212D Doppelkabine als PKW besteuert?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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schnillbohne
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212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#1 

Beitrag von schnillbohne »

 Themenstarter

Habe heute ein Schreiben vom Zoll bekommen.
Ab sofort ist meine Doka als PKW besteuert. Über 900 Euro. Grund: Paragraph 18(12)

Jemand schon mal sowas erlebt? Montag erstmal Einspruch erheben :x
WoMo-LZ
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Re: 212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#2 

Beitrag von WoMo-LZ »

Also ich hab "erfahren", daß die Besteuerung als PKW erfolgt, wenn der Kabineninnenraum diagonal gemessen (von vorn unten Füßraum bis hinten oben) länger ist, als die Ladefläche. Beim Sprinter eigentlich nicht gegeben...
Mich hat ein MB Händler letztes Jahr diesbezüglich vor dem Erwerb eines Vito Mixto gewarnt (Mille Grazie noch). Ein Kunde von ihm hatte vorher auch so ein böses Erwachen. Der Mixto wurde dann auch noch als LKW versichert. Doppelter Beschiß!
Hab mich dann zum Sprinter orientiert. LKW, 3 Sitze vorn.
-
Widerspruch einlegen kannst du ja mal versuchen. Wünsch dir viel Erfolg.
Erfahrungsgemäß sind die Finanzämter da stur; es sei denn, die Veranlagung war sachlich falsch, was zu beweisen wäre... :)
LG
Lutz
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Lord
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Re: 212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#3 

Beitrag von Lord »

Mit der Doka und kurzem Radstand ist die Ladefläche kürzer (nur 2m lang)
schnillbohne
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Re: 212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#4 

Beitrag von schnillbohne »

 Themenstarter

Habe den mittleren Radstand. Glaube sind locker 250cm, bin mir nicht sicher.
WoMo-LZ
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Re: 212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#5 

Beitrag von WoMo-LZ »

Miß mal alles genau nach und vergleiche Kabine und Ladefläche. Dann entscheidet es sich, ob Protest Erfolg haben kann...
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Re: 212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#6 

Beitrag von Rosi »

... Mein VW-Verkäufer hat einen Kunden mit ca. 20 St. VW T5 DoKa´s, die trotz Lkw-Zulassung von ein und dem selben Finanzamt unterschiedlich besteuert werden. Dieser O-Ton war mir in Erinnerung: Pkw-typische Nutzung möglich :arrow: kann das FA willkürlich als Pkw besteuern :!:
http://www.sprinter-forum.de/viewtopic. ... 57#p175357
http://www.sprinter-forum.de/viewtopic.php?f=11&t=15694
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Re: 212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#7 

Beitrag von WilleWutz »

Moin,

oben waren ja schon einige gute Anregungen dabei.
Maßgeblich, ob steuerlich PKW oder LKW, ist, glaube ich, u.a. die "objektive Beschaffenheit des Fahrzeugs". Z.B. Zahl der Sitzplätze, Sitzbefestigungspunkte, Sicherheitsgurte, Größe der Ladefläche, Höhe der Zuladung, äußeres Erscheinungsbild.....
Und vor allem der Ermessungsspielraum der Behörden und/oder der einzelnen Sachbearbeiter.....
Man könnte auf den Gedanken kommen, daß hier wohl der Kreativität und leider teilweise auch der Unkenntnis (Achtung! Hilfsbedürftige Person), wenig Grenzen gesetzt sind.
Ich selbst habe es aber auch schon erlebt, daß es auch da durchaus kompetente, hilfsbereite Menschen mit fundierten Fachkenntnissen gibt (ja, die gibt`s dort wirklich, man muß sie nur finden :lol: :lol: ), für die Bürgernähe kein verbotenes Wort ist................

Infos von WoMo-LZ, Flächenbezug (Personenbeförderung zu Ladefläche):
Ganz wichtig. Wobei hier, glaube ich, nur die jeweiligen Längen entscheidend sind.
Es gibt im Netz genaue Infos, wie gemessen und berechnet werden muß.
Vielleicht hilft hier ja, wenn es zu knapp wird, eine Verlängerung der Ladefläche. :idea:

Infos von rosi, PKW-typische Nutzung möglich:
Mindestens genauso wichtig. Wird von den KFZ-Steuer-Behörden immer wieder gerne genommen.
Frage ist, ab wann greift die? Wo sind die Grenzen?

Ich nenne es mal "kreative Buchführung für Fortgeschrittene" :mrgreen: , die man, abgewandelt und selbstverständlich immer im Rahmen der gesetzlichen Bewegungs- und Auslegungsmöglichkeiten, evtl. auch hier in Betracht ziehen könnte. :wink:

Wieviele Sitze hast Du, wieviele davon brauchst Du zur "Personenbeförderung"?
Hast Du vier oder fünf Sitze und die Grenze zur Personenbeförderung ist bei drei.......... :idea:
Hast und/oder brauchst Du hinteren Teil der Kabine mit Sitzplätzen zur Fahrgastbeförderung?
Nein, dann ist es doch eine Ladefläche, oder nicht? :idea:
Muß natürlich dann auch so aussehen. :wink:

Lies Dich z.B. auch mal hier ein>>>>>
http://frontera.de/viewtopic.php?t=20547
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... _node.html
http://postgolf.de/phorum/read.php?2,2814
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6450.php
Es gibt natürlich noch jede Menge andere Quellen.
Gruß

Peter

212D`99 >in gute Hände abgegeben<
3 :mrgreen: D`08 Mitlhoda
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Re: 212D Doppelkabine als PKW besteuert?

#8 

Beitrag von schnillbohne »

 Themenstarter

Hallo, lange nicht gemeldet.
Fahrzeug wurde übrigens weiterhin als LKW besteuert, nachdem der Zoll mit Laser das Verhältnis von Innenraum zu Ladefläche vermessen hat.
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