Es ist leider keine übliche Forenanfrage - Diskussionphantompilot hat geschrieben: 05 Feb 2019 13:44 Warum sollte man nicht darüber diskutieren dürfen und sich die Meinung der anderen einholen?
Gruß Vagabundo
Es ist leider keine übliche Forenanfrage - Diskussionphantompilot hat geschrieben: 05 Feb 2019 13:44 Warum sollte man nicht darüber diskutieren dürfen und sich die Meinung der anderen einholen?
Hallöchen,phantompilot hat geschrieben: 04 Feb 2019 17:28 Zu versteuern gibt es nicht viel, weil nicht der Umsatz wird versteuert, sondern der Gewinn. Du kannst alle Kosten für den Unterhalt des Fahrzeugs gegenrechnen.
Ich kann das Fahrzeug 150 Tage im Jahr vermieten, da bleiben ~ 150 mal 50.- hängen. Wenn ich alle Anfragen akzeptieren würde, hätte ich sogar 250 bis 300 Tage im Jahr.


Hmm, ein bisschen reißerisch formuliert, oder?Andreas H hat geschrieben: 25 Apr 2019 13:13 Unglaublich welche Gesetze hier in Deutschland herrschen. Schaut euch das unbedingt an.
Der ehrliche Bürger ist wieder mal der Dumme.![]()
Das sehe ich ein bisschen anders. Diese Gesetzeslage schreit zum Himmel. Der Einzige Verlierer ist in diesem Fall der rechtmäßige Eigentümer, der durch diese Rechtssprechung quasi enteignet wird.Darth Fader hat geschrieben: 26 Apr 2019 06:55
Hmm, ein bisschen reißerisch formuliert, oder?
Der Staatsanwalt bringt es bei 4:35 doch auf den Punkt - einer von den beteiligten zwei ‚ehrlichen Bürgern‘ ist in jedem Fall der Dumme! Die Betrüger haben eben zwei Leute mit dem selben Wohnmobil beschi...en; einem das Ding unterschlagen und dem anderen gefälschte Papiere untergejubelt. Doppelter Schaden, doppeltes Pech.
Auch ein bisschen reißerisch formuliert, aber leider Stand der Dinge.Darth Fader hat geschrieben: 26 Apr 2019 06:55 Unterschlagung ist ein unternehmerisches Risiko jeder Vermietung/freiwilliger Herausgabe von Dingen. Punkt.


Hallo Steffen,Steffen G. hat geschrieben: 26 Apr 2019 10:16 Wenn ich z.B. einen aus einem Museum geklautes Gemälde von jemanden kaufe, so darf ich das auch nicht behalten, wenn das Museum/Polizei das bei mir findet. Hier wird also mal wieder das Recht verbogen.
Gruß Steffen
Ich weiß nicht, ob findige Rechtsversteher da etwas drehen können. Denn entsprechend des Videos wurde das Fahrzeug in betrügerischer Absicht vorgeblich angemietet. Ob damit tatsächlich ein Mietverhältnis begründet wird, könnte eventuell angefochten werden. Damit könnte aus einer Unterschlagung eine Entwendung durch Betrug werden. Man könnte in Analogie zu den Tankstellenbetrügern argumentieren (Urteil BGH 10.01.2012).Mopedfahrer hat geschrieben: 26 Apr 2019 11:03Bei der Polizei kommt man ja auch nicht weiter, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes noch offiziell vermietet war ...

Ich meine hier nicht die Überprüfung, ob ein Fzg mit der Fahrgestellnummer schon zugelassen ist, das ist Aufgabe der Zulassungsstelle.Mopedfahrer hat geschrieben: 26 Apr 2019 11:03 Du hast ja erwähnt, dass der Käufer die Fahrgestellnummer nicht überprüft hat.
Wo oder wie könnte man denn überprüfen, ob das Auto nicht schon zugelassen ist?
Darf die Zulassungsstelle diese Auskunft geben? Datenschutz?
Bei der Polizei kommt man ja auch nicht weiter, da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes noch offiziell vermietet war ...

Du argumentierst in Deinen Beiträgen meistens sehr witzig, aber hier verstehe ich keinen Spaß. Dieses BGB- Gesetz ist sowas von link.Darth Fader hat geschrieben: 26 Apr 2019 21:53 - ist für mich als Unbeteiligter erstmal wumpe. Einer der beiden Betrogenen ist der Dumme - da geb ich euch recht.
- bleibt der Versicherungsnehmer/Vermieter eben selbst in der Pflicht, sein Fahrzeug nur an vertrauenswürdige Mieter zu übergeben.
- Der ursprüngliche Vermieter hat das Fahrzeug aber bislang nicht als vermisst gemeldet und sogar freiwillig an den Verkäufer übergeben!
