Sprinter 902 springt nicht an

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Sepp
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Re: Sprinter 902 springt nicht an

#46 

Beitrag von Sepp »

Tach!

Sehr gut, Fehler gefunden.

Aber interessant, dass er dann nur 2 Düsen abschaltet und sonst nix in Fehlerspeicher schreibt.
Von wegen "Kurbelwellensignal unplausibel" oder sowas.

Wieder was gelernt, manmanman!!!

Und der KW Sensor, den ihr ja raus hattet, war unbeschädigt?

Gruß
Sepp
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Lars297
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Re: Sprinter 902 springt nicht an

#47 

Beitrag von Lars297 »

 Themenstarter

Den OT hat er ja immer gefunden, darum hat er den 1ten auch eingespritzt zusammen mit dem 4ten. Nur danach hat es halt nicht mehr gepasst wegen den fehlenden Zähnen...

Der Kurbelwellensensor hatte eine Riefe dran. Das war der Grund warum ich überhaupt drauf gekommen bin das was an der Schwungscheibe sein könnte.
So einen Fehler hatte ich auch noch nie... Aber daran sieht man mal wieder warum man die Kupplungsschrauben nicht mit dem Schlagschrauber fest ziehen soll... :P
Nichts vermiest einem den Freitag mehr als festzustellen, dass erst Mittwoch ist !
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Vanagaudi
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Re: Sprinter 902 springt nicht an

#48 

Beitrag von Vanagaudi »

Lars297 hat geschrieben:Den OT hat er ja immer gefunden, darum hat er den 1ten auch eingespritzt zusammen mit dem 4ten. Nur danach hat es halt nicht mehr gepasst wegen den fehlenden Zähnen...
Wie ist denn üblicherweise die Zündfolge? Sollte doch 1-3-2-4 sein, oder ist sie 1-4-2-3 weil 2 und 3 nicht eingespritzt wurden? Macht aber keinen Sinn, nebeneinander liegende Zylinder nacheinander zu zünden. Was ich mir vorstellen kann, ist, dass der Drehzahlgeber am Schwungrad einfach die Kurbelwellenposition angibt, und der Nockenwellensensor den OT des 1. Zylinders. Dann zählt der Drehzahlgeber nur die ersten zwei Zylinder ab, und der Nockenwellensensor gibt einen Reset, um wieder beim ersten Zylinder anzufangen. Bleibt zum Verständnis nur noch die Frage nach der richtigen Zündfolge.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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