Lte Modul

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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Chris79
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Lte Modul

#1 

Beitrag von Chris79 »

 Themenstarter

Tach….
Bei meinem Sprinter fehlt noch das Lte Modul (vermutlich wie bei den meisten Neuwagen) und soll nachgerüstet werden sobald es wieder verfügbar ist…..
Hat jmd schon Info erhalten wann es wieder verfügbar sein soll?
Gruß Chris
SiMsound
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Re: Lte Modul

#2 

Beitrag von SiMsound »

Ist ja interressant. Hat deiner SOS E-Call integriert? (zu erkennen an der roten SOS Taste in der Innenleuchte. Sofern ja würde ich mal checken ob das läuft. Das hängt nämlich eigentlich am gleichen LTE Modul. Sofern das nicht läuft dürfte der Wagen garnicht zugelassen werden.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor SiMsound für den Beitrag:
mandør (10 Dez 2021 08:44)
Chris79
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Re: Lte Modul

#3 

Beitrag von Chris79 »

 Themenstarter

Ja, ich hab den 🆘 Knopf der aber wegen besagtem fehlenden Lte Modul noch nicht funktioniert!
Warum sollte er deswegen nicht zugelassen werden dürfen?
Tilly
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Re: Lte Modul

#4 

Beitrag von Tilly »

Hallo,
Bei eCall handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem, das seit dem 31.03.2018 für PKW und leichte Nutzfahrzeuge vorgeschrieben ist.
D.h. es ist zwingend für die Zulassung erforderlich, wie auch ABS, Airbag und vielleicht Bauteile zur Einhaltung des Schadstoffausstoß, auch wenn das Fahrzeug ohne diese Teile "funktionstüchtig" wäre...

Die eCall-Pflicht gilt für Fahrzeuge deren Homologation nach dem Stichtag erteilt wurde.
Könnte also sein das es beim W907 noch keine Pflicht ist, da die "alte" Typzulassung noch gültig ist und "nur" aus diesem Grund eine Zulassung und spätere Nachrüstung des Moduls möglich ist (da für das Modell ja dann eigentlich noch nicht vorgeschrieben...).

Gruß Stefan
2021 W907 419 4x4 Hymer GCS CrossOver, OM 642
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Vanagaudi
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Re: Lte Modul

#5 

Beitrag von Vanagaudi »

Tilly hat geschrieben: 10 Dez 2021 11:02Könnte also sein das es beim W907 noch keine Pflicht ist, da die "alte" Typzulassung noch gültig ist und "nur" aus diesem Grund eine Zulassung und spätere Nachrüstung des Moduls möglich ist (da für das Modell ja dann eigentlich noch nicht vorgeschrieben...).
Genau so ist es. Der 907 ist nach Typzulassung ein 906. Die Typzulassung des 906 wurde erweitert, um die Fahrzeuge, die als 907 verkauft werden, für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen. Kann man in den Zulassungspapieren nachlesen. Zur Typprüfnummer kann man beim KBA die in der Zulassung benannte Typbezeichnung des Fahrzeugs finden, in der die Ziffernfolge 906 enthalten. Und, wenn mich nicht alles täuscht, auch das alte Datum von 2010, oder so.

Edit: In der Typprüfnummer ist nicht direkt die Ziffernfolge 906 enthalten, sondern erst in der Typbezeichnung, die zu dieser Typprüfnummer gehört.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 11 Dez 2021 14:46, insgesamt 2-mal geändert.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Manfred69
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Re: Lte Modul

#6 

Beitrag von Manfred69 »

Zulassung funktioniert auch ohne, ja. Ich hab meinen bewusst ohne LTE Modul/SOS bestellt.
SiMsound
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Re: Lte Modul

#7 

Beitrag von SiMsound »

Die Schlüsselnummer respektive das Datum der ersten Typenprüfung zählt in einem solchen Fall nicht! Dies ist nur ausschlaggebend ob ein Fahrzeug E-call haben muss oder nicht.
Wenn ein Fahrzeug aber E-call hat, unabhängig vom Typenschlüssel muss es auch funktionieren da es TÜV Relevanter Prüfteil ist. Da der TÜV die Betriebssicherheit im Sinne der allgemeinen Betriebserlaubnis ermittelt wäre das Fahrzeug also faktisch so nicht Zulassungsfähig.
Ich vergleiche es mal mit einem simpleren Beipsiel. Es gibt für Ersatzräder keine Mitführpflicht. Hat man keines im Fahrzeug ist die Erteilung der Betriebserlaubnis kein Problem. Wenn man eines im Fahrzeug hat muss dieses auch wie alle anderen Räder geprüft werden. Ist hier das Profil nicht passend oder das Rad überaltert kommt es bei einem milden Prüfer wenigstens auf die Mängelliste. Man kann deswegen aber auch komplett durchfallen. Die allgemeine Betriebssicherheit ist also nicht mehr gewährleistet.
Oder ein zweites Beispiel. Es gab Zeiten in denen eine dritte Bremsleuchte keine Pflicht war (die Älteren unter uns erinnern sich ;-)). Das seelige Audi 80 Cabrio hatte anfangs z.b. keine und zum Ende der Baureihe hatte es eine dritte Bremsleuchte. Wenn diese da ist muss sie auch funktionieren sonst gibt es keine Betriebserlaubnis. Auch hier ist die KBA Schlüsselnummer die gleiche.

Ich gehe mal stark davon aus das Mercedes all das beim KBA anmelden musste und mit Frist das System zum laufen bringen muss sonst kommen die in Teufels Küche.
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Vanagaudi
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Re: Lte Modul

#8 

Beitrag von Vanagaudi »

SiMsound hat geschrieben: 11 Dez 2021 08:06Die Schlüsselnummer respektive das Datum der ersten Typenprüfung zählt in einem solchen Fall nicht! Dies ist nur ausschlaggebend ob ein Fahrzeug E-call haben muss oder nicht.
Du hast schon Recht in deinen Ausführungen in dem weiteren Text. Nur diesen beiden Sätzen muss ich widersprechen. Denn das Datum der Fahrzeugtypprüfung ist entscheidend, ob das Fahrzeug mit E-call ausgestattet sein muss, oder nicht. Und es ist so, dass das besprochene Fahrzeug entsprechend der alten Typzulassung, bei der noch kein E-call vorgeschrieben war, auch kein E-call zur Verkehrszulassung benötigt. Da kein Gerät zur Verfügung steht, wurde keins eingebaut. Das ist, aufgrund der alten Typgenehmigung, kein Hinderungsgrund bei der Zulassung des Fahrzeugs.

Wenn du den seeligen Audi 80 Cabrio nach einer Betriebsstilllegung neu anmelden möchtest, musst du die dritte Bremsleuchte auch nicht nachrüsten. Diese ist zwar inzwischen vorgeschrieben, aber eine Nachrüstpflicht für dieses Bauteil existiert nicht.

Es geht hier auch nicht um eine Schlüsselnummer, sondern um die Typprüfnummer. Ein paar neuere Beispiele:

Code: Alles auswählen

Hersteller	   Handelsname	Typbezeichnung	Genehmigungsobjekt		Typgenehmigungsnummer	Technischer Dienst	Vorgangsart	Datum der Genehmigung
Daimler AG	   Sprinter	906BA35		Kraftfahrzeuge der Klasse N1	e1*2007/46*0300*17	SGS-TÜV Saar GmbH	Erweiterung	2019-04-17
Daimler AG         Sprinter	906BA35		Kraftfahrzeuge der Klasse N1	e1*2007/46*0300*18	SGS-TÜV Saar GmbH	Erweiterung	2019-10-22
Mercedes_VAN	   Sprinter	906BA35		Kraftfahrzeuge der Klasse N1	e1*2007/46*0300*19	SGS-TÜV Saar GmbH	Erweiterung	2020-06-10
Mercedes VAN	   Sprinter	906BA35		Kraftfahrzeuge der Klasse N1	e1*2007/46*0300*20	SGS-TÜV Saar GmbH	Erweiterung	2020-11-05
Mercedes-Benz AG   Sprinter	906BA35		Kraftfahrzeuge der Klasse N1	e1*2007/46*0300*21	SGS-TÜV Saar GmbH	Erweiterung	2021-01-14
Mercedes-Benz AG   Sprinter	906BA35		Kraftfahrzeuge der Klasse N1	e1*2007/46*0300*22	SGS-TÜV Saar GmbH	Erweiterung	2021-05-14
Mercedes-Benz AG   Sprinter	906BA35		Kraftfahrzeuge der Klasse N1	e1*2007/46*0300*23	SGS-TÜV Saar GmbH	Erweiterung	2021-09-27
Aufbau der Typgenehmigungsnummer:
  • Mitgliedstaats, der die EG-Typgenehmigung erteilt hat
  • Die Nummer der Basisrichtlinie oder -verordnung
  • Die Nummer der letzten Änderungsrichtlinie oder -verordnung
  • Eine vierstellige laufende Nummer für EG-Typgenehmigungen für vollständige Fahrzeuge
  • Eine zweistellige laufende Nummer (mit ggf. vorangestellter Null), die die Erweiterung angibt. Die Reihenfolge beginnt mit 00 für jede Basis-Typgenehmigungsnummer.
Hier siehst du, das die Typgenehmigung des Sprinters mit der Typbezeichnung 906BA35 (3,5t Fahrgestell) am 27. September 2021 zum 23. Mal erweitert wurde. Die ursprüngliche Typprüfnummer e1*2007/46*0300*00 datiert irgendwo in 2010. Und da war von E-call noch nicht die Rede.

Übrigens, die Richtlinie 2007/49 wurde am 31.08.2020 aufgehoben. Für neue Typzulassungen gilt die Richtlinie 2018/858. Erst mit dieser neuen Verordnung wird das eCall-System zu Pflicht.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Lte Modul

#9 

Beitrag von SiMsound »

Er hat aber E-Call drin. Die rote Taste ist ja da. Ich sag mal so. Wenn das System im Whorst case in drei Jahren nicht läuft und der erste TÜV Termin ansteht wird der Tüv Prüfer entsprechend seinem Regelwerk das System prüfen. Wenn es dann nicht läuft willst du dem allen Ernstes erzählen das der Wagen kein E-Call braucht weil die Typ Zulassung sagt das es nicht sein muss? Auf die Diskussion wär ich sehr gespannt.
Klar wird das sehr vermutich nicht passieren. Aber im Sinne der Rechtslage hat das Fahrzeug E-call "ohne Funktion" und ich bin mir sehr sicher das Mercedes sich hier gegenüber dem KBA zusätzlich absichern musste.
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Re: Lte Modul

#10 

Beitrag von Vanagaudi »

SiMsound hat geschrieben: 13 Dez 2021 08:39Er hat aber E-Call drin. Die rote Taste ist ja da.
Stimmt, habe ich übersehen. Notfalls macht man da schwarzes Iso-Band drüber, dann ist er nicht mehr vorhanden :)
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