joethesprinter hat geschrieben: 10 Dez 2025 23:27
Ein TATSÄCHLICHER gewerbsmäßiger Gütertransporteur

darf TATSÄCHLICH — regulär — MAUTFREI mit 3,5t tzGm = zGg Güter transportieren (am besten dann noch überladen... und noch immer MAUTFREI).
Ebenso darf auch der Handwerker MAUTFREI mit <7,5t TATSÄCHLICH gewerblich Güter befördern.
Vorsicht hierbei! Es gibt da noch so einige Fallstricke. Ich weiss dir gehts gerade um die Maut, aber zusätzlich musst du auch noch die Fahrtenschreiberpflicht und die Berufskraftfahrergrundqualifikation im Hinterkopf haben bei >3,5t.
Als Handwerker gibt es eventuell eine Ausnahme für die Maut, das ist richtig. Aber die gilt eben NICHT für die Güterbeförderung. Hier wird klar unterschieden: Mautfrei ist der Transport von Maschinen die du zum Ausüben deines Berufs brauchst sowie von Erzeugnissen die du selbst hergestellt hast. Soll der Handwerker sich ins Auto setzen um XY zur Baustelle zu liefern und dann wieder zurück zur Firma kommen ist diese Fahrt mautpflichtig! Außerdem auch noch Fahrtenschreiberpflicht UND die Berufskraftfahrerquali musst du über 3,5t auch haben! Ja ich weiss das ist der Wahnsinn, es sind aber nur bestimmte Fahrten ausgenommen. Wir wären ja nicht in Deutschland wenn es eine einfache Regelung gäbe ohne 27 Ausnahmen und Sonderfälle. Man bewegt sich immer mit einem Reifen überm Abgrund so zu sagen. Wenn du in dem Moment angehalten wirst wo du mit
Fahrtenschreiber fährst musst du ja auch eine lückenlose Aufzeichnung der letzten 56 Tage vorweisen können - streng genommen jeden Meter den das Auto bewegt wird

Das da gerne mal Lücken entstehen, wenn das Fahren eben nicht die Haupttätigkeit ist, ist eigentlich vorprogrammiert.
Mal ein tolles Beispiel aus der Praxis - das stand so in der Art mal in der Handwerkerzeitung die ich bekomme:
Ein Fensterbauer fährt mit 7,5t und selbst gebauten Fenstern von der Firma zur Baustelle in der Nähe um die Fenster selbst ein zu bauen. In dem Fall braucht er gar nichts zu beachten.
Zwei Wochen später fährt der gleiche Kollege mit Fenstern die ihm diesmal zugeliefert wurden wieder zur gleichen Baustelle. In dem Fall müsste er zumindest Maut zahlen, da es nicht um ein eigenes Erzeugnis geht.
Nochmal zwei Wochen später sind andere Handwerker des Fensterbauers bereits vor Ort, der schon bekannte Kollege soll zugelieferte Fenster in der Firma aufladen, zur Baustelle bringen, abladen und wieder zur Firma kommen. In dem Fall muss für den 7,5 Tonner Maut gezahlt werden, es gilt die Fahrtenschreiberpflicht UND der Fahrer muss die Berufskraftfahrergrundqualifikation haben, da er nun gewerblich Waren transportiert.
Einfach mal wirken lassen was das für ein Irrsinn ist...
Edit: Fall 4 fällt mir gerade auch noch ein. Im 3. Fall hatte ich ja eine reine Auslieferung von zugelieferten Fenstern angesprochen. Hier wird Maut fällig und man muss den
Fahrtenschreiber nutzen sowie die Quali haben. Wenn der Fahrer aber selbst hergestellte Fenster nur ausliefert, dann müsste er dafür keine Maut zahlen, dafür aber den
Fahrtenschreiber nutzen und die Quali muss er auch haben
Und die Fahrtenschreiberpflicht für den gewerblich grenzüberschreitenden Gütertransport gilt ab 3,5t, zukünftig ab 01.07.2026 auch ab 2,5t. Wenn Handwerker ohne
Fahrtenschreiber fahren dürfen, dann aber auch nur im Umkreis von 100km um den Firmensitz. Darüber hinaus gilt zumindest wieder Fahrtenschreiberpflicht, Maut und Berufkraftfahrergrundquali erst bei gewerblicher Güterbeförderung. Wie man sieht: Irgendwie können die einem fast immer einen Strick aus der Sache drehen. Und die Geschichte mit den Privatfahrzeugen ist nicht besser...
Zur Handwerkerausnahme und Maut:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... nahme.html
Übrigens auch lustig, kleine Anekdote am Rande: Als ich meinen CE Führerschein gemacht habe, kam in der Fahrschule die Frage auf, warum Schausteller denn von all den Sachen und noch mehr ausgenommen sind. Die Antwort sorgte für verblüfftes Schweigen: Weil sie eher da waren als die gesamte StVO, Maut usw.