Fahrtenschreiberausbau
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Fahrtenschreiberausbau
Kollege dicker Pole hat sich einen ausgemusterten 315 von Rungis Express angelacht (Schorsch hatte ihn bestimmt auch schon in Händen, auf dem Kennzeichenhalter steht "RKG Bonn-Beuel", Bilder folgen irgendwann in der Galerie). Der hat dummerweise einen Digitalfahrtenschreiber eingebaut der zu entfernen ist. Beim T1N wurde dies ja schon zu Genüge durchdiskutiert, beim NCV3 noch nicht. Gehen hier auch wenn man dem Fahrtenschreiber per Steckerzug den Saft abdreht im KI "die Lichter aus" und der Freundliche muß selbiges neu konfigurieren mit Neustart bei 0?
Ich war dabei:
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Wurde auch schon erwähnt. Code JD1 in der Datenkarte löschen lassen, SCN Codierung vom KI durchführen und mit dem gleichen km Stand weiterfahren.
Re: Fahrtenschreiberausbau
Hallo,
Mein Sprinter ist zwar von 2007, aber ich habe ihn jetzt erst 3 Stunden! Könnt Ihr das mit dem Ausbau nochmal für Dummies erklären? Habe nämlich auch so ein Gerät zu entfernen!
Vielen Dank
Mein Sprinter ist zwar von 2007, aber ich habe ihn jetzt erst 3 Stunden! Könnt Ihr das mit dem Ausbau nochmal für Dummies erklären? Habe nämlich auch so ein Gerät zu entfernen!
Vielen Dank
Gruß Kalle
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Moselaner
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Der Fahrtenschreiber ist beim Sprinter ein Teil des "Systems". Mit einfach ausbauen ist es nicht getan. Das kann nur der
für Geld mit seinem "umfangreichen Spezialwerkzeug/-wissen".
Deshalb immer meine gleiche Frage: "Warum möchtest du ihn ausbauen?"
Ein ähnliches Thema hatten wir vor kurzem HIER.
Deshalb immer meine gleiche Frage: "Warum möchtest du ihn ausbauen?"
Ein ähnliches Thema hatten wir vor kurzem HIER.
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Rudolf
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Die ist ganz einfach zu beantworten. Als Transportunternehmer oder Werkverkehrbetreibender der nicht irgendwelche Privilegien wie Handwerkerregelung oder Landwirtschaft für sich beanspruchen kann muß man bei einem Fahrzeug über 2,8 bis 3,5 t wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist in Deutschland diesen auch benutzen. Ist keiner drin reichen Tageskontrollblätter. Wer also immer nur solo fährt und einen drin hat will ihn i. d. R. loswerden.Moselaner hat geschrieben:Deshalb immer meine gleiche Frage: "Warum möchtest du ihn ausbauen?"
Ich war dabei:
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Danke für Eure Antworten!
So wie es aussieht, hat schon jemand an dem Teil rumgefummelt. Der Schreiber meldet eine Störung!?
Da ich den Sprinter als PKW zulassen möchte, brauch ich den Schreiber auch nicht.
Ein Fahrtenschreiber würde nach meinem Verständnis unnötig Arbeit verursachen und außerdem ein zusätzliches System darstellen, das ausfallen kann und dann Ärger macht.
==> weg damit!
Kennt jemand eine gute Werkstatt für Sprinter im Bereich Essen / Wuppertal / Düsseldorf für diese Arbeiten?
So wie es aussieht, hat schon jemand an dem Teil rumgefummelt. Der Schreiber meldet eine Störung!?
Da ich den Sprinter als PKW zulassen möchte, brauch ich den Schreiber auch nicht.
Ein Fahrtenschreiber würde nach meinem Verständnis unnötig Arbeit verursachen und außerdem ein zusätzliches System darstellen, das ausfallen kann und dann Ärger macht.
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Gruß Kalle
Sprinter 518 CDI Bj 2007 als Minisattel
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Re: Fahrtenschreiberausbau
oK! Da hast du recht! Auch die Kosten für die Prüfung etc. entfallen dann.Kühltaxi hat geschrieben:Die ist ganz einfach zu beantworten. Als Transportunternehmer oder Werkverkehrbetreibender der nicht irgendwelche Privilegien wie Handwerkerregelung oder Landwirtschaft für sich beanspruchen kann muß man bei einem Fahrzeug über 2,8 bis 3,5 t wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist in Deutschland diesen auch benutzen. Ist keiner drin reichen Tageskontrollblätter. Wer also immer nur solo fährt und einen drin hat will ihn i. d. R. loswerden.
Für "Privatleute" macht es keinen Sinn das Ding ausbauen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Rudolf
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Nochmal technisch: Was passiert genau, wenn man das Teil abklemmt?
Hintergrund:
Im Augenblick steht das Teil in der Garage und wird technisch auf Vordermann gebracht. Dabei möchte ich aus Kostengründen soviel wie möglich selbst erledigen. Dann soll die Kiste in die Werkstatt und die sollen die Arbeiten machen die ich als technischer Laie nicht erledigen kann.
Daher die Frage läuft er noch nach dem Abklemmen?
Danke für Eure Geduld und Hilfe.
Hintergrund:
Im Augenblick steht das Teil in der Garage und wird technisch auf Vordermann gebracht. Dabei möchte ich aus Kostengründen soviel wie möglich selbst erledigen. Dann soll die Kiste in die Werkstatt und die sollen die Arbeiten machen die ich als technischer Laie nicht erledigen kann.
Daher die Frage läuft er noch nach dem Abklemmen?
Danke für Eure Geduld und Hilfe.
Gruß Kalle
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Einige Parameter wie Kilometerstand, Uhr und evt. das "T" Symbol holt sich das Kombiinstrument vom Fahrtenschreiber.
Ich weiß nicht genau was passiert, wenn man ihn einfach abklemmt und ausbaut. Ob dann der Km-Stand auf 000000 geht und die Uhr nicht mehr funktioniert und ständig das "T" leuchtet oder alles blinkt.
- habs noch nicht gemacht!
Damit alles weiterhin richtig funktioniert, muss einfach dem System mitgeteilt werden, das das Ding nicht mehr da ist!
nachfragen, was diese "Auscodierung" kostet. Bei uns machen das alle Mercedes Werkstätten, die auch die Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 anbieten.
Ich weiß nicht genau was passiert, wenn man ihn einfach abklemmt und ausbaut. Ob dann der Km-Stand auf 000000 geht und die Uhr nicht mehr funktioniert und ständig das "T" leuchtet oder alles blinkt.
Damit alles weiterhin richtig funktioniert, muss einfach dem System mitgeteilt werden, das das Ding nicht mehr da ist!
Ich würde einfach mal beimFachmann hat geschrieben:Wurde auch schon erwähnt. Code JD1 in der Datenkarte löschen lassen, SCN Codierung vom KI durchführen und mit dem gleichen km Stand weiterfahren.
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Moin Leute,
ich brauch wegen der unklaren Informationslage eine Auskunft.
Das man Sonntags einen auf LKW laufenden Transporter nicht mit Anhänger bewegen darf ist jetzt wohl klar.
Aber was ist mit einem Wohnwagen?
Gelesen habe ich das es möglich ist mit einem Transporter der unter 3,5 T zgg. hat auch Sonntags einen Wohnanhänger zu bewegen.
Wer weis genau wie da die Rechtslage ist?
ich brauch wegen der unklaren Informationslage eine Auskunft.
Das man Sonntags einen auf LKW laufenden Transporter nicht mit Anhänger bewegen darf ist jetzt wohl klar.
Aber was ist mit einem Wohnwagen?
Gelesen habe ich das es möglich ist mit einem Transporter der unter 3,5 T zgg. hat auch Sonntags einen Wohnanhänger zu bewegen.
Wer weis genau wie da die Rechtslage ist?
Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Nach §30 STVO besteht für LKW über 7,5, sowie für Anhänger hinter LKW sonntags Fahrverbot! § 46 regelt die Ausnahmen.
Die Ausnahmegenehmigungen werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehändelt.
Was den Wohwagen betrifft habe ich folgendes für NRW gefunden.
Das ist doch mal ein amtlicher Schrieb. Vielleicht rufst Du mal da an und fragst was Sache ist!!
Die Ausnahmegenehmigungen werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehändelt.
Was den Wohwagen betrifft habe ich folgendes für NRW gefunden.
Das ist doch mal ein amtlicher Schrieb. Vielleicht rufst Du mal da an und fragst was Sache ist!!
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Hallo Rudolf,
ich hatte heute morgen schon bei unserem Straßenverkehrsamt per Mail nachgefragt und folgende Antwort einer freundlichen Mitarbeiterin erhalten.
Das ist doch mal was.
Sehr geehrter Herr ...........,
Herr ........ hat mir Ihre Mail zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Der Erlass zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot sagt folgendes aus:
Das Verbot gilt nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf bis zu 3,5 to betragen, die Gesamtmasse der Kombination kann daher auch über 3,5 to liegen.
Da Ihr Sprinter nur ein zul. Gesamtgewicht von 3,0 to hat, sehe ich hier kein Problem.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss das alle LKW zugelassenen mit mehr als 3,5 T Sonntags keinen Anhänger Bewegen dürfen.

ich hatte heute morgen schon bei unserem Straßenverkehrsamt per Mail nachgefragt und folgende Antwort einer freundlichen Mitarbeiterin erhalten.
Das ist doch mal was.
Sehr geehrter Herr ...........,
Herr ........ hat mir Ihre Mail zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Der Erlass zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot sagt folgendes aus:
Das Verbot gilt nicht für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges darf bis zu 3,5 to betragen, die Gesamtmasse der Kombination kann daher auch über 3,5 to liegen.
Da Ihr Sprinter nur ein zul. Gesamtgewicht von 3,0 to hat, sehe ich hier kein Problem.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss das alle LKW zugelassenen mit mehr als 3,5 T Sonntags keinen Anhänger Bewegen dürfen.
Gruß Frank
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Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Hallo Frank,
so stelle ich mir mal eine Antwort vor, die einem Rechtssicherheit gibt.
Nach dem Gesetz ist so , das ein Piaggio Dreirad mit einem 50kg Hänger sonntags nicht fahren darf!
Meine Meinung ist hier im Forum bekannt: Bei den 3,5tonnern ist in unserer "Bananenrepublik" (Zitat Max) zu vieles "unausgegoren" (oenologisches Zitat Moselaner)- Zum Glück sind viele von der "Rennleitung" vernünftiger Meinung und lassen einen in Ruhe.
Ein Sprinter, der als PKW zugelassen sonntags mit Hänger fahren darf und im "LKW-Überholverbot" überholen darf, darf es als LKW zugelassen nicht
- eigentlich ein Fall für Karlsruhe § 3 GG u.a.
. Mir fehlt leider die Zeit/Geduld dazu es durchzuziehen.
so stelle ich mir mal eine Antwort vor, die einem Rechtssicherheit gibt.
Nach dem Gesetz ist so , das ein Piaggio Dreirad mit einem 50kg Hänger sonntags nicht fahren darf!
Meine Meinung ist hier im Forum bekannt: Bei den 3,5tonnern ist in unserer "Bananenrepublik" (Zitat Max) zu vieles "unausgegoren" (oenologisches Zitat Moselaner)- Zum Glück sind viele von der "Rennleitung" vernünftiger Meinung und lassen einen in Ruhe.
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Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
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Re: Fahrtenschreiberausbau
frei nach dem Moto: Wenn zwei das gleiche tun,ist es noch lange nicht dasselbe!Moselaner hat geschrieben:Ein Sprinter, der als PKW zugelassen sonntags mit Hänger fahren darf und im "LKW-Überholverbot" überholen darf, darf es als LKW zugelassen nicht
216 Automatik Bj.12/2011,mittellang,Flachdach
"Lege Dich nie mit einem Idioten an! Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung!"
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Re: Fahrtenschreiberausbau
Also wenn hier das Schild mit dem "dicken" LKW gemient ist so gilt dies , Achtung meine Auffassung, nur für schwere LKW, also nicht für LLKW wie den Sprinter









