Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#1 

Beitrag von heiko@fancy.de »

 Themenstarter

Hallo & guten Abend,

ich habe mir folgenden Sprinter zugelegt:

316 CDI, 4x4 mit Untersetzung, 906, aus 2011 - Euro 5 - 120 kw / 163 PS , 6 Gang Schalter, L3H2 , Laufleistung 400Tsd.

Das Fahrzeug wurde aus Norwegen importiert - ohne COC papiere und soll als Camper ausgebaut werden und wird komplett restauriert ( Motor, Karosse, Fahrwerk etc.....)
Während nun der Motor gemacht wird hatte ich beim TÜV die Reifengrösse 245/75 r16 angefragt ......... und auch nach der Zulassung des KFZ im allgemeinen. Ich hatte die Situation beschrieben und erwähnt das ich die Kiste erst komplett fertig machen will und in einem Rutsch die Zulassung und 21er abnahme - dann als WOMO machen möchte. Der TÜV Prüfer meinte dann das es für das KFZ keine EU Typengenehmigung gäbe ( hatte das Typenschild am Fahrersitz gesendet) und es gut sein kann daß das KFZ gar nicht Zulassungsfähig sei - wegen der Euro 5 Norm und ich ggf. einen grossen Briefbeschwerer`` erworben hätte ..........
Hat hier jmd. Erfahrungen mit dieser Thematik ? Danke vorab !
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#2 

Beitrag von bl550 »

Hallo Heiko,
willkommen.
Ich habe nur Erfahrungen mit dem Import eines US-Sprinters, passt hier also nicht.
Aber schau mal https://www.wohnbusse.eu/index.php?thre ... utschland/ hier.
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Grüße Sascha

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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#3 

Beitrag von Vanagaudi »

Möglich, dass er Recht behält. Aber:

Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, die aus einem Nicht-EU-Staaten importiert wurden, wurde die Fahrzeugausstattung entsprechend den Vorschriften des Landes angepasst, in dem sie ursprünglich zugelassen waren. Aufgrund der landesspezifischen Abweichungen sind einzeln importierte Fahrzeuge für die Zulassung in Deutschland bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (StVZO, EG-Richtlinien) zu prüfen sowie die technischen Daten des Fahrzeugs festzustellen. Bei diesem gebrauchten Fahrzeuge muss eine Abnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) an einer Typprüfstelle erfolgen. Das so erlangte Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigt, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt ("Einzelgenehmigung"). Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist.

Vielleicht hast du noch die Norge Vognkort del 1. mit dem technische Teil der Zulassungsbescheinigung. Sie enthält Informationen über die Identität des Fahrzeugs sowie technische Informationen über das Fahrzeug. Damit hast du schon einmal die wichtigsten, technischen Daten für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I.

Vielleicht hilft dir diese Seite weiter: Herstellerbescheinigung / Lieferantenerklärung nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#4 

Beitrag von farnham »

Ich fahre ebenfalls ein Auto aus 2008 mit deutscher Zulassung, das keine (!) Abgaseinstufung hat. Eintrag im Fahrzeugschein: "Nicht bekannt". In EU hätte es zu dem Zeitpunkt mindestens EUR 5 gebraucht.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wirst Du in keinem Forum finden, und falls doch, wir sie garantiert so nicht (mehr) funktionieren. Du wirst nicht drumherum kommen, mit Prüfern (oder besser: AAS) zu reden, und zwar mit vielen. Grundregel dabei: wer will findet Wege, wer nicht will, findet Gründe. Bei mir war as Nummer 8 oder 9, mit der ich das Projekt letzlich innerhalb eines guten halben Jahres durchgezogen habe - letzlich der Niederlassungsleiter unserer lokalen Dekra (warum in die Ferne schweifen...). Grundsätzlich kannst Du dein Gutachten aber überall in Deutschland holen.

Ich würde das Thema auf jeden Fall als Allererstes angehen, bevor ich weiteres Geld in das Auto stecke.

Fun fact am Rande: das Abgas war letztlich kein Problem, aber die fehlende Leuchtweitenregulierung, die hatte es in sich :D
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#5 

Beitrag von der.harleyman »

heiko@fancy.de hat geschrieben: 19 Feb 2024 19:06 ...
Das Fahrzeug wurde aus Norwegen importiert - ohne COC papiere und soll ...
Ok, Du hast das Fzg. aus Norge ohne COC übernommen. Aber wurde das Fzg. tatsächlich auch ohne COC ausgeliefert?
Oder sind diese Dokumente wir so oft nur im Laufe der Jahre irgendwo verschwunden? Dann könntest Du Dir von MB
Ersatz beschaffen und hättest damit eine Ausgangsposition für die spätere Abnahme.
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#6 

Beitrag von Exilaltbier »

Es ist ein in Deutschland hergestelltes Fahrzeug!? Es muss für Norwegen eine Konformitätsbescheinigung vorliegen, sonst wäre es dort nicht zulassungsfähig.

Der Haken wäre evtl. daß nicht EU-zugelassene Teile verbaut sind, was dann bei einer EU-Zulassung zum Problem werden kann.
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#7 

Beitrag von der.harleyman »

Genau! Deswegen die FIN hernehmen, die ganzen Sonderausstattungscodes abrufen und dadurch checken,
wie das Auto ab Werk geliefert wurde. Dann kommt (hoffentlich) Klarheit...
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#8 

Beitrag von Exilaltbier »

....und ich würde bei MB die Homologationsabteilung anrufen und fragen, was zu machen ist...
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#9 

Beitrag von der.harleyman »

Da kommt vermutlich nicht viel heraus. Das wäre ja auch schon der übernächste Schritt.
Erstmal sollten wir klären, in welchem Zustand das Auto damals gebaut wurde. Und wenn
in der SA-Liste ein COC vermerkt ist, kann man es ggf. auch nachträglich bei MB beschaffen.
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#10 

Beitrag von traumsprinter »

Hallo Forumsmitleser,

Als Erstes : Norwegen gehört nicht zur EU!!!

In der EU war der letzte Termin für Euro 5 Zulassung das Jahr 2014.
Bei einer Zweistufigen Fertigung ( erste Stufe MB, zweite Stufe Ausbauer, in diesem Fall ich ) war das letzte Jahr 2016.
Wenn das Auto in einem Land der EU zugelassen worden wäre, könnte er es jetzt noch ummelden.
Norwegen keine EU , Sprinter Euro 5 zulassen ???????
Da ich keinen Roman hier schreiben will, ganz kurz zu meinem Wissen.

2011 neuen Sprinter bei MB, ( 6 Zylinder, Euro 5 g ) gekauft, Ausbau bis 2014. Anmelden nach § 21 STVO ging aus besagtem Grund laut Tüv nicht!!! Nach vielem Hin und Her, im Verkehrsministerium von Schleswig Holstein einen Beamten gefunden, der die obige Aussage schriftlich gemacht hat, damit konnte ich dann alles in die Wege leiten. MB hat dazu nichts gemacht, aber mir die Adresse des Beamten zukommen lassen, mit der Bemerkung, wenn der es nicht schafft, dann Niemand!!!
LG Peter vom Traumsprinter
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#11 

Beitrag von Vanagaudi »

traumsprinter hat geschrieben: 20 Feb 2024 22:182011 neuen Sprinter bei MB, ( 6 Zylinder, Euro 5 g ) gekauft, Ausbau bis 2014. Anmelden nach § 21 STVO ging aus besagtem Grund laut Tüv nicht!!!
Das Problem ist, dass dein Wagen noch nicht zugelassen war und damit in 2014 als Neuwagen gilt. Der Wagen von heiko@fancy.de ist aber ein Gebrauchtwagen und war schon einmal in einem nicht-EU-Land zugelassen. Damit gilt die Schadstoffverordnung, wie sie in Deutschland zum Tag der ersten Zulassung (in dem nicht-EU-Land) gültig war. Diese ist jedoch nachzuweisen.
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#12 

Beitrag von JanN »

Vanagaudi hat geschrieben: 21 Feb 2024 01:10 Der Wagen von heiko@fancy.de ist aber ein Gebrauchtwagen und war schon einmal in einem nicht-EU-Land zugelassen. Damit gilt die Schadstoffverordnung, wie sie in Deutschland zum Tag der ersten Zulassung (in dem nicht-EU-Land) gültig war. Diese ist jedoch nachzuweisen.
Ich hoffe, dass die EZ in einem nicht-EU-Land vor dem Stichtag reicht, und nicht eine EZ vor dem Stichtag in einem EU-Land erforderlich ist.
Weil das ja aber schon weit in die Tiefen des EU-Zulassungsrechts reicht, würde ich zunächst - falls eine Mitgliedschaft besteht - die Juristen meines Autoclubs möglichst präzise befragen, und falls das nichts ergibt, einen Fachanwalt. Dabei sollte sich schnell abzeichnen, ob es eine realistische Chance gibt, den Wagen zugelassen zu bekommen. Ggf. dann ein Rechtsgutachten erstellen lassen (kostenpflichtig :-(), und damit bei Prüf- bzw. Zulassungsstelle antreten - wenn es glaubhaft so aussieht, als ob sie müssten, steigert das meist auch deren "wollen".
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#13 

Beitrag von Zaack »

Ich erlaube mir den dezenten Hinweis, dass Norwegen EWR-Land ist und somit in Zulassungstechnischen Dingen bei einem Fahrzeugimport die gleichen Regeln gelten, wie für einen Import aus einem EU-Land.
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#14 

Beitrag von JanN »

Zaack hat geschrieben: 22 Feb 2024 12:28 ...dass Norwegen EWR-Land ist und somit in Zulassungstechnischen Dingen bei einem Fahrzeugimport die gleichen Regeln gelten, wie für einen Import aus einem EU-Land.
Guter Hinweis, wenn das so ist - sollte der Anwalt gleich mit prüfen...
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Re: Zulassung Importierter Sprinter Euro 5 aus 2011 nicht EU

#15 

Beitrag von Zaack »

JanN hat geschrieben: 22 Feb 2024 11:48
Ich hoffe, dass die EZ in einem nicht-EU-Land vor dem Stichtag reicht, und nicht eine EZ vor dem Stichtag in einem EU-Land erforderlich ist.
Weil das ja aber schon weit in die Tiefen des EU-Zulassungsrechts reicht, würde ich zunächst - falls eine Mitgliedschaft besteht - die Juristen meines Autoclubs möglichst präzise befragen, und falls das nichts ergibt, einen Fachanwalt. Dabei sollte sich schnell abzeichnen, ob es eine realistische Chance gibt, den Wagen zugelassen zu bekommen. Ggf. dann ein Rechtsgutachten erstellen lassen (kostenpflichtig :-(), und damit bei Prüf- bzw. Zulassungsstelle antreten - wenn es glaubhaft so aussieht, als ob sie müssten, steigert das meist auch deren "wollen".
Im vorherigen Post hatte ich schon auf den EWR hingewiesen.
Und es ist egal ob ein Fahrzeug in der EU oder einem Drittland zugelassen war, es zählt der Tag der Inverkehrbringung und die an diesem Tag in der EU gültigen Abgasnormen. Der Tag der Inverkehrbringung kann bereits vor der Erstzulassung liegen, z.B. wenn das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen vom Hersteller zum Aufbauhersteller gefahren wurde oder eben Zulassung, auch in einem Drittstaat außerhalb der EU und EWR.
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