Sprinter auflasten

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Maximus1
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Sprinter auflasten

#1 

Beitrag von Maximus1 »

 Themenstarter

Frage an die Experten zum Thema auflasten

Ich fahre den "neuen" Sprinter, ausgebaut zum Reisemobil von der Firma CS, BJ 10. 2006, und wollte in meiner Werkstatt prüfen lassen, ob ein Auflastung von derzeit 3.5 to (laut KfZ- Schein) auf 3,8 to möglich ist.

Leider bekomme ich keine klare Antwort, eher ein widersprüchliche.

Das Fahrzeug wurde mit verstärkter Vorderachse bestellt.

Die Vorderachse ist laut KfZ Schein auf 1,8 to zugelassen, die Hinterachse auf 2,25 to.

Ein Wohnmobilhersteller, der ebenfalls auf Sprinter ausbaut, sagte mir, dass bei diesem Fahrzeug eine Auflastung ohne weiteres möglich sei.

Meine Mercedes Werkstatt dagegen sagt, Auflastung ist nur um 50kg auf 3,55 to möglich, dies wird aber nochmal nach meinem Widerspruch geprüft.

Kann mir hier jemand weiter helfen?

Wo und auf welchem Wege erhalte ich verbindliche Auskunft darüber, was technisch möglich ist?

Vorab schon besten Dank für Hinweise.

Grüße
Albert
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3er
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Re: Sprinter auflasten

#2 

Beitrag von 3er »

Moin Albert,

auch wenn ich kein Auflast-Experte bin, mal eine ganz allgemeine Antwort:
Maximus1 hat geschrieben:Ein Wohnmobilhersteller, der ebenfalls auf Sprinter ausbaut, sagte mir, dass bei diesem Fahrzeug eine Auflastung ohne weiteres möglich sei.
kann er Dir dann nicht auch Deinen auflasten?

Waere doch das einfachste...

Viel Erfolg,

der 3er
Maximus1
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#3 

Beitrag von Maximus1 »

 Themenstarter

Hallo 3er, eine naheliegende Idee. Doch erstens haben wir den Hersteller von Wohnmobilen weit entfernt von zuhause auf der Durchreise im Urlaub kontaktiert und zweitens muss offensichtlich die Auflastprozedur mit Eintrag im KfZ- Schein vom Fahrzeughersteller vorgenommen werden, also von Daimler. Und genau das probiere ich in meiner an sich bisher sehr zuvorkommenden Werkstatt vor Ort.

Aber in diesem Falle eiert der Vorgang schon 4 Wochen hin und her ohne Ergebnis.



Gruß
Albert
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3er
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#4 

Beitrag von 3er »

ok, ein kleiner 'Eckspedde' bin ich dann doch - die Eintragung darf garnicht vom Hersteller in die Papiere eingetragen werden, das macht ausschliesslich das Strassenverkehrsamt bzw. der Tuev (oder vergleichbare Organisation). Letzterer traegt zB. auf Basis eines Gutachtens ein, oder auch wenn er denkt das alles ok. ist, auch ohne dieses - ich hatte seinerzeit beim VW zB. sowieso schon 'genug' Achslasten, da konnte das noch auf 2.81 Tonnen zGg. eingetragen werden - heutzutage ist das nicht mehr ganz so einfach machbar, zumal hier ja auch ganz anderer Grenzen in's Spiel kommen.

Aber willst Du das wirklich? Ich habe mich mal (im Vorfeld) schlau gemacht, was es fuer Einschraenkungen bei mehr als 3.5 to. gibt - weia... Nicht nur die AT-Maut explodiert, in aehnlichem Masse geht die zulaessige Geschwindigkeit runter, und dass Du dann unter das LKW-Ueberholverbot faellst ist auch boese (wobei man das ja dem Grossen nicht zwingend ansieht ;))... Nur mal so als kleine Denkanregung - ich weiss, die 'paar Kilo' sind schoen und gut, bei 3.5 ist man immer ueberladen :D
Maximus1
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#5 

Beitrag von Maximus1 »

 Themenstarter

nochmal danke, 3er, zu den formalen Angaben betreffend KfZ-Schein Prozedur.

Ob ich das Auflasten wirklich will?
Natürlich kenne ich alle die von Dir angedeuteten Nachteile und "will" es daher nicht.
Ich möchte aber wissen, was das Auto technisch kann oder was mit überschaubarem Aufwand technisch getan werden kann in Richtung höhere Lasttragfähigkeit.

Wie ich mich dann am Ende entscheide, nun, das weiß ich auch noch nicht!

In jedem Falle tun wir schon mal etwas vernünftiges, nämlich sehr genau hinschauen, was wir reinpacken.

Bis dann mal wieder.

Gruß
Albert
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