Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
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Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
MoinMoin!
Ich bin auf der Suche nach Möglichkeiten zur Anhängelasterhöhung und habe mich entsprechend durchs Forum gelesen.
Habe daraufhin verschiedene Quellen angeschrieben, die Gutachten dazu anbieten.
Ich habe einen T1N 213 CDI, 2950 kg zul. Gesamtgewicht, Anhängelast aktuell 2300 kg.
Mir wurde beispielweise folgendes angeboten:
> mit der verbauten Anhängerkupplung (D= 13,72) ist eine Erhöhung der Anhängelast
> bis 2650 kg möglich. Die entsprechenden TÜV-Unterlagen hierfür kosten
> EUR 459,00 zzgl. EUR 4,90 Versandkosten bei Zahlung per Vorkasse.
> Für alles weitere müsste die Anhängerkupplung ersetzt werden.
> Maximal waren 3400 kg möglich. Dies würde EUR 1.440,00 kosten.
> Oder 2950 kg für EUR 910,00.
Darufhin hab ich nachgefragt:
> Ist bei einer der drei genannten Varianten ein Ablastung des Sprinter
> erforderlich, damit das Zuggesamtgewicht in einem bestimmten Rahmen bleibt?
> Oder beinhalten Variante 2 und 3 gar eine Auflastung des Zugfahrzeugs?
> Eine Goldschnitt Luftfederung für die HA ist bereits verbaut, jedoch
> noch nicht eingetragen. Was sind die evtl. weiteren Auflagen?
und diese Antwort erhalten:
>bei Variante 2 bis 3400 kg wird das zul. Gesamtgewicht mit aufgelastet. Abgelastet wird es bei keiner Variante.
>Die erhöhte Anhängelast gilt bis 8% Steigung.
>Es sind sonst keine Änderungen erforderlich.
Nachdem ich mehrere Tage habe verstreichen lassen, kam heute folgende Mail:
>vor ein paar Tagen haben wir von Ihnen eine Anfrage über unsere angebotenen Produkte erhalten.
>Ich hoffe, wir konnten Ihre Fragen und >Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
>Leider haben wir von Ihnen noch keine Bestellung erhalten.
>Ist noch etwas unklar? Sollte dem so sein, antworten Sie einfach auf diese Mail oder schauen auf unsere Internetseite unter xxx
>Bitte geben Sie uns auch Bescheid, wenn Sie den angefragten Artikel nicht bestellen möchten, damit wir Ihre persönlichen Daten sicher archivieren können.
Ich antwortete prompt:
>Das Angebot mit dem meisten Nutzen wäre die Auflastung von Sprinter und Anhängelast auf 3400 kg.
>Jedoch:
>> Für alles weitere müsste die Anhängerkupplung ersetzt werden.
>> Maximal waren 3400 kg möglich. Dies würde EUR 1.440,00 kosten.
>Eine Gesamtinvestition von über EUR 1700.-- (1.440.-- Gutachten, ca. EUR 80.-- Eintragung & SVA, EUR 200.-- neue Kupplung bei >Selbsteinbau) wird derzeit von meiner Buchhaltung leider abgelehnt.
>Auch die zweite Variante (> Oder 2950 kg für EUR 910,00) bedeutet eine Gesamt-Investition von mindestens EUR 1200.--.
>Sollten Sie die Gutachtenpreise jedoch nach unten korrigieren können oder wollen, bin ich gerne bereit auch anderen Interessenten über >www.sprinter-forum.de zu berichten. Dies hätte zur Folge, das zwar der Einzelumsatz sinken, der Gesamtumsatz sich jedoch deutlich >erhöhen würde. Auch viele andere Sprinterfahrer schrecken die extremen Kosten ab, wären aber gleichwohl zu besseren Kondition bereit, in >die Auflastung (gerade auch bei älteren Fahrzeugen) zu investieren. Dies zeigen entsprechende Forenbeiträge regelmäßig.
Die Reaktion lies nicht lange auf sich warten:
>Hallo Herr Becker,
>klären Sie mal ab, wie viele verbindlich eine Erhöhung machen würden, dann mache ich eine Mengenkalkulation.
So...und jetzt bin ich mal gespannt, wieviele von Euch sich ernsthaft für eine Auflastung / Anhängezuglasterhöhung interessieren. Vielleicht können wir dann gemeinsam einen vernünftigen Preis erzielen, der auch dem Alter mancher Sprinter gerecht wird. Wenn man vielleicht eine "kleine Auflastung" für beispielsweise EUR 350 (z.B. von 2000 kg auf 2650 kg) an einem 2 Tonner Chassis hinbekäme, wäre dies deutlich günstiger, wie ein Knöllchen wegen Überladung. Auch große Auflastungen sind möglich und durchaus interessant! Dabei ist es egal, ob es T1N oder NCV3 sind, es geht hier um die Menge aller Interessenten!
Ich bin auf der Suche nach Möglichkeiten zur Anhängelasterhöhung und habe mich entsprechend durchs Forum gelesen.
Habe daraufhin verschiedene Quellen angeschrieben, die Gutachten dazu anbieten.
Ich habe einen T1N 213 CDI, 2950 kg zul. Gesamtgewicht, Anhängelast aktuell 2300 kg.
Mir wurde beispielweise folgendes angeboten:
> mit der verbauten Anhängerkupplung (D= 13,72) ist eine Erhöhung der Anhängelast
> bis 2650 kg möglich. Die entsprechenden TÜV-Unterlagen hierfür kosten
> EUR 459,00 zzgl. EUR 4,90 Versandkosten bei Zahlung per Vorkasse.
> Für alles weitere müsste die Anhängerkupplung ersetzt werden.
> Maximal waren 3400 kg möglich. Dies würde EUR 1.440,00 kosten.
> Oder 2950 kg für EUR 910,00.
Darufhin hab ich nachgefragt:
> Ist bei einer der drei genannten Varianten ein Ablastung des Sprinter
> erforderlich, damit das Zuggesamtgewicht in einem bestimmten Rahmen bleibt?
> Oder beinhalten Variante 2 und 3 gar eine Auflastung des Zugfahrzeugs?
> Eine Goldschnitt Luftfederung für die HA ist bereits verbaut, jedoch
> noch nicht eingetragen. Was sind die evtl. weiteren Auflagen?
und diese Antwort erhalten:
>bei Variante 2 bis 3400 kg wird das zul. Gesamtgewicht mit aufgelastet. Abgelastet wird es bei keiner Variante.
>Die erhöhte Anhängelast gilt bis 8% Steigung.
>Es sind sonst keine Änderungen erforderlich.
Nachdem ich mehrere Tage habe verstreichen lassen, kam heute folgende Mail:
>vor ein paar Tagen haben wir von Ihnen eine Anfrage über unsere angebotenen Produkte erhalten.
>Ich hoffe, wir konnten Ihre Fragen und >Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
>Leider haben wir von Ihnen noch keine Bestellung erhalten.
>Ist noch etwas unklar? Sollte dem so sein, antworten Sie einfach auf diese Mail oder schauen auf unsere Internetseite unter xxx
>Bitte geben Sie uns auch Bescheid, wenn Sie den angefragten Artikel nicht bestellen möchten, damit wir Ihre persönlichen Daten sicher archivieren können.
Ich antwortete prompt:
>Das Angebot mit dem meisten Nutzen wäre die Auflastung von Sprinter und Anhängelast auf 3400 kg.
>Jedoch:
>> Für alles weitere müsste die Anhängerkupplung ersetzt werden.
>> Maximal waren 3400 kg möglich. Dies würde EUR 1.440,00 kosten.
>Eine Gesamtinvestition von über EUR 1700.-- (1.440.-- Gutachten, ca. EUR 80.-- Eintragung & SVA, EUR 200.-- neue Kupplung bei >Selbsteinbau) wird derzeit von meiner Buchhaltung leider abgelehnt.
>Auch die zweite Variante (> Oder 2950 kg für EUR 910,00) bedeutet eine Gesamt-Investition von mindestens EUR 1200.--.
>Sollten Sie die Gutachtenpreise jedoch nach unten korrigieren können oder wollen, bin ich gerne bereit auch anderen Interessenten über >www.sprinter-forum.de zu berichten. Dies hätte zur Folge, das zwar der Einzelumsatz sinken, der Gesamtumsatz sich jedoch deutlich >erhöhen würde. Auch viele andere Sprinterfahrer schrecken die extremen Kosten ab, wären aber gleichwohl zu besseren Kondition bereit, in >die Auflastung (gerade auch bei älteren Fahrzeugen) zu investieren. Dies zeigen entsprechende Forenbeiträge regelmäßig.
Die Reaktion lies nicht lange auf sich warten:
>Hallo Herr Becker,
>klären Sie mal ab, wie viele verbindlich eine Erhöhung machen würden, dann mache ich eine Mengenkalkulation.
So...und jetzt bin ich mal gespannt, wieviele von Euch sich ernsthaft für eine Auflastung / Anhängezuglasterhöhung interessieren. Vielleicht können wir dann gemeinsam einen vernünftigen Preis erzielen, der auch dem Alter mancher Sprinter gerecht wird. Wenn man vielleicht eine "kleine Auflastung" für beispielsweise EUR 350 (z.B. von 2000 kg auf 2650 kg) an einem 2 Tonner Chassis hinbekäme, wäre dies deutlich günstiger, wie ein Knöllchen wegen Überladung. Auch große Auflastungen sind möglich und durchaus interessant! Dabei ist es egal, ob es T1N oder NCV3 sind, es geht hier um die Menge aller Interessenten!
Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
Peter
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Bei den Preisen kann es nur "SK Handels AG" sein. 

- der Vahrende
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
nein...die sind es nicht, aber ich möchte ja gerne auch in Euerem und meinem Interesse die Preise für die Gutachten etwas nach unten auf bezahlbares Niveau drücken....Die genannten Preise sind also keinesfalls die Endpreise!
Zuletzt geändert von der Vahrende am 30 Mai 2012 20:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
krieg ich das in der CH auch eingetragen?
LG
benjamin
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
@ benjamin:
Es sind deutsche Gutachten. In wieweit die von schweizer Stellen akzeptiert werden weis ich natürlich nicht. Das müßtest Du vor Ort abklären. Da bist Du der Insider
Es sind deutsche Gutachten. In wieweit die von schweizer Stellen akzeptiert werden weis ich natürlich nicht. Das müßtest Du vor Ort abklären. Da bist Du der Insider

Allzeit gute & sichere Fahrt wünscht
Peter
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Beobachte die AH-Last-Diskussionen immer wieder mit Interesse...
Komischerweise (T1N) gibt es beim Sprinter die Möglichkeit, die AH-Last bei praktisch allen Gewichtsvarianten auf knapp 3,5t aufzulasten.
Bei baugleichen LT2 hab ich bei allen meinen Fz (hauptsächlich diverse LT 46, zwei LT35) von Werk aus so ziemlich alles zwischen 2t und 3tonnen eingetragen, z.T. bei gleicher Traverse (aber unterschiedlicher Motorisierung).
Die LT35 haben je sogar "nur" 2000kg. Technisch möglich wäre also deutlich mehr...unterwegs sind wir meist so zwischen 3-4t an der AHK,
wage gar nicht, Gedanken an eine Kontrolle zu verschwenden
Wenn das nur eine Sache auf dem Papier ist, wäre das ne Investition Wert.
Um Längen besser, als nachher Gericht, ev. FS-Entzug etc.
Mal sehen...
LG
benjamin

Komischerweise (T1N) gibt es beim Sprinter die Möglichkeit, die AH-Last bei praktisch allen Gewichtsvarianten auf knapp 3,5t aufzulasten.
Bei baugleichen LT2 hab ich bei allen meinen Fz (hauptsächlich diverse LT 46, zwei LT35) von Werk aus so ziemlich alles zwischen 2t und 3tonnen eingetragen, z.T. bei gleicher Traverse (aber unterschiedlicher Motorisierung).
Die LT35 haben je sogar "nur" 2000kg. Technisch möglich wäre also deutlich mehr...unterwegs sind wir meist so zwischen 3-4t an der AHK,
wage gar nicht, Gedanken an eine Kontrolle zu verschwenden



Wenn das nur eine Sache auf dem Papier ist, wäre das ne Investition Wert.
Um Längen besser, als nachher Gericht, ev. FS-Entzug etc.
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Wenn der D-Wert auf der AHK eine bestimmte Größe hat, ist eine Auflastung der Anhängelast offenbar nur eine Papierangelegenheit. Aber auch die Auflastung des Sprinters ist sehr interesseant, ich denke da besonders an Wohnbolie, die auf Basis eines 2 Tonners gebaut wurden und evtl. nur 2.8 oder 2.95 Tonnen dürfen. Wenn man da auf 3.4 Tonnen hochlasten kann, erhöht das die Sicherheit vor Überladung (und Strafen) ungemein.
Ich hoffe jetzt nur, das wir einige zusammen bekommen damit wir einen guten preis erzielen.
Ich hoffe jetzt nur, das wir einige zusammen bekommen damit wir einen guten preis erzielen.
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Peter
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Hallo
ich hätte Interesse
319 Bj 2010 3,5t auf 3,8t Aufgelastet Anhängelast vom Werk 3,5t bei der Auflastung auf 3,2t reduziert da Gesamtzuggewicht unverändert 7t
Wen da was geht ?
Aus Berlin
ich hätte Interesse
319 Bj 2010 3,5t auf 3,8t Aufgelastet Anhängelast vom Werk 3,5t bei der Auflastung auf 3,2t reduziert da Gesamtzuggewicht unverändert 7t
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
@ Jubi:
verstehe ich das richtig: Du möchtest die Anhängelast wieder auf 3,5 t. hochtragen lassen, weil sie Dir reduziert wurde, als Du den 319er mit 3,5 t. auf 3,8 t. aufgelastet hast?
Die Firma, die die Gutachten erstellen lässt, ist bis zum 8.6. in Urlaub, danach werden wir erfahren, ob es möglich ist.
verstehe ich das richtig: Du möchtest die Anhängelast wieder auf 3,5 t. hochtragen lassen, weil sie Dir reduziert wurde, als Du den 319er mit 3,5 t. auf 3,8 t. aufgelastet hast?
Die Firma, die die Gutachten erstellen lässt, ist bis zum 8.6. in Urlaub, danach werden wir erfahren, ob es möglich ist.
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Das Interesse an Anhängelasterhöhung zu vernünftigem Preis scheint wohl eher gering zu sein 

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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Hallo,
auch ich hätte Interessse, allerdings kostet der Spaß für meinen LT28 ca 900Euro nach Liste incl. Tüv, dazu kommen noch die Kosten
für das Strassenverkehrsamt. Ich spreche hier von Anhängelasterhöhung, Erhöhung zGG und Zuggesamtgewicht bei SK.
Das soll alles in den nächsten 3 Wochen geschehen. Bei einem deutlich geringerem Preis wäre ich dabei.
bis dann
Dirk
auch ich hätte Interessse, allerdings kostet der Spaß für meinen LT28 ca 900Euro nach Liste incl. Tüv, dazu kommen noch die Kosten
für das Strassenverkehrsamt. Ich spreche hier von Anhängelasterhöhung, Erhöhung zGG und Zuggesamtgewicht bei SK.
Das soll alles in den nächsten 3 Wochen geschehen. Bei einem deutlich geringerem Preis wäre ich dabei.
bis dann
Dirk
Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Hallo,
ist das Thema noch aktuell ??
Habe einen 208 CDI (902.6) mit momentan 2t Anhängelast. Auch ich wäre an einer Auflastung auf 3,3t Gesamtgewicht (beide Achsen addiert) und einer Anhängelast von 3,3t interessiert. Oder zumindest auf die vorhandenen 2,8t.
Mich hat allerdings bisher auch der hohe Preis davon abgehalten.
Gruss Jörg
ist das Thema noch aktuell ??
Habe einen 208 CDI (902.6) mit momentan 2t Anhängelast. Auch ich wäre an einer Auflastung auf 3,3t Gesamtgewicht (beide Achsen addiert) und einer Anhängelast von 3,3t interessiert. Oder zumindest auf die vorhandenen 2,8t.
Mich hat allerdings bisher auch der hohe Preis davon abgehalten.
Gruss Jörg
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Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Ich hätte prinzipiell Interesse an einer Erhöhung der Anhängelast für meinen LT, 3500kg Gesamtmasse.
Aktuell habe ich 2000kg, eine Erhöhung auf 2800kg wäre nice-to-have, aber nicht zwingend erforderlich.
Also kommt es auf den Preis an, als Privatfahrer/Wohnmobil, der manchmal einen Pferdehänger zieht, wäre mir das vielleicht 200, max. 300 Euro wert.
es grüßt
thetdk
Aktuell habe ich 2000kg, eine Erhöhung auf 2800kg wäre nice-to-have, aber nicht zwingend erforderlich.
Also kommt es auf den Preis an, als Privatfahrer/Wohnmobil, der manchmal einen Pferdehänger zieht, wäre mir das vielleicht 200, max. 300 Euro wert.
es grüßt
thetdk
Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Hallo!
Ich würde gerne das alte Thema aus aktuellem Anlass nochmal wiederbeleben.
Gibt es eine Möglichkeit, den 213CDI (Baujahr 2002) aufzulasten und die
Anhängelast über die (vom Werk nach meinen bisherigen Nachforschungen
wohl maximal freigegebenen 2800kg) zu bekommen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Gute Fahrt!
Stefan
Ich würde gerne das alte Thema aus aktuellem Anlass nochmal wiederbeleben.
Gibt es eine Möglichkeit, den 213CDI (Baujahr 2002) aufzulasten und die
Anhängelast über die (vom Werk nach meinen bisherigen Nachforschungen
wohl maximal freigegebenen 2800kg) zu bekommen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Gute Fahrt!
Stefan
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Aktuell: 213 CDI DPF.
Mobil-Historie: LT28 Sven Hedin; James Cook 312D; T3 syncro; 312D 903463 Selbstausbau;
James Cook 312D; 312D 903463 ex-Messemobil.
Aktuell: 213 CDI DPF.
Mobil-Historie: LT28 Sven Hedin; James Cook 312D; T3 syncro; 312D 903463 Selbstausbau;
James Cook 312D; 312D 903463 ex-Messemobil.
Re: Anhängelasterhöhung T1N & NCV3 / Mengenrabatt Gutachten
Frag mal bei MB nach. Die geben dir dann ein OK oder eben nicht.