Versicherung - Ermittlung des Neupreises -wozu, woher?

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ithink
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Versicherung - Ermittlung des Neupreises -wozu, woher?

#1 

Beitrag von ithink »

 Themenstarter

Hallo liebe Forumler,

nach ewigem Rumsuchen hoffe ich, hier auf jemanden Versiertes zu stoßen, der mir auf die Sprünge helfen kann.
Habe mir letztes Jahr einen 308 CDI mit Krögel-Aufbau (Baujahr 2001) zugelegt und zum Wohnmobil umgebaut. Da mir meine Versicherung als Zweitwagen erheblich zu teuer zu sein scheint (nur Haftpflicht pro Fahrzeug rund 360 Euro jährlich), würde ich gerne eine andere Versicherungskombination anvisieren, blicke aber bei diesem ganzen Versicherungsmarktchaos einfach nicht durch.

Im Moment scheint mir folgendes sinnvoll: Das Erstfahrzeug beim einem Direktversicherer so günstig wie möglich versichern. (ist ein altes Fahrzeug, wird eigentlich nur für Fahrten zur Arbeit verwendet, also nur Haftpflicht), das Womo (ist zwar auch nicht so neu, hat aber erst 100000 runter und wird ganzjährig v.a.D. im Ausland gefahren.) bei RMV mindestens mit Teilkasko.

1. Macht das Sinn? Was wäre besser?
2. Was trage ich als Listenpreis ein, wenn die einen Neupreis haben wollen und wo bekomme ich den her?

Würde mich sehr freuen, wenn mir hier jeamand weiterhelfen könnte!

Gruß

ithink
Meister Eder
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Re: Versicherung - Ermittlung des Neupreises -wozu, woher?

#2 

Beitrag von Meister Eder »

Dein Plan hört sich soweit ganz gut an.
TK mit SB für das WoMo zu machen ist auch nicht verkehrt - nach dem Neupreis werden Sie dann auch fragen.
Grundsätzlich kommen einige Versicherer mit Ansprechpartner bei dir in der Umgebung in Frage. Ich habe mir einen vertrauenserweckenden und günstigen rausgesucht und ihm dann zum Einen erklärt, dass es für meinen selbstausgebauten Bus keinen Neupreis gibt und ihm dann den Vorschlag gemacht den Neupreis aus Listenneupreis des Fahrzeugs und installierter Ausstattung zu bilden. Darauf hat er sich eingelassen. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre es, dass du die Einbauten entsprechend dokumentierst und dir den Erhalt von ihm bestätigen lässt.

Tipp:
Es sind nur Dinge gegen Diebstahl versichert (TK), die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.
Soll heißen: wenn du eine Kompressorkühlbox für viell. 600,- Euro hast, solltest du sie fest mit dem Fahrzeug verbinden - dann ist sie für den Fall der Fälle mitversichert.

Gruß und viel Erfolg!
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ithink
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Re: Versicherung - Ermittlung des Neupreises -wozu, woher?

#3 

Beitrag von ithink »

 Themenstarter

Hallo großer Meister,

du hast also einen unabhängigen Versicherungsmakler kontaktiert?

Woher bekomme ich den Listenpreis? Ist ja immerhin von 2001 und bisher habe ich zu diesem Fahrzeugtyp überhaupt nichts Konkretes im Inet gefunden.

lg

ithink
Meister Eder
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Re: Versicherung - Ermittlung des Neupreises -wozu, woher?

#4 

Beitrag von Meister Eder »

Hallo,

ich habe keinen unabh. Versicherungsmakler kontaktiert.
ICh habe über VW den Listenpreis meines Fahrzeugs in Erfahrung gebracht und bin mit dieser Zahl im Gepäck zu diversen Versicherungsbüros in meiner Umgebung marschiert und habe mir ein Angebot machen lassen.
Wichtig war mir besonders die B-Note des persönlichen Gesprächs.

Es war alles sehr unkompliziert und schnell erledigt.
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Re: Versicherung - Ermittlung des Neupreises -wozu, woher?

#5 

Beitrag von Timmi »

Ich habe es ähnlich gemacht. Ich habe mir im Internet die günstigsten Anbieter herausgesucht (kann man zum Beispiel unter http://www.wohnmobilversicherung24.org/vergleich/) und bin dann bei bei meinen favorisierten Beiden zum persönlichen Gespräch gegangen. Ich finde es einfach sehr wichtig, dass man einen festen Ansprechpartner hat und weiß, wer sich kümmert.
Listenpreis-Ermittlung weißt Du ja jetz schon.
Liebe Grüße!
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Hans
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Re: Versicherung - Ermittlung des Neupreises -wozu, woher?

#6 

Beitrag von Hans »

Bei Selbstausbau gilt der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung + die Kosten für den Ausbau, für die von den Versicherungen, wenn keine Rechnungen oder Stundennachweise vorhanden sind, auch eine realistische Schätzung akzeptiert wird !

Die ursprünglichen Anschaffungskosten sind in erster Linie für etwaige Vollkaskoschäden relevant, dabei wird im Schadensfall ausgehend vom Ursprungswert, der Restwert zur Schadensregulierung ermittelt, deshalb sollte man bei o. a. Schätzung auch dies realistisch tun, damit keine Unterversichung besteht !

Je höher der ursprüngliche Fz-Wert, um so höher natürlich auch die Versicherungsprämie !

Achtung, gerade im Bereich der Wohnmobilversicherungen gibt es relativ´hohe Leistungsunterschiede im Schadensfall, allso auch das Kleingedruckte exakt lesen, bei reiner Haftpflicht ist das natürlich unrelevant, da nimmt man einfach den biligsten Anbieter, kann dann auch durchaus ein Direktversicher sein !
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