Sprinter_213_CDI hat geschrieben: 13 Jun 2019 17:54Du hast Juni 2018 einen Allrad Sprinter mit Untersetzungsgetriebe bestellt und merkst Juni 2019 das kein Untersetzungsgetriebe verbaut ist ??
Ich würde das mal entspannt angehen.
- Erstens heißt Bj ja nicht Erstzulassung, sondern allerfrühestens 'Bestelldatum'. Meiner wurde auch 3Monate nach MOPFisierung als vorMOPF ausgeliefert.
- 2. hängt da ja offensichtlich auch noch ein Ausbauer mit drin. Gerade zum Modellwechsel waren die Lieferzeiten des 4x4 nicht unbedingt kurz.
- C) war ja geraume Zeit auch nicht unbedingt Saison, wo die Wohncaravane viel genutzt wurden
- IV: hab ich auch gesundheitsbedingt ein paar Wochen auf Fahrspass verzichten müssen
- pos.5: hat der Threadstartee vielleicht nicht unbedingt als allererstes in einem Forum Hilfe gesucht
- und zu guter Letzt: das BGB lässt dem Endverbraucher ein Jahr (12 Monate) nach Übergabe Zeit, um Mängel zu finden. Danach ein weiteres Jahr, wenn er nachweisen kann, dass die Mängel schon bei Übergabe vorhanden waren.
Gerade Punkt 6 dürfte bei einem Fehlenden UG relativ leicht erfüllbar sein.
Also: ab zum Händler/Hersteller/Umbauer.
Zum Grundsätzlichen: der Sprinter ist ein Musterbeispiel für Baukastenprinzip. Wenn es nicht um statisch relevante, in das Fahrgestell eingeschweißte Teile geht, ist fast alles 'nachrüstbar'. Definiere "einfach", dann könnten wir weiter diskutieren.