Ich denke, bei dem CO2-Rechner geht es nur um die Vorab-Berechnung der CO2-Steuer. Wenn dein Fahrzeug Euro IV, V oder VI besitzt, musst du deine Einstufung per COC oder ähnlichem nachweisen. Der Vorab-Rechner kann das nicht und stuft dich einfach in Kategorie 1 ein. Das Rechenergebnis dieses Tools hat also nichts mit der endgültigen Steuer zu tun, wenn du deine Schadstoffklasse nachweisen kannst.
Ich muss meine Aussage entsprechend der Erläuterungen zur CO₂-Maut revidieren:
Fahrzeuge mit einem Datum der erstmaligen Zulassung vor dem 1. Juli 2019 bleiben automatisch in der CO₂-Emissionsklasse 1, weil sie aufgrund der rechtlichen Vorlagen keiner höheren Emissionsklasse zugeteilt werden können. Ebenso wie Fahrzeuge, für die noch keine gesetzlichen Regelungen vorliegen (Busse, Wohnmobile sowie einige schwere Nutzfahrzeuge – Ausnahme: Emissionsfreie Fahrzeuge werden der CO₂-Emissionsklasse 5 zugeordnet). Die CO₂-Emissionsklasse 1 ist nicht nachweispflichtig.