Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

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mandør
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Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#1 

Beitrag von mandør »

 Themenstarter

Moin,
plötzlich plagen mich Zweifel, ob ich mit meiner Wahl 3,49t richtig liege.
Der freundliche VK wusste auch keinen Unterscheid, ausser dass man eben die Wahl habe..und das wohl der EU geschuldet sei..
Gibt es irgendwelche Beschränkungen, oder Vorteile, bei der einen oder anderen Auswahl?
Danke.
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Toolman
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#2 

Beitrag von Toolman »

Das hab ich mich beim Bestellen auch gefragt und auch keine erschöpfende Antwort vom Händler bekommen.
cheers Martin!

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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#3 

Beitrag von dg0ocg »

N'ahbend hier aus Down under...

ich habe bei meinem 3,49 t gewählt, weil es dann keine Diskussionen um die Mautpflicht bei Fahrzeugen ab 3,5 t gibt (Polen, Tschechien). Denn ich weiß nicht, wie die diese 3,5 t auslegen...gilt die Mautpflicht dann ab 3,5 t oder erst ab 3,501 t. So mächtig bin ich diverser Fremdsprachen nicht, dass ich mich auf eine juristisch spitzfindige Diskussion einlassen kann und die fehlenden 10 kg machen den Kohl nicht fett (ist ja nur ein halber Kasten Bier, den man dann mal halt nicht einladen kann....theoretisch :mrgreen: )

Achja...und ich habe penibel drauf geachtet, dass ich die 6 m nicht überschreite...Stichwort Fähre - denn ab 6 m wirds immer teurer.... Wenn Du eine AHK benötigst, dann nimm die 2,8 t AHK und nicht die 2 t AHK mit dem in die Stoßstange integrierten Auftritt. Der ist sicherlich komfortabel beim Hochsteigen aber ehrlich...man gewöhnt sich auch an die bei der 2,8 t AHK rechten einzelnen Auftritt.

Hoffe geholfen zu haben.

Viele Grüße aus dem warmen Australien...

Timm
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Fluse
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#4 

Beitrag von Fluse »

Moin,

ich habe auch die 3,5 t Variante.
Bis dahin war es kein Problem da die 3,5 t als Scheitelpunkt klar anerkannt wurde. Also bis 3,5 Tonnen ZGG respektive ab 3,5 Tonnen ZGG.
Heute würde ich aber auch die 3,49 t nehmen da es tatsächlich gerade im Ausland scheinbar Bemühungen zu geben scheint hier Kraftfahrer abzukassieren.
Denn wer will gegen einen Polizisten irgendwo in der Pampa was ausrichten wenn er deswegen ein Ticket schreibt. :evil:
Gruß Frank
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#5 

Beitrag von Fluse »

Moin,

es ist aber wohl kein Problem das Auto nachträglich abzulasten. Kostet aber natürlich.
Gruß Frank
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Uwe B.
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#6 

Beitrag von Uwe B. »

Moinsen.

...gibt im Einzelfall zumindest einen günstigeren Abschleppkurs:

http://www.vba-notruf.de/Seiten/PuS-06-Auswertung.pdf

Ansonsten gibt's eben eine sichtbare Distanz zu den in Verboten gerne erwähnten 3,5to.

Gruß, Uwe.
mandør
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#7 

Beitrag von mandør »

 Themenstarter

Danke fürs feedback.
Da plagen uns alle die gleichen Gedanken und Sorgen.
Ich hab keine ahk und habe auch auf die 6m für die fähre geachtet..allein die 50cm mehr höhe ggüber vito kosten da schon ordentlich aufschlag.
Nachdem in frankreich nun auch umweltzonen sind und die einfahtsbeschränkung auf 3.5t lautet möcht ich da auch keine diskussionen anzetteln.
Also bleibts wie es is..
Danke und gruss manu
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#8 

Beitrag von Gelöschter User »

Moin,

habe meinen LT auch ablasten lassen. Als LKW hatte er noch genau 3500 kg. Bei der Umschreibung zum WoMo habe ich den TÜVler gebeten, das zGG mit 3495 kg einzutragen. Es gab da absolut keine Diskussion seinerseits, nur die Frage nach dem "Warum" aus reinem Interesse. Kurze Antwort von ihm daraufhin: "Absolut kein Problem".

Viele Grüße
Boldtimore
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#9 

Beitrag von Fluse »

Moin,

um das aber nochmal klarzustellen, das auf dem Verkehrsschild angegebene Gewicht gilt als Obergrenze.

Sprich das Schild Vorschriftzeichen zB. 3,5 t gilt bis 3,5 t erlaubt, über 3,5 t verboten.

Die Regel ist da schon eindeutig aber man kann ja nie wissen was ..............
Gruß Frank
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#10 

Beitrag von Moselaner »

und wenn es in irgendeiner Fremdsprache (die mit weniger Worten als die deutsche auskommt) heißt Fahrzeuge ab (weil es das Wort "über" nicht gibt) 3,5 to, dann ist man bei eingetragenen 3500 kg 1 Gramm zu schwer :roll:

Da fragt man sich doch echt.... :evil: :evil:
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#11 

Beitrag von destagge »

Achtung offtopic :wink:
...Stichwort Fähre - denn ab 6 m wirds immer teurer....
Hi,
Überall wir immer diese magische 6m-Grenze für die Fähre genannt. Bei welchen Fähren spielt das denn eine Rolle???
Ich habe mal bei für uns relevanten Fähren geschaut, für Mitte Juni, 2 Pers., jeweils günstigster Preis:

Calais-Dover DFDS: Unterscheidung in Womo unter 7m und Womo unter 10m -> 0,-
Kopenhagen-Oslo DFDS: Womo <6m: 88€; Womo <7m: 88€ -> 0,-
Travemünde-Trelleborg: <6m 102,-€; <7m: 112,- € -> +10,- €
Hirtshals-Kristiansand fjordline: <6m 141,-; <7m 141,- -> 0,-
Amsterdam-Newcastle DFDS: <7m: 149,-; <6m 149,- -> 0,-
Pembroke-Rosslare IF: Unterscheidung Länge ab 8m -> 0,-
Holyhead-Dublin: <6m: 139,- GBP <10m: 149,- GBP -> ca. +12,- €
Bodø - Moskéns: <6m: 1100,-NOK, <7m: 2000,-NOK -> ca. +110,- €
Skutvik - Svolvaer: <6m: 234,- NOK; <7m: 433,- NOK -> ca. +22,-€
Gills Bay - St Magrets Hope: <6m: 102,-€; <8m: 127,-€ -> +25,- €
Ullapool - Stornoway: <6m: 81,-€; <7m: 111,-€ -> +30,- €

Dann wollte ich noch nach der Maut vom Tunnel nach Magerøya schauen, aber der ist seit 2012 mautfrei :-) (wir waren 2010 dort)
Wem die 110,- Aufpreis von Bodø auf die Lofoten zuviel sind, der kann ab Skutvik fahren, weiter möchte ich noch erwähnen, dass man es hin und zurück 5600km sind (ca.700l Diesel), wodurch sich die Preisdifferenz meiner Meinung nach doch relativiert.

Sind also bei allen größeren Verbindungen so 0,- bis. 10,- Unterschied ob er 6m oder 7m hat…
Bei den kleineren Verbindungen mal 20,- bis 30,- mehr zahlen find ich im Vergleich zu 1m weniger Wohnraum akzeptabel...

Grüße
Michael
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#12 

Beitrag von mandør »

 Themenstarter

nur mal ein paar wahllos rausgesucht 6m zu 7m, Saisontermine:
Fjordline, Hirtshals-Bergen, EUR 296,- zu 346,-
Stenaline, Oslo-Frederikshavn, EUR 226,- zu 313,-
Alsline Fynshaw-Boyden, EUR 40.- zu 64.-
Geiranger-Hellesylt, NOK 505,- zu NOK 975,-

Ich sehe das genau wie Du, 100 Euro Mehrpreis sind den veranschlagten Gesamtkosten einer Urlaubsreise Peanuts.
Wenn du aber öfter im Jahr Fähren nutzt summiert sich das schnell zu tausend oder mehr..
Da verzichte ich dann gerne auf einen Meter, den ich nicht benötige :mrgreen:
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#13 

Beitrag von dg0ocg »

Neeeee...Kinners...jetzt habt Ihr mich missverstanden. Mir ging es nicht um die Entscheidung für einen 6 m oder 7 m Sprinter. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Mir ging es darum, mit geschickter Auswahl der Anhängerkupplung die 6 m Marke beim mittleren Radstand eben nicht zu reißen mit all ihren Nachteilen (Christbaumbeleuchtung an der Seite, Fähre etc.). Es verändert sich ja mit der Hängerkupplung nix an den Abmaßen im Innenraum.

Ich glaube bei der Fähre nach Island ist auch die magische 6 m Grenze...und dort wirds dann richtig teuer....

Hoffe aufgeklärt zu haben...und nun wieder BTT.

bis denne

Timm
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#14 

Beitrag von Techniker »

Hallo,

mein kurzer Sprinter ist mit Anhängerkupplung 5,245m lang. Der Standart Sprinter ist 66,5cm länger, also mit Anhängerkupplung noch 9cm unter 6m. Der Lange ist mit Hängerkupplung 6,945m lang. Der Extralange hat mit Hängerkupplung eine Länge von 7,345m.

Ich habe die starre Anhängerkupplung, wo man den Haken nicht abschrauben kann. Die Traverse wo man einen Haken anschrauben kann ist fast baugleich und steht hinten nicht weiter über als die erstgenannte. Mit normalem Anschraubhaken sollte das Ganze immer noch unter 6m bleiben. Falls das tatsächlich 6m werden sollten, kann man sich von Rockinger eine Variogrundplatte montieren. Diese wird dann als Maß für die Eintragung der Fahrzeuglänge genommen. Die verschiedenen möglichen Wechselhaken tauchen nirgends auf. Sie müssen bei Verwendung nur zum Anhänger und zum Fahrzeug, sowie so den Gewichtsangaben im Schein passen. Die Wechselhaken gelten als Anbauteil wie z.B. ein Heckgepäckträger.

Gruß, Techniker
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Lord
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Re: Neubestellung, ZGG 3,49t oder 3,5t ?

#15 

Beitrag von Lord »

Techniker hat geschrieben:Hallo,

mein kurzer Sprinter ist mit Anhängerkupplung 5,245m lang. Der Standart Sprinter ist 66,5cm länger, also mit Anhängerkupplung noch 9cm unter 6m. Der Lange ist mit Hängerkupplung 6,945m lang. Der Extralange hat mit Hängerkupplung eine Länge von 7,345m.

Ich habe die starre Anhängerkupplung, wo man den Haken nicht abschrauben kann. Die Traverse wo man einen Haken anschrauben kann ist fast baugleich und steht hinten nicht weiter über als die erstgenannte. Mit normalem Anschraubhaken sollte das Ganze immer noch unter 6m bleiben. Falls das tatsächlich 6m werden sollten, kann man sich von Rockinger eine Variogrundplatte montieren. Diese wird dann als Maß für die Eintragung der Fahrzeuglänge genommen. Die verschiedenen möglichen Wechselhaken tauchen nirgends auf. Sie müssen bei Verwendung nur zum Anhänger und zum Fahrzeug, sowie so den Gewichtsangaben im Schein passen. Die Wechselhaken gelten als Anbauteil wie z.B. ein Heckgepäckträger.

Gruß, Techniker
Gilt nur für den Kasten Sprinter
Meine Doka hat 6.14m die Ahk schaut nicht mal hinten raus. :wink:

Um auf die 3,49t noch mal zurück zu kommen mit dem neuen Führerschein (nur B) darf man keinen Anhänger anhängen (nur 10kg).
Beim 3,5t darf noch 750kg hinten rann.
Meinen kurzen 3,5t habe ich auf 3,1t abgelastet um unter 1t Nutzlast zu kommen wegen der Versicherung macht im jahr 400€ aus.
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