Digitaler Tachograph

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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KTM
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#31 

Beitrag von KTM »

Meikel hat geschrieben:
KTM hat geschrieben:
Meikel hat geschrieben:
BAG mal anrufen und nachfragen. Kostet doch nur ein paar Einheiten, und sicherlich billiger als nachher bei einer Kontrolle zahlen zu müssen. Wie sagten die damals zu mir, unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und auf jedenfall musst man normalerweise bei einer gewerblichen Nutzung 2,8T mit AHK ein Fahrtenbuch führen,wenn kein Digit..... vorhanden.
mir ham se was anderes erzählt.... :cry:
erst wenn du das zulässige gesamtgewicht, egal ob mit oder ohne anhänger überschreitest, muß der fahrtenschreiber rein. alles unter 3,5to braucht keinen fahrtenschreiber, allerdings muß man, wenn man mehr als 50km vom gewerbestandort entfernt ist, einen arbeitsnachweis führen. ich mußte mal nn paar euronen strafe zahlen, weil ich in der nähe von berlin mit anhänger am ducato unterwegs war. das auto und anhänger komplett überladen waren haben die pappnasen allerdings nicht gecheckt... :P

Wer und wann hat Dir das erzählt?Ich musste auf jedenfall fast 600€ Strafe zahlen...........trotz Anwalt usw.
Les Dir doch einfach mal meinen Link nochmal durch.
Und klar hast Du Recht das man unter 3,5T keinen Fahrtenschreiber braucht,aber dann ein Fahrtenbuch.
Nur wissen das bis heute immer noch nicht alle Polizisten usw(was ein Glück ist). Aber sogar Freiteg morgen, als ich in Düsseldorf bei Teekanne von der Autobahn fuhr, wurde ich mal wieder wegen Ladungssicherung überprüft, und selbst da wurde ich von der Polizisten nach meinen Diagrammen oder Fahrtenbuch gefragt. Und erst als ich sie drauf hinwies, das ich nichts von beiden bräuchte, das ich einen 2,8T fahre ohne AHK, war sie damit zufrieden.
hab direkt mir denen von der BAG telefoniert, ist ca. 2 monate her. mein autohändler hats mir auch so bestätigt. kumpels und kollegen aus meiner gegand hier fahren alle ohne fahrtenschreiber und fahrtenbuch durch die gegend.
einen haben sie mal erwischt weil er am sonntag durch die gegend gehfahren ist - mit anhänger. da gabs nur ne kleine strafe und eine sondergenehmigung zur weiterfahrt wurde erteilt. fahrtenbucg oder fahrtenschreiber wollte kein mensch sehen.
gruß,
axel
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#32 

Beitrag von KTM »

jetzt hab ichs noch mal amtlich (fernmündlich) vom BAG:

fahrzeuge über 3,5 tonnen zul. gesamtgewicht brauchen bei gewerblicher nutzung grundsätzlich einen fahrtenschreiber.
es ist nicht relevant ob eine anhängerkupplung verbaut ist oder nicht, es zählt das tatsächliche gesamtgewicht, egal ob mit oder ohne anhänger.
ergo muß ein transporter mit 3,2to zul. gesamtgewicht und einem leeren 500kilo anhänger bei gewerblicher nutzung bereits einen fahrtenschreiber nutzen.

ausnahmen:

50km handwerkerregel (wurde hier schon beschrieben)

privatfahrten mit dem ansonsten gewerblich genutzen fahrzeug - d.h. ich kann mir einen wohnanhänger dranschnallen und damit z.B. an die nordsee in den urlaub fahren.

weiterhin heist es: ist ein fahrtenschreiber im fahrzeug verbaut, muß er IMMER genutzt werden, ohne ausnahme

ausserdem: bei gewerblich genutzen fahrzeugen, auch unter 3,5to, ist bei einer entfernung von mehr als 100km vom gewerbestandort ein arbeitszeitnachweis zu führen. das muß ein vordruck sein, der im buchhandel erhältlich ist. den wollen die BAGler oder die polizei im zweifelsfall bei kontrollen sehen. da sind ebenso ruhezeiten etc. einzuhalten.
bin ich allerdings auf einer privatfahrt unterwegs, entfällt dies.

nicht vergessen: transporter mit lkw zulassung dürfen sonntags nicht mit anhänger fahren

auf personentransporte, taxiunternehmen etc. kann ich leider nicht weiter eingehn...da gibts wiederum gesonderte regelungen....wo kein mensch durchsieht, scheinbar nicht mal die macher der gesetze.

wollt euch dies nicht vorenthalten und hoffe ich hab nix vergessen.
gruß,
axel[/list]
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#33 

Beitrag von Meikel »

@ KTM,
also genau das sagte ich doch :D
Und genau deswegen war ja auch bei mir damals die Strafe so hoch, weil es eine neue Verordnung gab, das der Fahrtenschreiber auch ohne Hänger immer zu benutzen ist.
MfG

Meikel

der FCB-Fan^^
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#34 

Beitrag von KTM »

Meikel hat geschrieben:@ KTM,
also genau das sagte ich doch :D
Und genau deswegen war ja auch bei mir damals die Strafe so hoch, weil es eine neue Verordnung gab, das der Fahrtenschreiber auch ohne Hänger immer zu benutzen ist.
d.h. du hattest einen fahrtenschreiber drin, deinen eingebauten fahrtenschreiber aber nicht in betrieb. oder?
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#35 

Beitrag von steinhauer »

 Themenstarter

@KTM
Zählt das Sonntagsfahrverbot mit Hänger auch ,wenn ich mit dem Wohnwagen in Urlaub fahre?

Gruss Volker
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#36 

Beitrag von Arne »

@ steinhauer,

Volker, so ist es. Es wird nicht unterschieden, ob Du einen Wohnwagen oder einen gewerblichen Anhänger hintendran hast.
Im Gesetz heisst es: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger. :cry:

Viele Grüsse,

Arne
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#37 

Beitrag von steinhauer »

 Themenstarter

@Arne
Dann darf ich mich am17.5 und am 20.5 nicht erwischen lassen :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:
Gruss Volker
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#38 

Beitrag von buma_50 »

Sonntagsfahrverbot mit Anhänger, Stillegung bis 22,00Uhr und 225€ strafe bei gewerblicher Nutzung, Privat Ca. 75€ und Stillegung bis 22,00Uhr
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#39 

Beitrag von KTM »

Arne hat geschrieben:@ steinhauer,

Volker, so ist es. Es wird nicht unterschieden, ob Du einen Wohnwagen oder einen gewerblichen Anhänger hintendran hast.
Im Gesetz heisst es: Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger. :cry:

Viele Grüsse,

Arne
jo, so is das.
da hilft nur bus als wohnmobil anmelden...
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Gast

#40 

Beitrag von Gast »

Dieses Thema ist verworrener als ich dachte, zumal sich niemand zu 100% in der Auslegung der Rechtslage auszukennen scheint und das betrifft z.T. auch den BAG selbst - nur mein subjektiver Eindruck :roll:

Ich hab folgendes Problem:

VW Crafter 35 -also 3,5 Tonnen zul. Ges.gewicht- mit eingebautem Tachographen ab Werk (hab ich leider so bestellt) und AHK. Dieses Fzg wird teils zum gewerblichen Güterverkehr und zum Teil privat benutzt und genau DAS ist das Komplizierte an der Sache.

Weil es zu dieser Form von Mischbetrieb wenig im Internet nachzulesen gibt, hab ich mal beim BAG in Kiel direkt angerufen. Sehr freundliche und hilfsbereite Leute dort aber ich bin nicht restlos überzeugt von den Informationen.

Die Gewerbliche Schiene ist klar. Der eingebaute Tachograph muss benutzt werden, falls keiner vorhanden wäre dann müsste ich handschriftliche Aufzeichnungen führen weil ich über 2,8t liege. Ich unterliege in beiden Fällen den Lenk- und Ruhezeiten, Handwerkerregeln u.ä. kommen bei mir nicht zum Tragen. So gesehen finde ich den Tachgraphen ganz OK, wozu ne Zettelwirtschaft im Auto haben wenn man technische Lösung schon eingebaut hat. Das Vorhandensein der AHK tut übringens nichts zur Sache solange nichts dranhängt.

Nu kommts aber: Privatfahrten! (und das kommt mir ein bisschen spanisch vor)

Ich muß als Inhaber einer Fahrerkarte meine Fahrten lückenlos aufzeichnen d.h. zwischen meinen gewerblichen Fahrten muß ich auch die Privatfahrten aufzeichnen und diese dann auf dem Ausdruck kennzeichnen als "Privatfahrt" weil -wie schon erwähnt- lücklos aufgezeichnet werden muß. Ok, auch wenn es ein bisschen mühsam ist - ich werds überleben. Wenn eine andere Person mit dem Fzg eine Privatfahrt macht (z.B. meine Frau) dann muß sie den Tachographen NICHT benutzen weil sie als Privatperson nicht den Sozialvorschriften unterliegt. Letzteres hat mir der ADAC (Rechtsabteilung) übrigens auch so gesagt.

Wo ist denn hier bitteschön die Logik? Die Aufzeichnung soll lückenlos sein aber der Tachgraph läuft bei der besagten Privatperson weiter wobei allerdings (völlig legal) keine Fahrerkarte benutzt wird. *Schwupp* hab ich dann mal ein paar hundert Kilometer "Grauzone" in den Unterlagen, diese Aussagen beissen sich doch.

Ich werde den Fall nochmal schriftlich an den BAG schicken mit der Bitte um eine ebenfalls schriftliche Auskunft die ich mit dann ins Fzg lege für eine eventuelle Kontrolle.

Auf der einen Seite gilt der alte Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" aber auf der anderen Seite kann dir auch keiner sagen wie du dich richtig zu verhalten hast.

"Du bist die Flügel, du bist Deutschland" - na zum Glück bin ich nicht auch noch Tachograph weil Pabst bin ich ja z.T. auch schon. :wink:
Higgins
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#41 

Beitrag von Higgins »

Hallo
Im neuen "Transporter Magazin " kommt über das Thema auch ein 3 Seitiger Artikel drin. Da ist das ganze auch nochmal recht gut erklärt.
Ich zitiere:
Wer den Firmentransporter zum Beispiel für familiäre Zwecke nutzt, kann sich den Nachweis der Lenk-Ruhezeiten sparen. Bei einem digitalen Kontrollgerät empfiehlt es sich, die Fahrt über ein spezielles Menü am Gerät (Out of scope) gewissermaßen freizustellen-- der Tacho läuft dann zwar weiter, registriert die Fahrt aber als eine , die nicht der Lenk-Ruhezeiten unterliegt.
Gruss Higgins

Bist du mit dem Geld einnmal knapp, denk an das Finanzamt - das zieht noch mehr ab!!
Gast

#42 

Beitrag von Gast »

die Fahrt über ein spezielles Menü am Gerät (Out of scope) gewissermaßen freizustellen
Ja richtig, "out of Scope" gibt es da für Fahrten, die außerhalb des Geltungsbereiches bla bla usw. liegen. Damit schaltet man das Gerät also quasi in den "Freizeitmodus". Wieder was gelernt aber das Transporter Magazin werd' ich mir trotzdem mal zulegen, dümmer wird man davon sicher nicht. Dankeschön für die Information.
matze_bbh
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#43 

Beitrag von matze_bbh »

Averall hat geschrieben:
die Fahrt über ein spezielles Menü am Gerät (Out of scope) gewissermaßen freizustellen
Ja richtig, "out of Scope" gibt es da für Fahrten, die außerhalb des Geltungsbereiches bla bla usw. liegen. Damit schaltet man das Gerät also quasi in den "Freizeitmodus". Wieder was gelernt aber das Transporter Magazin werd' ich mir trotzdem mal zulegen, dümmer wird man davon sicher nicht. Dankeschön für die Information.
Zu dem Gewirr kommt weiterhin das wenn jemand ein Pflichtiges Fzg. mit pflichtigem Digitalkontrollgerät fährt ohne das er eine Fahrerkarte hat (Privatfahrten sowie weitere Sonderfälle ausgenommen) macht er sich strafbar......
Das Problem betrifft sehr viele....Momentan wird das nicht geahndet. Aber wehe wenn da mal das BAG und die Rennleitung hinterher sind. Im Ausland gibt das teilweise schon drakonische Strafen.

Gruß Matthias
tommy2
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#44 

Beitrag von tommy2 »

moin moin das ist richtig was matze_bbh geschriben hat ohne eine gültige karte darf mann das fahrzeug nicht füren auch wenn das fahrzeug ihn die werkstadt muß ,dann muß auch eine werkstad karte ein gelegt werden von der MB werkstadt :wink: :wink:
Wir sehen uns auf der Straße,oder wo anders :-) ihm Chat zum Beispiel :-) :-) zum -beispiel bei studi vz bzw. mein vz
!
Higgins
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#45 

Beitrag von Higgins »

Dann war ja meine Probefahrt mit einem geliehenen Sprinter einer NL
über zwei Tage in der ein Tachograf verbaut war strafbar. Denn ich besitze keine Fahrerkarte

Ist doch nicht normal, darf man eigentlich noch einen Furz lassen ohne CO² Plakette :wink: :wink: :wink: :? :D
Gruss Higgins

Bist du mit dem Geld einnmal knapp, denk an das Finanzamt - das zieht noch mehr ab!!
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