rechtliche Frage
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Hallo Sprinterfans
ich stecke grad in einer dummen Situation.
Ich hatte einen Schaden an meinem Sprinter der leider nur teilweise von meiner Kasko Versicherung übernommen wurde. Für den Rest soll ich nun aufkommen was auch normal weil ich das Fahrzeug nicht laut Gutachten sondern nach "in den Urzustand zurüchversetzten" reparieren lassen hab. Mein Fehler,.. aber beim nächsten mal bin ich schlauer.
Was mich nun wirklich wundert ist, das die Versicherung auch keine MWSt
bezahlt hat, jetzt könnte man sagen das ist das Problem des Freundlichen und so ist es ja schließlich auch..und der Freundliche hat sich (nachdem ich die Rechnung für den Restbetrag schon bekommen habe) an mich gewandt. Ich bin Privatnutzter und damit in keinster Weise Vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt doch das die Versicherung die MWSt trägt oder bin ich aufm Holzweg.
Kommen die damit durch oder kann ich mich entspannt zurücklehnen.
Übrigens war ich mit meinen Auto das letzte Mal in diesem Autohaus, alleine schon was die Quallität der Durchführung des Auftrags angeht.
Vielen Dank im Voraus
der Raumer
ich stecke grad in einer dummen Situation.
Ich hatte einen Schaden an meinem Sprinter der leider nur teilweise von meiner Kasko Versicherung übernommen wurde. Für den Rest soll ich nun aufkommen was auch normal weil ich das Fahrzeug nicht laut Gutachten sondern nach "in den Urzustand zurüchversetzten" reparieren lassen hab. Mein Fehler,.. aber beim nächsten mal bin ich schlauer.
Was mich nun wirklich wundert ist, das die Versicherung auch keine MWSt
bezahlt hat, jetzt könnte man sagen das ist das Problem des Freundlichen und so ist es ja schließlich auch..und der Freundliche hat sich (nachdem ich die Rechnung für den Restbetrag schon bekommen habe) an mich gewandt. Ich bin Privatnutzter und damit in keinster Weise Vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt doch das die Versicherung die MWSt trägt oder bin ich aufm Holzweg.
Kommen die damit durch oder kann ich mich entspannt zurücklehnen.
Übrigens war ich mit meinen Auto das letzte Mal in diesem Autohaus, alleine schon was die Quallität der Durchführung des Auftrags angeht.
Vielen Dank im Voraus
der Raumer
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SprinterSven1
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Wenn Du Privatnutzer bist, bist Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Da die Versicherung dich "schadenfrei" halten muss und Du Dir die MwSt nicht vom Finanzamt zurückholen kannst muss Dir die Versicherung auch den MwSt-Betrag der Rechnung, sprich also die komplette Rechnung, bezahlen.
Wäre das Auto gewerblich auf eine Fa. zugelassen und Du somit vorsteuerabzugsberechtigt wäre das Verhalten der Versicherung korrekt.
Fazit: Entspannt zurücklehen, evtl. mal bei der Vers. anrufen und klarstellen, daß Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist.
MFG Sven
Wäre das Auto gewerblich auf eine Fa. zugelassen und Du somit vorsteuerabzugsberechtigt wäre das Verhalten der Versicherung korrekt.
Fazit: Entspannt zurücklehen, evtl. mal bei der Vers. anrufen und klarstellen, daß Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist.
MFG Sven
Sprinter 213CDI, Personenverkehr -> verkauft mit ca. 455.000km
Sprinter 208d, Schulbus
W211 E280CDI
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Schicki-Micki könnt ihr zu Hause machen
1%er
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Hallo,
ganz so einfach ist die Sache nicht.
Wenn du von dem Gutachten abgewichen bist und dir das Geld vom Gutachten auszahlen lassen hast aber die Reparatur selbst bezahlt hast wirst du die MwSt. nicht bekommen.
Der gesamte Betrag wird nur bezahlt wenn du nach Gutachten reparieren lassen hast bzw. eine Abtretungserklärung mit der Werkstatt vereinbart hast.
Wer sich den Schaden nach Gutachten ausbezahlen lässt hat KEINEN Anspruch auf die MwSt.
Gruß Frank
ganz so einfach ist die Sache nicht.
Wenn du von dem Gutachten abgewichen bist und dir das Geld vom Gutachten auszahlen lassen hast aber die Reparatur selbst bezahlt hast wirst du die MwSt. nicht bekommen.
Der gesamte Betrag wird nur bezahlt wenn du nach Gutachten reparieren lassen hast bzw. eine Abtretungserklärung mit der Werkstatt vereinbart hast.
Wer sich den Schaden nach Gutachten ausbezahlen lässt hat KEINEN Anspruch auf die MwSt.
Gruß Frank
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Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
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Hallo fluse, eine Abtrittserklärung habe ich gemacht, diese bezieht sich, wie oben schon erwähnt, nicht aufs Gutachten sondern meinen Auftrag. Das ist der Grund warum ich nicht drumherum komme den Restbetrag zu zahlen. Aber(so hoffe ich) kann mir deswegen doch nicht die MwSt aufgebürdet werden. 
P.S.: Aua, Grammatik nicht mein Ding ist
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SprinterSven1
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Du hast Dir ja nicht nach Gutachten den Betrag auszahlen lassen. Das wäre der Einzige Fall, in dem die Versicherung die MwSt bei Privatleuten nicht zahlen müsste. Du hast einen Rep.-Auftrag erteilt, und für diese Rep. muss die Vericherung auch die MwSt überweisen.
Ich würde an Deiner Stelle trotzdem sicherheitshalber mal mit der Versicherung reden, vielleicht ist da ja einfach ein Feher passiert, kann ja auch mal vorkommen.
MFG Sven
Ich würde an Deiner Stelle trotzdem sicherheitshalber mal mit der Versicherung reden, vielleicht ist da ja einfach ein Feher passiert, kann ja auch mal vorkommen.
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Wenn das so ist, wird normalerweise NUR der Differenzbetrag Gutachten zur tatsächlichen Reparatur herangezogen.
Davon wirst du die gesamten Kosten tragen müssen.
Aber beachte, hier besteht Klärungsbedarf mit deiner Versicherung und zwar bevor du zahlst.
Verliere also keine Zeit und wende dich an deinen Vertreter.
Drücke dir die Daumen.
Gruß
Frank
Davon wirst du die gesamten Kosten tragen müssen.
Aber beachte, hier besteht Klärungsbedarf mit deiner Versicherung und zwar bevor du zahlst.
Verliere also keine Zeit und wende dich an deinen Vertreter.
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Gruß
Frank
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@fluse
ja das leuchtet ein. Warum sollte die Versicherung die MwSt für den Restbetrag bezahlen denn davon haben die sich ja freigesprochen.
Verdammt
, naja immerhin kann ich dann ja nicht für die komplette Steuer belangt werden. Ich werde wohl heute noch zum Freundlichen fahren müssen um das zu klären.
Gruß raumer
ja das leuchtet ein. Warum sollte die Versicherung die MwSt für den Restbetrag bezahlen denn davon haben die sich ja freigesprochen.
Verdammt
Gruß raumer
- Hans
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@ Raumer
Den Fehler hast leider Du selbst gemacht und somit das Durcheinander verursacht !
Rein rechtlich gesehen gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten der Schadensregulierung:
1. Möglichkeit
Fz zur Werkstatt bzw. zum Freundlichen bringen, Reparatur nach Gutachten, Rechnung zahlt Versicherung einschließlich Mwst. in voller Höhe direkt an Werkstatt mit Abtrittserklärung deinerseits !
2. Möglichkeit
Du beantragst die Auszahlung des Betrages aus dem Gutachten und kannst dann entweder gar nicht, selbst oder durch Werkstatt reparieren lassen !
Egal welche dieser 3 Varianten, die Versicherung muß nach den gesetzlichen Bestimmungen in diesem Fall keine Mwst. mehr bezahlen !
Du bist jetzt Auftraggeber und somit Vertragspartner beim Freundlichen und nicht die Versicherung, somit mußt Du den vollen Betrag, selbst wenn höher als im Gutachten, einschl. Mwst. bezahlen, trotz Deiner Abtrittserklärung !
Unabhängig von der Rechtslage kannst Du aber immer über eine entsprechende Kulanz wegen Deiner "Mischmasch-Lösung" mit Deiner Versicherung reden !
Den Fehler hast leider Du selbst gemacht und somit das Durcheinander verursacht !
Rein rechtlich gesehen gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten der Schadensregulierung:
1. Möglichkeit
Fz zur Werkstatt bzw. zum Freundlichen bringen, Reparatur nach Gutachten, Rechnung zahlt Versicherung einschließlich Mwst. in voller Höhe direkt an Werkstatt mit Abtrittserklärung deinerseits !
2. Möglichkeit
Du beantragst die Auszahlung des Betrages aus dem Gutachten und kannst dann entweder gar nicht, selbst oder durch Werkstatt reparieren lassen !
Egal welche dieser 3 Varianten, die Versicherung muß nach den gesetzlichen Bestimmungen in diesem Fall keine Mwst. mehr bezahlen !
Du bist jetzt Auftraggeber und somit Vertragspartner beim Freundlichen und nicht die Versicherung, somit mußt Du den vollen Betrag, selbst wenn höher als im Gutachten, einschl. Mwst. bezahlen, trotz Deiner Abtrittserklärung !
Unabhängig von der Rechtslage kannst Du aber immer über eine entsprechende Kulanz wegen Deiner "Mischmasch-Lösung" mit Deiner Versicherung reden !
- Rosi
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Wenn die tatsächlich durchgeführte Reparatur durch einen Gutachter bestätigt oder mit einer Rechnung nachgewiesen wurde, besteht Anspruch auf Auszahlung der MwSt. (natürlich nur bei Privatleuten). Damit hast Du ebenfalls Anspruch auf das Tagegeld für den Nutzungsausfall. Mein Gutachter macht die Reparaturbestätigung als Bonus zum Gutachten gratis.







