Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
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Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Eine Frage in die Runde:
Unser Womo wurde am 15. 04. 2009 das erste Mal, Neu mit 0 Km für den Straßenverkehr zugelassen.
Nach 37 tkm hat der Differenzdrucksensor seinen Dienst quittiert, der Motor hat erheblich an Leistung verloren und wir mussten in die VW - Werkstatt.
Bei der Auftragserteilung wurde mir gesagt, dass die Reparatur für mich kostenlos ist, da die Reparatur noch innerhalb der Garantiezeit sei.
Gleichzeitig wurde mir, mit einem Augenzwinkern, mitgeteilt, dass auch der Turbolader ersetzt werden würde. Aber alles würde ja unter die Garantie laufen und mich nichts kosten.
Gestern habe ich eine Rechnung für die Reparatur - Differenzdrucksensor - plus Teile in Höhe von 68,79 Euro bekommen. In dieser Rechnung ist in Höhe von 39,77 Euro ein Gewährung /Kulanz enthalten.
Und in dieser Rechnung steht, als Zulassungsdatum der 23.05.2008
Nach den Unterlagen die ich beim Kauf vom WOMO - Händler bekommen habe, hat VW das Fahrzeug am 23. 05. 2008 an Westfalia geliefert. Westfalia hat das Fahrzeug zum Womo umgebaut und an unseren Händler ausgeliefert.
Jetzt meine Frage:
Muss ich mich als Kunde damit zufriedengeben,
dass VW auf dem Standpunkt steht, dass das Fahrzeug mit der Übergabe an Westfalia für die Garantie/ Kulanz die Erstzulassung vom 23. 05. 2008 zugrunde legt und mir die Garantie verweigert?
Oder beginnt mit dem 15. 04. 2009 der Erstzulassung, die Laufzeit der Garantie?
Wie verhalten sie die anderen Fahrzeugherstellern in so einem Fall?
Unser Womo wurde am 15. 04. 2009 das erste Mal, Neu mit 0 Km für den Straßenverkehr zugelassen.
Nach 37 tkm hat der Differenzdrucksensor seinen Dienst quittiert, der Motor hat erheblich an Leistung verloren und wir mussten in die VW - Werkstatt.
Bei der Auftragserteilung wurde mir gesagt, dass die Reparatur für mich kostenlos ist, da die Reparatur noch innerhalb der Garantiezeit sei.
Gleichzeitig wurde mir, mit einem Augenzwinkern, mitgeteilt, dass auch der Turbolader ersetzt werden würde. Aber alles würde ja unter die Garantie laufen und mich nichts kosten.
Gestern habe ich eine Rechnung für die Reparatur - Differenzdrucksensor - plus Teile in Höhe von 68,79 Euro bekommen. In dieser Rechnung ist in Höhe von 39,77 Euro ein Gewährung /Kulanz enthalten.
Und in dieser Rechnung steht, als Zulassungsdatum der 23.05.2008
Nach den Unterlagen die ich beim Kauf vom WOMO - Händler bekommen habe, hat VW das Fahrzeug am 23. 05. 2008 an Westfalia geliefert. Westfalia hat das Fahrzeug zum Womo umgebaut und an unseren Händler ausgeliefert.
Jetzt meine Frage:
Muss ich mich als Kunde damit zufriedengeben,
dass VW auf dem Standpunkt steht, dass das Fahrzeug mit der Übergabe an Westfalia für die Garantie/ Kulanz die Erstzulassung vom 23. 05. 2008 zugrunde legt und mir die Garantie verweigert?
Oder beginnt mit dem 15. 04. 2009 der Erstzulassung, die Laufzeit der Garantie?
Wie verhalten sie die anderen Fahrzeugherstellern in so einem Fall?
2,5 L Crafter 35 -164 PS / 2009 / Westfalia Sven Hedin
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Hallo
2 Jährige Frist beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeugs also mal in den Fahrzeugschein schauen.
Mfg Matthias
2 Jährige Frist beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeugs also mal in den Fahrzeugschein schauen.
Mfg Matthias
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Im Fahrzeugschein und Brief steht der 15. 04. 2009. 

2,5 L Crafter 35 -164 PS / 2009 / Westfalia Sven Hedin
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Dann würde ich mal höflich nachfragen was es mit dem Betrag auf sich hat 
Mfg Matthias

Mfg Matthias
Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Kenne ich, war bei mir genauso.
Irgendwo im Kleingedruckten soll wohl stehen, daß Garantie ab Auslieferungsdatum besteht (aber nie gefunden).
Und in den allermeisten Fällen ist EZ am gleichen Datum, deshalb sprechen vor allem Verkäufer gerne von "Garantie ab EZ".
Aber gerade bei Wohnmobilen versuchen die Hersteller sich dadurch vor Garantieleistungen zu drücken.
In den allermeisten Fällen reicht aber etwas massiveres nachfragen aus, um die "Garantie ab EZ" zu bekommen.
Ansonsten:
In hartnäckigeren Fällen schadet auch ein kleiner Plausch mit dem Vorstandsvorsitzender der jeweiligen Firma nie
.
Dann vielleicht noch der Entwurf einer Pressemitteilung, hilft auch ungemein
.
Falls der Wagen natürlich schon damals zugelassen war, dumm gelaufen.
Aber dann gibts ja noch Garantie von Westfalia, den das ist ja wohl Hersteller und damit vorrangiger Ansprechpartner nach Händler!
Gruß
Rossi
Irgendwo im Kleingedruckten soll wohl stehen, daß Garantie ab Auslieferungsdatum besteht (aber nie gefunden).
Und in den allermeisten Fällen ist EZ am gleichen Datum, deshalb sprechen vor allem Verkäufer gerne von "Garantie ab EZ".
Aber gerade bei Wohnmobilen versuchen die Hersteller sich dadurch vor Garantieleistungen zu drücken.
In den allermeisten Fällen reicht aber etwas massiveres nachfragen aus, um die "Garantie ab EZ" zu bekommen.
Ansonsten:
In hartnäckigeren Fällen schadet auch ein kleiner Plausch mit dem Vorstandsvorsitzender der jeweiligen Firma nie



Dann vielleicht noch der Entwurf einer Pressemitteilung, hilft auch ungemein


Falls der Wagen natürlich schon damals zugelassen war, dumm gelaufen.
Aber dann gibts ja noch Garantie von Westfalia, den das ist ja wohl Hersteller und damit vorrangiger Ansprechpartner nach Händler!
Gruß
Rossi
Sprintertreffenteilnehmer 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 - Ende
Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Moin,Crafter277 hat geschrieben:Eine Frage in die Runde:
Nach den Unterlagen die ich beim Kauf vom WOMO - Händler bekommen habe, hat VW das Fahrzeug am 23. 05. 2008 an Westfalia geliefert. Westfalia hat das Fahrzeug zum Womo umgebaut und an unseren Händler ausgeliefert.
Ansprechpartner für die 2 Jahre ab Erstzulassung ist in dem Fall Dein Womo-Händler.
Für VW ist die Garantie am 23.5.2010 abgelaufen und wie lange ein Händler oder Aufbauer ohne VW-Bindung das Fahrzeug auch ohne Anmeldung dann stehen läßt, ist egal.
Als Beispiel:
http://cgi.ebay.de/Mercedes-Vito-109-Cd ... 3a64abf967
Laut Anmeldung Neufahrzeug. Allerdings Abzüge in der B-Note.
Gruß
Thomas
Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Hallo,
bei unserem Wochner lag zwischen der MB-Fahrzeugfertigung und der Erstzulassung auch ein halbes Jahr. Mein Mercedes-Händler hat beim ersten Besuch das Fahrzeug mit allen Daten aufgenommen und die EZ entsprechend in der EDV vermerkt. Damit gehe ich davon aus, daß auch die Garantieabwicklung im Bedarfsfall korrekt läuft.
Schade ist, daß sich die Wartungsintervallberechnung nicht entsprechend der EZ zurücksetzen läßt (zumindest nach meinem Kenntnisstand).
Viele Grüße
Michael
bei unserem Wochner lag zwischen der MB-Fahrzeugfertigung und der Erstzulassung auch ein halbes Jahr. Mein Mercedes-Händler hat beim ersten Besuch das Fahrzeug mit allen Daten aufgenommen und die EZ entsprechend in der EDV vermerkt. Damit gehe ich davon aus, daß auch die Garantieabwicklung im Bedarfsfall korrekt läuft.
Schade ist, daß sich die Wartungsintervallberechnung nicht entsprechend der EZ zurücksetzen läßt (zumindest nach meinem Kenntnisstand).
Viele Grüße
Michael
516CDI Automatic mit Wohnmobilaufbau Wochner Xantos 520 BD
Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Eben, der Händler hat die Daten Auslieferung und Erstzulassung verwechselt. Würde ihn drauf hinweisen und Kopie vom Brief/Schein vorlegen.
@DH8SAQ
Wartung kann man entsprechend der Erstzulassung anpassen (bei einigen Modellen).
@DH8SAQ
Wartung kann man entsprechend der Erstzulassung anpassen (bei einigen Modellen).
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Das der VW - Händler einen Fehler beim Eingeben der Daten gemacht hat kann ich mir nicht vorstellen.Fachmann hat geschrieben:Eben, der Händler hat die Daten Auslieferung und Erstzulassung verwechselt. Würde ihn drauf hinweisen und Kopie vom Brief/Schein vorlegen.
@DH8SAQ
Wartung kann man entsprechend der Erstzulassung anpassen (bei einigen Modellen).
Interessant ist:
Das der Meister bei der Reparaturaufnahme das Datum der Erstzulassung aus unserem Kfz.Schein genommen hat.
Und, das er nach Eingabe der Fahrgestellnummer den gesammten Lebenslauf des Fahrzeuges auf dem Bildschirm hatte. So konnte er mir ja auch sagen, das der Turbolader gewechselt werden muß und das unter anderem das Fahrzeug die neueste Software in der Motorsteuerung hat usw.
Und erst bei der in Rechnungsstellung, so vermute ich, gesehen hat, dass das Fahrzeug schon am 23.05.2008 an Westfalia geliefert aber nicht zugelassen wurde.
2,5 L Crafter 35 -164 PS / 2009 / Westfalia Sven Hedin
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Alle Ratschläge, wie es wo, bei wem, irgendwann mal war, nützen hier leider nichts, sondern nur, was irgendwo "schwarz auf weiss" steht !
Ich will mal versuchen, den Fall von Crafter277 so gut es geht, rechlich verständlich einzuordnen:
Das mit der Erstzulassung ist zwar gängige Praxis, wird aber von den Automobilherstellern unterschiedlich gehandhabt. Fakt ist immer erst mal das, was kleingedruckt in den AGB steht und nichts anderes!
In der Regel beginnt die Frist der Werksgarantie zu laufen mit der Übergabe des Fahrzeugs mit dem Übergabeprotokoll, liegt die Erstzulassung vor diesem Termin, dann ab diesem Tag, auch wenn das Fz noch nicht in Betrieb genommen wurde!
Das Problem tritt aber eher meist bei Fahrzeugen auf, welche später von einer Reisemobilfirma aus- bzw. aufgebaut werden. Gängige Praxis ist hier (Sondervereinbarung), dass die Frist mit Übergabe an den Aus-/Aufbauer grundsätzlich zu laufen beginnt, später aber (teilweise bis zu 9 Monaten die Reisemobilfirma dem Hersteller die Erstzulassung des Kunden meldet und dieser die Frist kulanterweise entsprechend zurücksetzt, ein Rechtsanspruch dazu besteht allerdings nicht!
Wird von den einschlägigen Herstellern der Basisfahrzeuge für Reisemobile auch unterschiedlich gehandhabt!
Im Fall von Crafter277, ist die Sachlage, wenn ich es richtige sehe, noch etwas difiziler, da der Hersteller VW an den Ausbauer Westfalia ausgeliefert hat, Westfalia später wiederum an einen reinen Reisemobilhändler, von dem dann das Fz letztendlich erworben mit Kaufvertrag erworben wurde! Auch hier kommt ganz schnell wieder der Unterschied zwischen Garantie des Herstellers und Gewährleistung des Händlers zum tragen!
Da es sich hier um einen Crafter von VW handelt (Westfalia baut auch MB, Ford etc. aus) kommen ausschließlich die Garantiebedingungen von VW zum tragen, wo folgendes klar definiert ist:

Ich will mal versuchen, den Fall von Crafter277 so gut es geht, rechlich verständlich einzuordnen:
Das mit der Erstzulassung ist zwar gängige Praxis, wird aber von den Automobilherstellern unterschiedlich gehandhabt. Fakt ist immer erst mal das, was kleingedruckt in den AGB steht und nichts anderes!

In der Regel beginnt die Frist der Werksgarantie zu laufen mit der Übergabe des Fahrzeugs mit dem Übergabeprotokoll, liegt die Erstzulassung vor diesem Termin, dann ab diesem Tag, auch wenn das Fz noch nicht in Betrieb genommen wurde!
Das Problem tritt aber eher meist bei Fahrzeugen auf, welche später von einer Reisemobilfirma aus- bzw. aufgebaut werden. Gängige Praxis ist hier (Sondervereinbarung), dass die Frist mit Übergabe an den Aus-/Aufbauer grundsätzlich zu laufen beginnt, später aber (teilweise bis zu 9 Monaten die Reisemobilfirma dem Hersteller die Erstzulassung des Kunden meldet und dieser die Frist kulanterweise entsprechend zurücksetzt, ein Rechtsanspruch dazu besteht allerdings nicht!

Im Fall von Crafter277, ist die Sachlage, wenn ich es richtige sehe, noch etwas difiziler, da der Hersteller VW an den Ausbauer Westfalia ausgeliefert hat, Westfalia später wiederum an einen reinen Reisemobilhändler, von dem dann das Fz letztendlich erworben mit Kaufvertrag erworben wurde! Auch hier kommt ganz schnell wieder der Unterschied zwischen Garantie des Herstellers und Gewährleistung des Händlers zum tragen!
Da es sich hier um einen Crafter von VW handelt (Westfalia baut auch MB, Ford etc. aus) kommen ausschließlich die Garantiebedingungen von VW zum tragen, wo folgendes klar definiert ist:
"Der Beginn der Laufzeit der zweijährigen Garantie wird durch die Volkswagen AG oder einen autorisierten Volkswagen-Partner im Serviceheft dokumentiert. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeuges durch die Volkswagen AG oder einen autorisierten Volkswagen-Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen-Partner in dem Gebiet des EWR und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird."
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
In der Sache tut sich was.
Ich habe der VW Werkstatt geschrieben das ich die vorliegende Reparaturrechnung nicht bezahle, da die Reparatur innerhalb der 24 Monaten Kulanz angefallen ist.
Heute also ein Anruf: Legen sie uns bitte den KFZ.-Brief und den Kaufvertrag des Womhändlers vor.
Wir schicken das ans Werk und hoffen das wir wie in den vergangen drei ähnlich gelagerten Fällen eine Änderung im Datum ab der Neuzulassung erreichen können.
Ich berichte weiter.
Gruß Wolfgang
Ich habe der VW Werkstatt geschrieben das ich die vorliegende Reparaturrechnung nicht bezahle, da die Reparatur innerhalb der 24 Monaten Kulanz angefallen ist.
Heute also ein Anruf: Legen sie uns bitte den KFZ.-Brief und den Kaufvertrag des Womhändlers vor.
Wir schicken das ans Werk und hoffen das wir wie in den vergangen drei ähnlich gelagerten Fällen eine Änderung im Datum ab der Neuzulassung erreichen können.
Ich berichte weiter.
Gruß Wolfgang
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Neu ist, das der VW Händler es nicht geschaft hat, dass das Werk den Tag der Erstzulassung aktzeptiert.
So habe ich die vorliegende Rechnung zuerst mal bezahlt.
Hat mir aber gleichzeitig geraten mich an die nutzfahrzeuge@volkswagen.de zu wenden.
Bin mal gespannt wie das weiter läuft.
So habe ich die vorliegende Rechnung zuerst mal bezahlt.
Hat mir aber gleichzeitig geraten mich an die nutzfahrzeuge@volkswagen.de zu wenden.
Bin mal gespannt wie das weiter läuft.
2,5 L Crafter 35 -164 PS / 2009 / Westfalia Sven Hedin
Garantie bei WoMo ab Auslieferung oder EZ
Ich sprach mit einem Wohnmobilisten, der einen BÜRSTNER auf FORD-Chassis fährt und der sagte mir, daß auch bei ihm dieses Dilemma zur Debatte stand und vertraglich im sog. Kleingedruckten eindeutig steht, daß die FORD-Garantie ab Auslieferung beginnt und die von BÜRSTNER ab EZ. Sein Pech war, daß sein WoMo Ewigkeiten beim Händler rumstand und er nun keine Garantie von FORD mehr hat, obwohl er das WoMo erst seit letztem Jahr fährt. 

- hymeraner
- Wird so langsam nervig
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- Registriert: 27 Jun 2016 07:29
- Wohnort: Raum Stuttgart
- Kontaktdaten:
Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Hallo allerseits,
ich wärme diesen Thread nochmal auf, da es bisher keine eindeutige Antwort gibt...
Bei Mercedes steht in den Garantiebedingungen "ab Auslieferung an den Käufer oder Tag der ersten Zulassung", was immer früher ist. Wer aber ist "der Käufer"? Ist es wirklich der Wohnmobilhersteller? Oder der Händler? Oder doch ich als Endverbraucher?
Grüße von Horst
ich wärme diesen Thread nochmal auf, da es bisher keine eindeutige Antwort gibt...
Bei Mercedes steht in den Garantiebedingungen "ab Auslieferung an den Käufer oder Tag der ersten Zulassung", was immer früher ist. Wer aber ist "der Käufer"? Ist es wirklich der Wohnmobilhersteller? Oder der Händler? Oder doch ich als Endverbraucher?
Grüße von Horst
Hymer ML-T540 auf Sprinter 316 CDI, 7G-Tronic, Euro VI, Bj. 2015
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- Fast schon Admin
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Re: Garantie / Kulanz ab welchem Datum?
Die Eindeutige Antwort ist die, das es VW bzw. Westfalia als Ausbauer bzw. dem Wohnmobilhändler nicht gelungen ist sich auf eine Garantie ab Zulassungsdatum zu einigen.
Das hat dazu geführt das ich alle Kundendienste selbst mache und wenn ich nicht um den Besuch bei einer VW - Werkstatt herum komme knallhart um einen Festpreis verhandle.
Unter dem Strich sehen meine Ausgaben für das Fahrzeug, im Vergleich zu den regelmässigen Wartungs / Werkstattkosten / zu den eigene Kosten nur für Material gut bis sehr gut aus.
Gruß Wolfgang
Das hat dazu geführt das ich alle Kundendienste selbst mache und wenn ich nicht um den Besuch bei einer VW - Werkstatt herum komme knallhart um einen Festpreis verhandle.
Unter dem Strich sehen meine Ausgaben für das Fahrzeug, im Vergleich zu den regelmässigen Wartungs / Werkstattkosten / zu den eigene Kosten nur für Material gut bis sehr gut aus.
Gruß Wolfgang
2,5 L Crafter 35 -164 PS / 2009 / Westfalia Sven Hedin