Nein, schon solo, leer und in der Ebene!GIENGENER hat geschrieben:bei einem x08 hat man glaub ich shco mit nem 2 t Anhänger am Berg verschissen.
Anhängelast Sprinter 216 CDI
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Also ich denke mal der Sprinter ist so robust daß die 3,5 eigentlich kein Problem wären. Auch die Bremsleistung ist so schlecht nicht, bin schon öfters mit ungebremstem 750-Kilo-Hänger und etwas
überladen gefahren ohne Probleme. Bei den Fronttrieblern kann ich die Beschränkung auf 2 t verstehen, da ist für die z. T. schon zuviel.

Ich war dabei:
SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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Bremse vom 5t.gochersprinter hat geschrieben:Mal im ernst was hast du den gemacht weil die bremse ist echt schwach und ich muß gut drücken das da das Gewünschte ergebniss kommt
Sind 4-Kolbensättel statt 2-Kolben-, notig dazu Achsschenkel und dann noch Stahlflexleitungen als I-Tüpfelchen.
Die "große" Lösung mit riesigen 6-Kolbenzangen und größeren Scheiben ist leider nicht Taschengeldwürdig
Wurde schon durchdiskutiert.
Gruß
Rossi
Sprintertreffenteilnehmer 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 - Ende
Re: Anhängelast Sprinter 216 CDI
Achtung: bist Du als Gewerbetreibender unterwegs, wird nicht das tatsächliche Gewicht des Anhängers gerechnet sondern das mögliche !!
Hallo wo steht denn das? Ein einziger Hängerverkäufer hatte mich darauf hingewiesen, dass ich an einen Transporter mit 2t Anhängelast auch nur einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2t anhängen darf. Ich könnte auch einen 3,5t kaufen und müßte diesen dann ablasten. Ich dachte immer, dass ich auch einen 3,5t Anhänger anhängen darf und den dann nur mit einem tatsächlichen Gewicht von 2t bewegen darf. Die anderen Händler und der ADAC kennen das nicht. Die Grünen (neu Blauen) kennen das scheinbar auch nicht. In der STVO hatte ich auch nichts gefunden.
Gruß Ulrich
Hallo wo steht denn das? Ein einziger Hängerverkäufer hatte mich darauf hingewiesen, dass ich an einen Transporter mit 2t Anhängelast auch nur einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2t anhängen darf. Ich könnte auch einen 3,5t kaufen und müßte diesen dann ablasten. Ich dachte immer, dass ich auch einen 3,5t Anhänger anhängen darf und den dann nur mit einem tatsächlichen Gewicht von 2t bewegen darf. Die anderen Händler und der ADAC kennen das nicht. Die Grünen (neu Blauen) kennen das scheinbar auch nicht. In der STVO hatte ich auch nichts gefunden.
Gruß Ulrich







