





















http://www.channelpartner.de/knowledgec ... index.htmlWie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte eine Frau einen Pkw der gehobenen Preisklasse erworben. Nach einer Laufleistung von weniger als 10.000 Kilometern stellte sie fest, dass die Bremsen des rund 75.000 Euro teuren Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt laut zu quietschen begannen; nachfolgend trat dieses Phänomen auch bei Vorwärtsfahrt auf. Das Quietschen war so laut, dass es selbst bei geschlossenen Fenstern noch sehr gut zu vernehmen war. Es trat immer bei feuchter Witterung auf und verlor sich jeweils erst nach 10 bis 15 Minuten Fahrzeit.
Die Käuferin wandte sich an ihren Vertragshändler, der daraufhin mehrfach erfolglos versuchte, die Störung zu beheben. Nachdem der Wagen innerhalb von acht Monaten fünfmal in der Werkstatt gewesen war, hatte die Dame endgültig genug: Sie erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte ihr Geld zurück.
Der Händler wollte das nicht gelten lassen und erklärte, die Quietschgeräusche seinen minimal und auch nur kurz nach Fahrtantritt hörbar. Funktionsfähigkeit, Verkehrssicherheit und Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges würden durch sie nicht beeinflusst. Damit, so der Händler, liege eine bloße Komforteinbuße vor, und die Kundin habe kein Rücktrittsrecht. Das OLG Schleswig sah das jedoch anders (Urt. v. 25.07.2008 - 14 U 125/07):
Komforteinbuße kann erheblicher Mangel sein
Nach der Beweisaufnahme stehe fest, dass die Bremsen des Pkws bei Feuchtigkeit stets über eine längere Zeit, das heißt bei den ersten 16 bis 22 Bremsungen nach Fahrtantritt, in erheblicher Lautstärke quietschten. Bei einem Fahrzeug der gehobenen Kategorie stelle dies einen erheblichen Mangel dar, der zum Rücktritt berechtige. Es spiele keine Rolle, ob auch die Funktionsfähigkeit der Bremsen beeinträchtigt sei, so die Richter. Denn auch eine Komforteinbuße stelle einen erheblichen Mangel dar, wenn sie beträchtlich sei und der Käufer berechtigterweise erwarten durfte, dass bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie und Preisklasse, bei denen auch der Fahrkomfort eine wichtige Eigenschaft sei, solche störenden Geräusche nicht vorhanden seien.
Auch die Tatsache, dass die Geräusche nur bei Feuchtigkeit aufträten, ändere nichts, so die Richter, zumal bei den in Deutschland vorherrschenden Witterungsbedingungen mit Feuchtigkeitseinwirkung häufig zu rechnen sei.
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Ja wie Geil, meiner auch, aber Baujahr 2010. Und ich hab nichts an den Bremsen gemacht. Was nun ?Vagabundo hat geschrieben: ... denn es quitscht weiter. Bauhjahr 2012. ...