RHa hat geschrieben:Hallo,
es gibt noch die Möglichkeit auf 2,79t abzulasten. Dann ist zwar die (offizielle) Zuladung eingeschränkt, aber die deutsche Fahrpersonalverordnung kann Dir egal sein.
Gruß,
Rainer
stimmt so nicht ganz...
die fahrpersonalverordnung hat nicht mit der masse der beförderten güter zu tun sonder nur der art der beförderung.... gewerblich oder nicht .. sonnst nix
bis 2.8 t keine aufzeichnungspflich von lenk und ruhe zeiten...dennoch müßen sie eingehalten werden.
2.8 t bis 3,5 t können sogenanne tageskontrollbläter benutzt werden...ab 3,5 t nur mit eingebautem aufzeichnungs gerät... alles halt im gewerblichem bereich.
zu beachten ist sind auch die maximal täglichen arbeitszeiten bei angestellten fahrern.
privat fahrten mit eigenem oder gemieteten fahrzeugen bis 7,5 t sind egal....wie gesagt... solange sie privat sind
Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
frei nach F.W. Bernstein