Ich trage mich seit geraumer Zeit mit dem Gedanken das ZGG meines 316er Womos von den eigetragenen 3.800 kgs auf mindestens 4000 kgs erhöhen zu lassen. Ich weiss, es ist schwierig, manche meinen unmöglich.
Die techn. Voraussetzungen sind nach Umrüstung alle gegeben. Von den Achslasten und Felgen/ Reifentragfähigkeiten sind 4.200 kgs möglich ( vorne wurden Elemente vom 4xxx umgerüstet). Die Bremsen wurden ( noch) nicht verändert. Das schein ja das generelle Problem für eine weitere Auflastung zu sein.
Meine prinzipielle Frage:
Momentan darf ich mit meinen 3,8 tons einen Hänger gebremst von glaube ich 1,6 tons (oder 1,8 ?) ziehen, ungebremst 750 kgs.
Das ergibt ein zulässiges Zuggesamtgewicht bei ungebremstem Hänger von 4.550 kgs, also wesentlich mehr als die maximalen 3,8 tons für welches die Bremsen angeblich ausgelegt sind.
Hat es schon mal Jemand im Forum versucht ein vergleichbares Fahrzeug auf eine höheres ZGG aus 3,8 tons zuzulassen indem er gleichzeitig den der Anhängelast ungebremst verzichtete ? Gibt es dafür evt. Freigaben ? Evt. Reduction des Zuggesamtgewichtes auf ein Gewicht identisch ZGG ?
Einen Anhänger ziehe ich nie, beim ZGG könnte ich etwas mehr gebrauchen.
ZGG, Zuggesamtgewicht und Anhängelast
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Re: ZGG, Zuggesamtgewicht und Anhängelast
Hallo Laforcetranquille
Das zul. Anhängergewicht ist u. A. abhängig von den Bremsen, daher ist die ungebremste AHL im allg. auf 750kg begrenzt. Die AHL beim gebremsten Anhänger wird bei Auflastung normalerweise um den Wert der Auflastung reduziert. Der Grund ist dass , das gesamte zu bremsende Zuggewicht bei Ausfall der Anhängerbremse im Notfall noch von der Fahrzeugbremse bewältigt werden kann. Somit ist also Deine Überlegung richtig. Allerdings gelten für das Solofahrzeug natürlich auch maximale Gewichte für die die Bremsen ausgelegt sind. Zu diesem speziellen Problem kann ich leider nichts beitragen.
Gruß
Gerhard
Das zul. Anhängergewicht ist u. A. abhängig von den Bremsen, daher ist die ungebremste AHL im allg. auf 750kg begrenzt. Die AHL beim gebremsten Anhänger wird bei Auflastung normalerweise um den Wert der Auflastung reduziert. Der Grund ist dass , das gesamte zu bremsende Zuggewicht bei Ausfall der Anhängerbremse im Notfall noch von der Fahrzeugbremse bewältigt werden kann. Somit ist also Deine Überlegung richtig. Allerdings gelten für das Solofahrzeug natürlich auch maximale Gewichte für die die Bremsen ausgelegt sind. Zu diesem speziellen Problem kann ich leider nichts beitragen.
Gruß
Gerhard
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Re: ZGG, Zuggesamtgewicht und Anhängelast
Mein Grundgedanke war, ich weiss nicht ob ich das richtig rübergebracht habe:
Wenn die Bremsen des Zugfahrzeuges für eine Gewicht von 3.800 kgs plus 750 kgs ungebremster Anhänger ausgelegt sind, dann müssten sie doch mit Sicherheit auch für ein Gewicht des Zugfahrzeuges von z.B. 4000 kgs ohne ungebremsten Anhänger dimensioniert sein.
Wenn die Bremsen des Zugfahrzeuges für eine Gewicht von 3.800 kgs plus 750 kgs ungebremster Anhänger ausgelegt sind, dann müssten sie doch mit Sicherheit auch für ein Gewicht des Zugfahrzeuges von z.B. 4000 kgs ohne ungebremsten Anhänger dimensioniert sein.