nehmen wir mal an, er hatte vorher "53" mit 2,8 t,
wenn der Prüfer aufgepaßt hat, hat er über 2,8 `ne andere.
Wenn nicht, auch wurscht, wenn bei Ablastung die 53 wieder gilt, oder?
jense hat geschrieben:Die Emissionssschlüsselnummer ändert sich aber aber beim Umschlüsseln von Womo > 2,8t auf WoMO bis 2,8t, zumindest wenn der Prüfer aufpasst.....
Nicht aber der Dreck, der hinten rauskommt, das ist doch der Witz an der Sache....
Denke, die sagen sich, bei mehr zul. Ges.-Gew. laden die auch mehr, müssen also auch mehr Gas geben..................
Bin mal gespannt wann die darauf kommen, daß etwas schwerere Fahrer und Insassen beim Anfahren und Beschleunigen auch mehr Gas geben müssen......oder wenn Du mit Hänger fährst.....
Ist ja ganz schön was losgetreten worden hier die letzten Tage.
Nun gut. ich hab die Sache abgehakt, weil ich mich über solche Dinge bestimmt nicht (wie der Ein oder Andere) hier aufregen möchte. Da gibts andere Probleme im Leben.
Ich danke für die Plakettenumfrage und denke das Ergebnis ist nicht unwichtig.
Für mich und mein WoMo steht fest, daß ich trotzdem in die Zonen fahre, jedoch niemals selbst offiziel gefahren bin, sollte mir so eine Zettelpuppe einen Wisch unter den Scheibenwischer hängen.
Mir gehts einfach um die Absurdität für so eine "Straftat" einen Punkt in Flensburg zu bekommen.
(Achso, sollte jemand einen roten Aufkleber rumliegen haben, dann bitte PN.)
Michael F hat geschrieben:
Für mich und mein WoMo steht fest, daß ich trotzdem in die Zonen fahre, jedoch niemals selbst offiziel gefahren bin, sollte mir so eine Zettelpuppe einen Wisch unter den Scheibenwischer hängen.
So würde ich es machen, wenn ich nicht mit Glück eine grüne bekommen hätte, die natürlich auch nur halblegal ist, da beim Umschlüsseln von LKW auf WoMo der Emissionsschlüssel nicht mit geändert wurde!
Crafter 30, 2014, kurz und hoch, 136 PS BMT, Multivan XL mit WoMo-Zulassung und 2-5 Sitzplätzen (Lübeck)
BIETE linke ARMLEHNE in schwarz für ISRI Seriensitze. Interesse? PN!