Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

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mpetrus
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#46 

Beitrag von mpetrus »

Bedeutet das nun das Krankenfahrzeuge, Leichenwagen, WoMo und Beschussgeschütze Fahrzeuge nicht auf einem Parkplatz mit dem Zusatzschild 1010-58 parken dürfen, weil diese laut KBA zwar der M1 (PKW) Klasse zugeordnet aber trotzdem keine PKW sind?

Oder handelt es sich um PKW mit einer besonderen, speziell definierten, Zweckbestimmung?
Genau wie die Bauform "Cabrio", "Stufenheck", "Schrägheck", usw. .
Grüße Michael
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Eisbär
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#47 

Beitrag von Eisbär »

Genau das ist der Knackpunkt, wenn sie Womos abmahnen müssten sie die anderen auch abstrafen . Nur das man das nicht " immer " sieht.
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Schnafdolin
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#48 

Beitrag von Schnafdolin »

Ich hab auch einen:

Der Sprinter mit seinen 3,5 to darf nicht auf einem Parkplatz halb auf dem Gehweg stehen, der mit dem Zusatzzeichen 315 gekennzeichnet ist. Das dürfen nur PKW bis 2,8 to.

Ein Müllauto darf das. Muss ja nur eben mal den Müll abholen. Da ist es ja auch viel leichter als 2,8 to. :idea:

Gruß aus der Lausitz
Martin
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#49 

Beitrag von velomox@gmx.de »

Schnafdolin hat geschrieben: 27 Feb 2024 20:00 Ich hab auch einen:

Der Sprinter mit seinen 3,5 to darf nicht auf einem Parkplatz halb auf dem Gehweg stehen, der mit dem Zusatzzeichen 315 gekennzeichnet ist. Das dürfen nur PKW bis 2,8 to.

Ein Müllauto darf das. Muss ja nur eben mal den Müll abholen. Da ist es ja auch viel leichter als 2,8 to. :idea:

Gruß aus der Lausitz
Martin
Der „hält“ ja auch nur. Fahrer sitzt drin, dauert unter drei Minuten. Dass das für die Belastung des Gehweges keine Rolle spiel ob der 12t der „Karre“ ist im Recht kein Thema. Wo kämen wir denn hin wenn Logig und Sachverstand bei der Gesetzgebung eine Rolle spielten?
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#50 

Beitrag von JanN »

mpetrus hat geschrieben: 27 Feb 2024 16:15 Bedeutet das nun das Krankenfahrzeuge, Leichenwagen, WoMo und Beschussgeschütze Fahrzeuge nicht auf einem Parkplatz mit dem Zusatzschild 1010-58 parken dürfen, weil diese laut KBA zwar der M1 (PKW) Klasse zugeordnet aber trotzdem keine PKW sind?
Genau das bedeutet das, was das KBA da in seinem Glossar schreibt - Probleme gibt es in der Praxis aber wohl nur mit Wohnmobilen, denn die anderen werden eigentlich nicht auf öffentlichen PKW-Parkplätzen geparkt, und wenn sie im Einsatz gemäß Zweckbestimmung sind, gelten eh meist andere Regeln.

Edit: M1 bedeutet übrigens eben nicht "PKW", sondern "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz bis 3,5t", wobei PKW eine Teilmenge davon sind, während Wohnmobile zu einer anderen Teilmenge gehören.
Zuletzt geändert von JanN am 28 Feb 2024 00:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#51 

Beitrag von JanN »

Schnafdolin hat geschrieben: 27 Feb 2024 20:00 Ein Müllauto darf das.
Dass das eine oder andere Müllauto bzw. dessen Fahrer das macht bedeutet nicht, dass es/er das darf, oder dass das sinnvoll ist - oder hast du eine anderslautende Quelle?
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor JanN für den Beitrag:
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#52 

Beitrag von JanN »

Doch noch einen:
Ein der Personenbeförderung dienender Gefangenentransporter der Polizei z.B. auf Basis eines Sprinters ist weder Klasse M noch N, sondern ein SO.KFZ POLIZEIFZ GEFANGENENTRANSPORTER der "Klasse" (Feld J) 18 - und ein Nutzfahrzeug :shock: .
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#53 

Beitrag von Vanagaudi »

JanN hat geschrieben: 28 Feb 2024 00:06 Doch noch einen:
Ein der Personenbeförderung dienender Gefangenentransporter der Polizei z.B. auf Basis eines Sprinters ist weder Klasse M noch N, sondern ein SO.KFZ POLIZEIFZ GEFANGENENTRANSPORTER der "Klasse" (Feld J) 18 - und ein Nutzfahrzeug :shock: .
Nun wirf doch nicht die deutschen und die europäischen Fahrzeugkategorien durcheinander.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#54 

Beitrag von JanN »

Vanagaudi hat geschrieben: 28 Feb 2024 01:52 Nun wirf doch nicht die deutschen und die europäischen Fahrzeugkategorien durcheinander.
Nebeneinander, nicht durcheinander... :wink:
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