mit offenen Hecktüren fahren ?

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318NV3
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mit offenen Hecktüren fahren ?

#1 

Beitrag von 318NV3 »

 Themenstarter

Hallo,
nach einer brandaktuellen Bundestagsanfrage dürfen "richtige" LKW ja nun nicht mehr mit offenen HeckPortaltüren gefahren werden da dadurch die Breite überschritten werden würde und Seitenmarkierungen verdeckt würden.
Das ist beim Sprinter, zumal privat angemeldet, ja nun nicht der Fall.
Wie ist das nun, Stand heute, gelten die STVO Ladungsüberstandsregelungen beim Sprinter auch bei geöffneten Türen, also 90Grad, oder Ladungsüberstand immer nur bei Pritsche ?
Geöffneter Kofferaum ist wohl immer erlaubt und im Sinne der STVO,also bis 3,5t, gilt der Sprinter als PKW ?
Danke !
Peter
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Krabbe
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Re: mit offenen Hecktüren fahren ?

#2 

Beitrag von Krabbe »

Das wird Dir im Detail niemand sagen können, da es eine Rechtsauslegung ist, die bisher m. W. noch nicht getroffen wurde.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es bei den „großen LKW“ und der Anfrage ja primär um die Überschreitung der laut StVO zulässigen Gesamtbreite von 2,55 m.

Das hast Du beim Sprinter ja nicht. Da bleibst Du drunter.

Nun könnte man noch auf die Idee kommen, dass die komplett offenen Türen eine Gefährdungserhöhung für Fußgänger darstellen. Das war aber m. W. bisher noch kein Bestandteil der Diskussion.

Die Türen sind keine Ladung, damit fallen die Regelungen zur Ladung eigentlich raus.

Und ob Dein Fahrzeug privat oder gewerblich angemeldet oder genutzt wird, ist in dem Zusammenhang eigentlich auch egal. Ebenso ob es ein PKW oder LKW ist.
PKW hat im übrigen nichts mit 3,5 t zu tun.
Viele Grüße
Krabbe
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Kurier66
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Re: mit offenen Hecktüren fahren ?

#3 

Beitrag von Kurier66 »

Also ich bin ja schon viel mit offener Tür(en) gefahren, ganz rumgeklappt hab ich sie dabei jedoch noch nie. Entweder bleibt sie gerade nach hinten geöffnet oder eben nur etwas, z.B. bei einem Kantholz. Das längste waren mal 6m Hölzer, die brauchte ich aber privat, dienstlich nehme ich nur bis 5m mit bei 4,30m Ladelänge. Ob du so rumfährst oder nicht ist auch eine Gewissensfrage, ähnlich ob mit Überladung oder nicht. Da weiß man auch das man es nicht darf und macht es trotzdem manchmal. Nur nach AT fahre ich so nicht mehr, das ist aber eine andere Geschichte. :mrgreen:
Viele Grüße, Micha

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Marius-HH
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Re: mit offenen Hecktüren fahren ?

#4 

Beitrag von Marius-HH »

Moin,

Das Kennzeichen ist ja an der Hecktür. Wenn du die ganz umklappst ist es nicht mehr zu erkennen…
Also nicht erlaubt. Selbes betrifft PKW mit Kennzeichen an der Heckklappe. Wenn es da dran ist darfst du sie auch nicht komplett offen lassen.

Gruß Marius
2000 - 2003 VW T2
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