Moin Rudolf,
ich hoffe Dein Freund hat die fehlende Kasko-Prämie in die Rechtschutzversicherung investiert.
Nach 5 Tagen und über 200Km wird er pauschal bei MB abblitzen.
Der Weg führt über einen unabhängigen Gutachter und einem sehr guten Anwalt. Wenn der Gutachter ein defektes Bauteil deuten kann und MB nachweisen kann, dass der Mechaniker erahnen konnte das dieses Bauteil in 5 Tagen einen Kurzschluß produzieren wird, hat Dein Bekannter die Chance auf einen Vergleich.
Zwischenzeitlich hat Dein Bekannter den Gutachter und den Anwalt zu bezahlen. Das Fahrzeug darf zur Beweissicherung nicht repariert werden, bis MB die Klageschrift zugestellt wurde und seinerseits einen eigenen Gutachter bestellt hat. Im Falle das alle vorgenannten Zufälle eintreffen und MB sich auf einen Vergleich einläßt, werden sicherlich alle Kosten bei Euch bleiben, da Ihr MB wohl auf die volle Summe verklagt. Nicht zu vergessen, die Anwaltskosten verdoppeln sich!
Es wird billiger sein, aus dem Fehler mit der Kasko zu lernen und die Entsorgung zu bezahlen.
Ich hoffe ich habe Dir nicht den Abend verdorben.
Gruß
Thomas