Auflastung Wohnmobil

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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latschosprinter
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Auflastung Wohnmobil

#1 

Beitrag von latschosprinter »

 Themenstarter

Ich möchte mein Wohnmobil, Rapido Randonneur 972M gern Auflasten lassen.
Im Fahrzeugschein steht unter 22 (Ausnahmen/Bemerkungen:
*Zi.F.1/2u. O.1: Auflastung ohne tech.Änderung lt.Hersteller.-Besch. (Daimlerchrysler v.05.02.99) ,Aufl.:Felgen 6JX15H2,ET 75, Kennz.:A9034010802 u. Vorderachse,KZ.:VLO/CE-1, 75,lt.Gut.TÜV Nord Nr 251661000559002 v. 24.07.08*
*Feld. F2:Ablast.o.tech.Änderung, Nutzlast u. Zuggesamtgew.beachten*
*GTÜ Gutachten Nr. OEEA18204 vom 13.08.13

Ich werde aus den Angaben nicht so wirklich schlau. Wurde das WoMo nun schon Ab- oder Aufgelastet?
Kann ich es noch Auflasten lassen, und wenn ja um wieviel kg?

Weitere benötigte Angaben aus dem Fahrzeugschein:
F.1: 3500
F.2: 3500
E: WDB9036121R137618

Es handelt sich um ein Sprinter 313 CDI aus 07/00

Danke in Voraus! :-)
tomzwilling
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Re: Auflastung Wohnmobil

#2 

Beitrag von tomzwilling »

Guten Abend Namenloser (scheint immer moderner zu werden),

gehe ich richtig in der Annahme, dass du nicht der Erstbesitzer des beschriebenen Fahrzeugs bist?

Nach meiner Interpretation wurde das Fahrzeug am 24.07.08 aufgelastet (das Datum beschreibt die Eintragung der technischen Änderung durch das LRA) und am 13.08.13 wieder abgelastet, jeweils auf Grundlage der angegebenen Prüfgutachten von TÜV Nord bzw. GTÜ.

Idealerweise hätte der Vorbesitzer die entsprechenden Gutachten beim Verkauf mit aushändigen können/sollen/müssen. Diese bleiben im Original - abgestempelt durch die Zulassungsstelle - im Besitz des Fahrzeughalters.

Mit dem entsprechenden Gutachten kann man natürlich wieder problemlos auflasten.

Gruß
Tom
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Re: Auflastung Wohnmobil

#3 

Beitrag von latschosprinter »

 Themenstarter

"Martin" sagt Danke für deine Interpretation ;-)
Nein, ich bin nicht der erste Besitzer und kann auch wirklich nicht sagen der wievielte ich bin, denke aber mal das ich der 4. bin. Das entnehme ich der Historie der Serviceunterlagen und dem unvollständigen Sammelsorium alter HU´s. Leider habe ich kein altes Gutachten über Ab- bzw. Auflastungen dabei.
Hast du eine Ahnung wo ich die am besten herbekomme?
Habe mich jetzt schon mal an Mercedes gewendet und denen auf Nachfrage eine Kopie meines FZ-Scheines zukommen lassen. Die sagten mir aber direkt das es einige Zeit dauern kann bis ich Rückantwort erhalte.

Aber trotzdem viele Dank für deine Info, so bin ich im Kopf schon ein Stück weiter und verstehe langsam angegebene Daten.
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Re: Auflastung Wohnmobil

#4 

Beitrag von WilleWutz »

Moin,,

Tips:
Alter Brief vorhanden? Zulassungsstelle um Kopie der/des Gutachten(s) fragen.
U.U. alle Zulassungsstellen nach Historie, soweit nachvollziehbar, kontaktieren.
GTÜ anfragen. Gutachten v. 2013 müßte ja noch nachvollziebar sein.
Hersteller kontaktieren.
latschosprinter hat geschrieben:F.1: 3500
F.2: 3500
F1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse, F2 die zulässige Gesamtmasse im Zulassungstaat.
Wenn er abgelastet wäre, müßte doch irgendwo in den Papieren noch ein geringeres Gewicht stehen!
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Re: Auflastung Wohnmobil

#5 

Beitrag von tomzwilling »

latschosprinter hat geschrieben: Hast du eine Ahnung wo ich die am besten herbekomme?
Hallo Martin,

ich würde empfehlen, anhand der Prüfnummern Kopien der Gutachten beim TÜV Nord bzw. GTÜ anzufordern, in erster Linie natürlich das TÜV-Gutachten, das für die Auflastung maßgeblich ist.

Wenn alle Stricke reißen, hilft Scholz Auflastungsservice http://www.fahrzeugauflastung.eu

Gruß
Tom
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Re: Auflastung Wohnmobil

#6 

Beitrag von latschosprinter »

 Themenstarter

Nochmals vielen Dank euch allen, ich weiß jetzt den Weg den ich gehen muss. Ich bin einfach aus den Eintragungen nicht schlau geworden.
Der TÜV-Süd und die GTÜ habe ich schon angeschrieben - parallel läuft auch die Anfrage bei Mercedes.
Da wird sicher was gehen ;-)

DANKE!!!
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WilleWutz
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Re: Auflastung Wohnmobil

#7 

Beitrag von WilleWutz »

Und..............was ist rausgekommen?????
Gruß

Peter

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