
Zu der Qualität von WoMo Ausbauten vor allem bei den hochpreisigen Hymer Fahrzeugen. Wird schon seit Jahren diskutiert usw. Fakt ist, will man es direkt besser. Bleibt nur der Weg zum individual Ausstatter mit min. 50% Preisaufschlag.
gxg_4x4 hat geschrieben: 08 Jun 2022 09:43
Hi Florian. Gratulation zur definitiv besseren Lösung. Eine Frage…könntest du mir sagen welche Zusatzleuchten (ggfs gibt’s nen Hersteller-Sticker) bei dir installiert wurden und wie/woran (am AHK Querträger?)? Ein Foto von der Einbaulage wäre auch cool Danke schon mal!
Hi,
Ich konnte leider keine Hersteller Aufkleber mit Typenbezeichnungen finden an den zusatzrückleuchten… hier mal ein paar Bilder:
Dateianhänge
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor fknobel für den Beitrag:
WolfgangK hat geschrieben: 08 Jun 2022 18:33
Also ich finde das mit den zusätzlichen Rückleuchten sieht einfach grausig aus.
Ich würde das Reserverad entweder so hoch hängen, dass die Abstrahlwinkel eingehalten werden können oder das Zeugs abschrauben.....
Und wenn mal Fahrräder dabei sein sollen kommt ein Träger auf die AHK.
Was denkt sich Hymer dabei, so eine Bastellösung überhaupt auf den Markt zu bringen?
Just my 2 ct's
Das war nicht Hymer, sondern der Händler auf Anweisung des TÜV Gutachters!
Höher hängen ist keine Option für mich. 1. blockiert das Reserverad dann das Fenster. 2. soll oben drüber noch eine Fahrradträger Schiene… und 3. brauche ich auf unseren Touren die geplant sind in Zukunft, ein Reserverad! Also ist weglassen auch keine Option!
fknobel hat geschrieben: 14 Jun 2022 12:59
...
Das war nicht Hymer, sondern der Händler auf Anweisung des TÜV Gutachters!
...
Das erklärt einiges... Mein Weltbild der Hymerproduktion ist gerade wieder ein Stück zurechtgerückt worden.
Ich will nix ausschließen, aber die Kabelfrickelei auf den ersten Fotos ist für Serie no go. Für eine Werkstatt
naje... Das schaute eher nach Bastelbude aus. Hätte man alles schöner machen können.
Gut, dass Du nun die Lösung gefunden hast, mit der Du leben kannst.
der harleyman
319CDI, 2016, L3H2, graphitgraumet., 430.000km, na und?!
Ungefähr an den 2 Punkten müssten auch beim 907, von innen sichtbar, die vorhandenen Bohrungen/Verstärkungen für die Heckscheibenwischer achse sein. Da würde ich einen hochgesetzten Heckträger befestigen. Das ist eine TÜV konforme Anbringung bzgl. der Sichtbarkeit der originalen Heckleuchten.
1000 Meilen von Zuhaus sieht die Welt ganz anders aus....und ich bin der ausländische Gast.
CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT
Also, ich bin mir ziemlich sicher, das die Verstärkung für die Scheibenwischer nicht ausreichend für einen Reserveradträger sind! Und für meinen gibt es eine Aufnahme Verstärkung, die vergessen wurde aber jetzt Anfang August nachträglich angebaut wird.
Und tüv konform war mein Träger Jahre lang… angeblich erst seit Anfang diesen Jahres nicht mehr ohne Änderung an der Beleuchtungsanlage. Was mir aber bis jetzt kein anderer incl. anderen TÜV Prüfern so bestätigen konnte.
Scheint also ggf. eine recht individuelle Auslegung einer Regelung zu sein!? Keine Ahnung, um es definitiv heraus zu finden. Müsste ich den Wagen irgendwo offiziell neu vorführen. Was ich mir erst mal spare…
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor fknobel für den Beitrag: