Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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ra-sc91
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Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

#1 

Beitrag von ra-sc91 »

 Themenstarter

Hallo Forum,

im CoC meines 15er 906 L1/H1 steht unter Punkt 16.1 zulässige Gesamtmasse beladen 3550 kg.
Im Fahrzeugschein steht 3500 kg.

Schaut also so aus, als wäre das Auto als Lkw 3,55to an den Ausbauer CS geliefert worden und von diesem dann auf 3,5to abgelastet worden.

Weiß jemand, worin die Unterschiede zwischen beiden Versionen bestehen?
Und welcher Mehrausstattungcode dafür steht?


Danke und Grüße
Ralf
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Vanagaudi
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Re: Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Das könnte ursprünglich
  • XB9 ABLASTUNG AUF 3.550 KG oder
  • XG4 GEWICHTSVARIANTE 3.550 KG
gewesen sein, dass nun in
  • XC4 ABLASTUNG AUF 3.500 KG
geändert wurde.

Ich schätze, einen technischen Unterschied gibt es nicht.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

#3 

Beitrag von ra-sc91 »

 Themenstarter

Danke, XG4 habe ich.

Daß es technische Unterschiede gibt, bezweifle ich auch.
Aber was ist dann der Hintergrund?

Klar, ist nicht wirklich wichtig, aber interessieren würde es mich schon.

Ralf
greyhound
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Re: Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

#4 

Beitrag von greyhound »

zumindest: Führerschein und Geschwindigkeitsbegrenzung.
Gruß aus S
Wolfgang
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Re: Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

#5 

Beitrag von Vanagaudi »

Ich kann nur mutmaßen:
  • Steuern
  • Versicherung
  • Abgasverhalten
  • diverse Zulassungsvorschriften
Bei LKWs über 3,5t fehlte gern schon mal der Airbag für den Beifahrer. Ob das heute noch so ist?

Für CS war es sicher eine Frage des Einkaufspreises.
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Re: Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

#6 

Beitrag von v-dulli »

X19-Gewichtsvariante 3.490 kg
Das zulässige Gesamtgewicht wird, ohne technische Änderung, von 3.500 kg auf 3.490 kg reduziert. Die zulässige Vorderachslast beträgt 1.650 kg, die zulässige Hinterachslast 2.250 kg.
* Günstige Steuerklasse in manchen Ländern
Bei Lkw/Pkw-Zulassung ist das Fahrzeug in manchen Ländern (z. B. Polen) in einer günstigeren Steuerklasse bzw. erhält eine günstigere Versicherungseinstufung.

XG4 - Gewichtsvariante 3.550 kg
Das zulässige Gesamtgewicht wird ohne technische Änderung von 3.500 kg auf 3.550 kg erhöht. Die Nutzlast erhöht sich um 50 kg. Die zulässige Vorderachslast beträgt 1.650 kg, die zulässige Hinterachslast 2.250 kg.
* Günstige Steuerklasse in manchen Ländern
Bei Lkw-Zulassung (Code Z41) ist das Fahrzeug z.B. in Finnland in einer günstigeren Steuerklasse.
Da das zulässige Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 t liegt, ist es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig, die Fahrzeuge mit einem Tachografen auszustatten. Für nicht EG-Länder oder Einsatz als Sonderfahrzeug besteht die Möglichkeit, über Code J92 (Wegfall Tachograf) den Tachograf abzuwählen. Somit wird der Serientachometer (Code J10) eingebaut und die Geschwindigkeitsbegrenzung wird auf max. 140 km/h eingestellt.
Eine Zulassung als Pkw (Code Z42) ist nicht möglich.

XL8-Gewichtsvariante 3.880 kg
Das Fahrzeug bekommt Verstärkungsmaßnahmen an der Vorderachse, am Stabilisator an der Vorderachse, am Tragrohr der Hinterachse, den Stoßdämpfern an der Hinterachse und den Hinterfedern.
Zudem erhält das Fahrzeug Verstärkungsmaßnahmen am Rahmen, der Motorlagerung und die Bremsanlage wird auf das erhöhte Gesamtgewicht
angepasst.
Die zulässige Vorderachslast beträgt 1.800 kg und die zulässige Hinterachslast beträgt 2.430 kg.
* Erhöhung der Nutzlast
Die Gewichtsvariante 3.880 kg ermöglicht eine höhere Ausladung/Beladung des Fahrzeugs durch eine erhöhte Nutzlast um ca. 10%. Für Fahrzeuge mit Sonderaufbauten wie z.B. Wohnmobile oder Verkaufswagen.
Da das zulässige Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 t liegt, ist es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig, die Fahrzeuge mit einem Tachografen auszustatten. Für nicht EG-Länder oder Einsatz als Sonderfahrzeug besteht die Möglichkeit, über Code J92 (Wegfall Tachograf) den Tachograf abzuwählen. Somit wird der Serientachometer (Code J10) eingebaut und die Geschwindigkeitsbegrenzung wird in Abhängigkeit der Reifen eingestellt. Eine Zulassung als Pkw (Code Z42) ist nicht möglich.
Die EG-Bremsgenehmigung sieht für die Sprinter Fahrgestelle mit Code XL8, unabhängig vom Radstand, eine Mindestmasse an der Hinterachse von 900 kg vor. Wird dies unterschritten, ist das Fahrzeug in der EG aufgrund der fehlenden Bremsgenehmigung nicht zulassungsfähig!
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor v-dulli für den Beitrag (Insgesamt 2):
Vanagaudi (06 Dez 2021 18:21), Rosi (06 Dez 2021 19:32)
Gruß aus OWL
v-dulli (Helmut)
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Re: Sprinter 906 mit zGG 3550 kg * Unterschiede zu 3500 kg ??

#7 

Beitrag von ra-sc91 »

 Themenstarter

Danke, prima Info.

Könnte natürlich gut sein, daß der Ausbauer die Lkw-Variante billiger kriegt. Zulassungsbedingungen im Ausland sind für ein in D zu verkaufendes Wohnmobil wohl weniger interessant.

Die Lkw-Beschränkungen kommen natürlich nicht mehr zum Tragen, das Auto ist inzwischen auf 3,5to abgelastet. Und schneller wie 140 km/h läuft er auch.

Zur Ausstattung, BeifahrerAirbag gibt es. Der Code Z41/Lkw steht auch im CoC. Dann gibt es noch J92/kein Tachograf und J10/Tacho km.

Damit entfällt wohl für alle Zeiten eine Umschlüsselung auf Pkw. In diesem Fall ist das egal. Kann aber auch blöd sein. Ich hatte mal einen T3 Syncro Krankenwagen. Dessen Typzulassung erfolgte als Lkw und es war eine größere Angelegenheit, den auf Pkw mit Sitzen und Grüner Plakette umzuschreiben.

Grüße
Ralf
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