Maximal zulässige Höhe

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Antworten
Benutzeravatar
Stephan1967
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 8
Registriert: 15 Feb 2022 08:24

Maximal zulässige Höhe

#1 

Beitrag von Stephan1967 »

 Themenstarter

Hallo beisammen,
ich habe einen Sprinter 316 CDI Allrad, Typ 906 AC 35/4x4 mit 8 Sitzplätzen den ich gerne zum Camper umbauen würde. EZ ist 10/2014, km Stand 101 tsd. In den Papieren ist als Zusatz zu Ziffer 20 die maximale Höhe auf 271 cm begrenzt. Mit geplantem Hochdach würde ich allerdings über diese Höhe kommen. Freunde von mir, die das selbe Modell fahren haben jedoch eine maximale Höhe von 300 cm eingetragen. Welche Änderungen muss ich vornehmen, dass ich auch auf diese Maximalhöhe komme? Mit meinen Suchen bin ich selber bisher nicht weiter gekommen.
Ich danke euch schon mal, Stephan
Benutzeravatar
Exilaltbier
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 4229
Registriert: 07 Jan 2019 18:29

Re: Maximal zulässige Höhe

#2 

Beitrag von Exilaltbier »

Mal direkt beim TÜV - Prüf Ing nachfragen.
Je früher du den in dein Projekt einbeziehst, desto besser ist das. Brauchst den schlußendlich eh für die Abnahme, die dann problemlos übern Tisch geht
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Exilaltbier für den Beitrag:
Stephan1967 (21 Jul 2026 20:21)
Bild

CamperVan, 2014 Mopf, 216CDI, 7G+, L2H1, 2x4, 100L, 245/70/16 AT

Stete Skepsis wennmanim Netzis !
shartelt
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 188
Registriert: 07 Sep 2025 23:04

Re: Maximal zulässige Höhe

#3 

Beitrag von shartelt »

öhm…das ist nicht die Maximal Zulässige sondern Deine Höhe…
Bei der Aufstelldachabnahme misst dann der Prüfer nach (ich musste ihm das Maßband am Boden halten) … ich hab’s einfach vorher mitm Laser gemessen und kam aufs Gleiche ;)

Dann wirds mit eingetragen und gut ,)
419er Sprinter 4x4 L2H2 Baujahr 2024 in Tannengrün ;)
Benutzeravatar
hljube
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 3521
Registriert: 27 Feb 2017 19:52
Wohnort: Dreieck HL-RZ-OD

Galerie
Marktplatz

Re: Maximal zulässige Höhe

#4 

Beitrag von hljube »

Das "bis zu" im Schein bezieht sich auf die maximale Höhe des Fahrzeugmodells bei der Homologation, die wird immer eingetragen.
Auch um bei unterschiedlichen Fahrwerken und damit verbunden unterschiedlichen Höhen immer alle ab zu decken.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor hljube für den Beitrag:
Stephan1967 (23 Jul 2026 07:12)
MFG
Julian

-1988er T3 1.6TD (RIP)
-2012er W906 313 L2H1
Benutzeravatar
Stephan1967
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 8
Registriert: 15 Feb 2022 08:24

Re: Maximal zulässige Höhe

#5 

Beitrag von Stephan1967 »

 Themenstarter

shartelt hat geschrieben: 21 Jul 2026 16:52 öhm…das ist nicht die Maximal Zulässige sondern Deine Höhe…
Bei der Aufstelldachabnahme misst dann der Prüfer nach (ich musste ihm das Maßband am Boden halten) … ich hab’s einfach vorher mitm Laser gemessen und kam aufs Gleiche ;)

Dann wirds mit eingetragen und gut ,)
Danke für die Antwort, ist aber wirklich die maximal zulässige Höhe, die jetzige Höhe ist mit 245 cm eingetragen.
Benutzeravatar
Stephan1967
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 8
Registriert: 15 Feb 2022 08:24

Re: Maximal zulässige Höhe

#6 

Beitrag von Stephan1967 »

 Themenstarter

hljube hat geschrieben: 21 Jul 2026 17:12 Das "bis zu" im Schein bezieht sich auf die maximale Höhe des Fahrzeugmodells bei der Homologation, die wird immer eingetragen.
Auch um bei unterschiedlichen Fahrwerken und damit verbunden unterschiedlichen Höhen immer alle ab zu decken.
Servus Julian, ja das stimmt mit meinen bisherigen Recherchen überein. Aber wenn ich nun als maximale Höhe die 271 cm eingetragen habe wie bekomme ich dann eine größere Höhe für mein geplantes Hochdach hin. Würde voraussichtlich auf 295 cm Gesamthöhe kommen, das ist ja dann nicht mehr abgedeckt.
Opa_R
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7631
Registriert: 01 Mär 2006 00:00
Wohnort: 56598 Rheinbrohl

Galerie

Re: Maximal zulässige Höhe

#7 

Beitrag von Opa_R »

Hy😉
Das sollten die maximale Höhe bei Serienfahrzeugen abdecken. Baust du auf ein höheres um wird dann die neue Höhe eingetragen. So habe ich die vorschreibenden verstanden. Also mit den geplanten Umbau hin zu einer Prueforganisation , dort mit möglichst dem selben Prüfer dein Vorhaben abklären 🤔 Hätte ich so einen Umbau geplant währe dies mein Weg 😉
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Opa_R für den Beitrag:
Stephan1967 (22 Jul 2026 07:32)
Liebe grüße Renate und Schorsch ;)
Alle Angaben ohne Gewähr :)

Vita : 307 D Bj 78 , 209 D Bj 88, 312 D Bj 97 , 316 CDI Bj 01, 318 CDI Bj 07, 319 CDI Limited Edition Bj 15 , 316 CDI BJ 19
Benutzeravatar
hljube
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 3521
Registriert: 27 Feb 2017 19:52
Wohnort: Dreieck HL-RZ-OD

Galerie
Marktplatz

Re: Maximal zulässige Höhe

#8 

Beitrag von hljube »

Stephan1967 hat geschrieben: 21 Jul 2026 20:22 Danke für die Antwort, ist aber wirklich die maximal zulässige Höhe, die jetzige Höhe ist mit 245 cm eingetragen.
Die Homologation macht keinen Unterschied zwischen H1 und H2 sprinter, weil es da in den Baumustern auch keine Unterscheidung gibt, das ist "nur" ein Ausstattungscode.
Und die 271cm beziehen alle Fahrzeuge die unter dieser Zulassungsnummer geschlüsselten Fahrzeuge ein, darunter sind dann auch H2 Sprinter mit Allrad und bis zu 3.88t, also noch mal verstärktem/höherem Fahrwerk.

Wenn da ein SCA Dach drauf soll in eigenleistung immer vor dem Ansetzen der Säge mit dem Prüfingenieur der es abnehmen soll reden.
Bei Abnahme der technischen Änderung wird dann die neue Fahrzeughöhe ermittelt und eingetragen.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor hljube für den Beitrag:
Stephan1967 (22 Jul 2026 07:32)
MFG
Julian

-1988er T3 1.6TD (RIP)
-2012er W906 313 L2H1
Benutzeravatar
Stephan1967
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 8
Registriert: 15 Feb 2022 08:24

Re: Maximal zulässige Höhe

#9 

Beitrag von Stephan1967 »

 Themenstarter

Opa_R hat geschrieben: 21 Jul 2026 21:06 Hy😉
Das sollten die maximale Höhe bei Serienfahrzeugen abdecken. Baust du auf ein höheres um wird dann die neue Höhe eingetragen. So habe ich die vorschreibenden verstanden. Also mit den geplanten Umbau hin zu einer Prueforganisation , dort mit möglichst dem selben Prüfer dein Vorhaben abklären 🤔 Hätte ich so einen Umbau geplant währe dies mein Weg 😉
Danke, das klingt doch sehr versöhnlich, dass die Eintragung klappen könnte. Werde am Montag mal zur Prüfstelle fahren.
Benutzeravatar
Stephan1967
Ganz neu hier
Ganz neu hier
Beiträge: 8
Registriert: 15 Feb 2022 08:24

Re: Maximal zulässige Höhe

#10 

Beitrag von Stephan1967 »

 Themenstarter

hljube hat geschrieben: 21 Jul 2026 21:44
Stephan1967 hat geschrieben: 21 Jul 2026 20:22 Danke für die Antwort, ist aber wirklich die maximal zulässige Höhe, die jetzige Höhe ist mit 245 cm eingetragen.
Die Homologation macht keinen Unterschied zwischen H1 und H2 sprinter, weil es da in den Baumustern auch keine Unterscheidung gibt, das ist "nur" ein Ausstattungscode.
Und die 271cm beziehen alle Fahrzeuge die unter dieser Zulassungsnummer geschlüsselten Fahrzeuge ein, darunter sind dann auch H2 Sprinter mit Allrad und bis zu 3.88t, also noch mal verstärktem/höherem Fahrwerk.

Wenn da ein SCA Dach drauf soll in eigenleistung immer vor dem Ansetzen der Säge mit dem Prüfingenieur der es abnehmen soll reden.
Bei Abnahme der technischen Änderung wird dann die neue Fahrzeughöhe ermittelt und eingetragen.
Servus Julian, das klingt mir sehr plausibel, da bin ich froh da ich dachte ich habe hier eine strenge Limitierung und nun das falsche Basisfahrzeug gekauft. Ich werde das mit der Prüfstelle nächste Woche abklären, schönen Dank schon mal.
Stephan
Antworten