Eisbär hat geschrieben: 03 Okt 2024 15:37
Moin Eisbär,
wir reden haarscharf aneinander vorbei

: es ist immer das entscheidend, was im Schein steht - für die Mautberechnung ist das die technisch zulässige Gesamtmasse. Für meinen auf 3,5 to abgelasteten 513er Doka Kipper zahle ich keine Maut. Auch nicht mit 3,5 to Anhänger hinten dran.
[/quote]
Da magst du recht haben sofern nicht nur die zulässige Gesamtmasse in den Papieren geändert wurde sondern auch die technisch zulässige Gesamtmasse.

aber eigentlich ändert die sich beim ablasten nicht. Bei meiner Ambulanz steht auch zwei mal 3500 drin das war aber eine Einzelabnabme zur Zulassung.
[/quote]
Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland, wo immer alles geregelt ist, keinen Unterschied gibt bei der Berechnung der Maut. Sonst hätte ich längst Post bekommen.
Mein Fahrzeug kam als Import aus einem EU Land schon abgelastet zu mir (und wurde auch als Neufahrzeug so ausgeliefert). Es war nie ein Fahrtenschreiber drin.
Da hier wirklich viele "Ich glaube" Beiträge zu diesem Thema verfasst wurden, wäre es doch interessant zu wissen, ob jemand tatsächlich mit einem auf 3,5 to abgelastetem Fahrzeug mit LKW Zulassung zur Mautzahlung aufgefordert wurde. Mir ist kein Fall bekannt.
Aber es bleibt spannend

Auf die Dauer der Zeit nimmt die Seele die Farbe deiner Gedanken an. Marc Aurel
216 Sprinter Bj 2018 Kasten L2H2
514 Sprinter Bj 2021 Doka Kipper