warum willst du den Sprinter auf EU4 zulassen, der hat doch schon immer EU5 siehe hier
https://www.autoscout24.de/auto/technis ... VjRL3nLDH5
Laut der Zulassungsbescheinigung hat dieser EU5
1999/96/EG, B2, 6KL:G1
https://www.toll-collect.de/static/medi ... ffkl_d.pdf
Seite 2
Wenn du das Fahrzeug aus der Anzeige kaufst, schlage die FIN um .... dann noch eine Änderung des Motors auf 524 Benzin
Über die Motornummer, bekommst du den Herstellungszeitraum und somit auch die Abgasnorm ....die seit 2006 EU5 ist ..
Sprinter 524/324 mit Niederländischen Papieren, ursprünglich für Nigeria gebaut / Zulassung in Deutschland Hilfe
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Re: Sprinter 524/324 mit Niederländischen Papieren, ursprünglich für Nigeria gebaut / Zulassung in Deutschland Hilfe
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, 100 L Tank noch ein LKW,
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Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
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Re: Sprinter 524/324 mit Niederländischen Papieren, ursprünglich für Nigeria gebaut / Zulassung in Deutschland Hilfe
Mit rosi hatte ich schon Kontakt aber er konnte mir leider nicht helfen.
Aber dein Hinweis ist richtig, danke.
Ich hab mir gerade nochmal das Auslieferungsblatt angeschaut und die Prüfer haben immer von Euro 5 gesprochen aber da der bj 2014 ist, müsste der ja Euro 6 erfüllen, so wird natürlich ein Schuh draus.
Hast du irgendwelche Informationen bezüglich des legalen Umschlagens der Fin? Weil egal was ich dazu finde, egal wer es macht, ob Prüfer oder Zulassungsstelle, es ist nicht legal weil die Identität und die Geschichte des Fahrzeugs nicht mehr stimmt. Ist quasi ob man das Gesicht und den Ausweis einer anderen Person übernimmt, macht einen ja aber auch nicht zu dieser.
Aber dein Hinweis ist richtig, danke.
Ich hab mir gerade nochmal das Auslieferungsblatt angeschaut und die Prüfer haben immer von Euro 5 gesprochen aber da der bj 2014 ist, müsste der ja Euro 6 erfüllen, so wird natürlich ein Schuh draus.
Hast du irgendwelche Informationen bezüglich des legalen Umschlagens der Fin? Weil egal was ich dazu finde, egal wer es macht, ob Prüfer oder Zulassungsstelle, es ist nicht legal weil die Identität und die Geschichte des Fahrzeugs nicht mehr stimmt. Ist quasi ob man das Gesicht und den Ausweis einer anderen Person übernimmt, macht einen ja aber auch nicht zu dieser.
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Re: Sprinter 524/324 mit Niederländischen Papieren, ursprünglich für Nigeria gebaut / Zulassung in Deutschland Hilfe
Und zu diesem Thema solltest du Rosi kontaktieren, denn er hat diese mit Hilfe des Verkäufer seines 324 gemacht ... daher sollte er wissen wie man da vorgehen muss ....Eggit hat geschrieben: 10 Apr 2026 20:37 Hast du irgendwelche Informationen bezüglich des legalen Umschlagens der Fin? Weil egal was ich dazu finde, egal wer es macht, ob Prüfer oder Zulassungsstelle, es ist nicht legal weil die Identität und die Geschichte des Fahrzeugs nicht mehr stimmt.
Aber hier ist schon mal ein Hinweis von mir ....
StVZO § 59
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__59.html
Abs. 2
Ich hatte dir ja einen kompetenten TÜV Prüfer genannt ...Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1.
die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.
die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Zuletzt geändert von asap am 10 Apr 2026 21:36, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sprinter 524/324 mit Niederländischen Papieren, ursprünglich für Nigeria gebaut / Zulassung in Deutschland Hilfe
Wer hat dir denn eigentlich diesen Floh ins Ohr gesetzt?
Ich erinnere mich zwar nicht mehr konkret an den Preis meiner §21 Abnahme und habe gerade auch keine Lust auf einen Weg in den Keller, aber es war niedrig dreistellig. Dazu kamen dann noch der eine oder andere Fuffi für Ausnahmegenemigungen von so überlebenswichtigen Dingen wie Leuchtweitenregelung sowie den dazugehörigen Gutachten.
Eine Voraussetzung ist allerdings unabdingbar: ein Prüfer, der Bock auf sowas hat. Einen Hund zum Jagen zu tragen, macht absolut keinen Sinn und ist reinste Energieverschwendung.
906er im Umbau zum Womo, 319 CDI, 7G+
Re: Sprinter 524/324 mit Niederländischen Papieren, ursprünglich für Nigeria gebaut / Zulassung in Deutschland Hilfe
Das ist ja aber wenn man am Fahrzeug wirklich etwas tauscht, wenn man einfach nur die fin übernehmen will braucht man wahrscheinlich trotzdem einen guten Tüver.
Aber wie mit asap hier gerade festgestellt, liegt das wahrscheinlich daran, dass das Fahrzeug 10.2014 ausgeliefert wurde und alle davon ausgegangen sind nach Euro 6 zu prüfen.
Ich weiß zwar nicht warum das Fahrzeug in der Niederlande unter Euro 5 laufen durfte aber Deutschland ist ja wieder was ganz besonderes und zeigt mal wieder die Sinnlosigkeit des Vereinten Europas.
Mehrere Prüfer in Berlin/Brandenburg.
Aber wie mit asap hier gerade festgestellt, liegt das wahrscheinlich daran, dass das Fahrzeug 10.2014 ausgeliefert wurde und alle davon ausgegangen sind nach Euro 6 zu prüfen.
Ich weiß zwar nicht warum das Fahrzeug in der Niederlande unter Euro 5 laufen durfte aber Deutschland ist ja wieder was ganz besonderes und zeigt mal wieder die Sinnlosigkeit des Vereinten Europas.
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Re: Sprinter 524/324 mit Niederländischen Papieren, ursprünglich für Nigeria gebaut / Zulassung in Deutschland Hilfe
Hier ist der Behördenweg genau beschrieben ...Eggit hat geschrieben: 10 Apr 2026 21:50 Das ist ja aber wenn man am Fahrzeug wirklich etwas tauscht, wenn man einfach nur die fin übernehmen will braucht man wahrscheinlich trotzdem einen guten Tüver.
https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/b ... tellnummer
Daher brauchst du eher eine gute Werkstatt ......
Eine Fachwerkstatt bestätigt schriftlich, dass die Fahrgestellnummer wieder eingeschlagen worden ist und gibt an, was mit dem Teil geschehen ist, in dem die Fahrgestellnummer bisher eingeschlagen war
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