Anhänger für Wohnmobil

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Eck
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Re: Anhänger für Wohnmobil

#31 

Beitrag von Eck »

 Themenstarter

Eisbär hat geschrieben: 01 Okt 2024 19:02
Eck hat geschrieben: 01 Okt 2024 06:49 Moin Eisbär,

ich beziehe mich nur auf Deutschland. Die technisch zulässige Gesamtmasse i

Bild

Hier der Link zu Toll Collect:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... r_anhaenge
Hallo Eck , ja jetzt hast du es selbst geschrieben " technisch zulässige Gesamtmasse " des Zugfahrzeug ' s . Das ist nicht die zulässige Gesamtmasse bei abgelasteten Fahrzeugen . Das womos über 3,5t tzgm in D weiter Maut frei sind ist natürlich richtig .
Moin Eisbär,
wir reden haarscharf aneinander vorbei :lol: : es ist immer das entscheidend, was im Schein steht - für die Mautberechnung ist das die technisch zulässige Gesamtmasse. Für meinen auf 3,5 to abgelasteten 513er Doka Kipper zahle ich keine Maut. Auch nicht mit 3,5 to Anhänger hinten dran.
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Re: Anhänger für Wohnmobil

#32 

Beitrag von farnham »

hwhenke hat geschrieben: 01 Okt 2024 16:04 Wohnmobil bis 7,5 to. Ist nicht mautpflichtig.
Solange keine gewerbliche Nutzung....
So eine Regelung ist doch Mega-Bullshit. Im Zweifel ist es doch völlig egal, ob das Womo mautpflichtig ist, wenn ich den Mautverstoß mit dem Anhänger begehe, ist ja auch ein Fahrzeug. Außerdem: Nutze ich mein Womo gewerblich, wenn ich meinen Kunden damit besuche? Oder wenn ich im Womo per Homeoffice selbständig arbeite? Was ist, wenn ich tatsächlich ein Paket für meinen Kunden dabei habe? Und wenn ich aber eigentlich auf dem Weg in den Urlaub bin und nur kurz nen Zwischenstop beim Kunden mache? Maut bis zum Zwischenstopp oder für die ganze Fahrt inkl. Rückfahrt? Ist es wichtig, ob das Paket im Womo oder im Anhänger transportiert wird? Das sind so die corner cases, die mir in weniger als einer Minute einfallen, es gibt aber sicher noch zehntausend weitere.
hwhenke hat geschrieben: 01 Okt 2024 16:04 Was das mit Afrika zu tun hat kann ich auch nicht erkennen.
Das ist leicht erklärt: widersprüchliche, sinnlose, nur auf Einnahmenerzielung ausgelegte, aber nicht zu Ende gedachte Gesetze führen am Ende dazu, dass die Menge des gesetzteskonformen Verhaltens letztlich die leere Menge ist. In der Folge interessiert dann niemand mehr irgendein Gesetz und jeder macht einfach, wie er will. Sanktionen werden im Konfliktfall nach Gutdünken festgesetzt - ein Grund findet sich ja immer - und im Anschluss wird so lange gefeilscht, bis beide Seiten mit dem Ergebnis leben können. Also zumindest ich kenne das irgendwo her. Ich will auch nicht sagen, dass das per se schlecht ist, aber er ist halt das Gegenteil der bislang immer propagierten Rechtssicherheit.
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Re: Anhänger für Wohnmobil

#33 

Beitrag von Eisbär »

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Moin Eisbär,
wir reden haarscharf aneinander vorbei :lol: : es ist immer das entscheidend, was im Schein steht - für die Mautberechnung ist das die technisch zulässige Gesamtmasse. Für meinen auf 3,5 to abgelasteten 513er Doka Kipper zahle ich keine Maut. Auch nicht mit 3,5 to Anhänger hinten dran.
[/quote]

Da magst du recht haben sofern nicht nur die zulässige Gesamtmasse in den Papieren geändert wurde sondern auch die technisch zulässige Gesamtmasse. :wink: aber eigentlich ändert die sich beim ablasten nicht. Bei meiner Ambulanz steht auch zwei mal 3500 drin das war aber eine Einzelabnabme zur Zulassung.
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Re: Anhänger für Wohnmobil

#34 

Beitrag von Eck »

 Themenstarter

Eisbär hat geschrieben: 03 Okt 2024 15:37
Moin Eisbär,
wir reden haarscharf aneinander vorbei :lol: : es ist immer das entscheidend, was im Schein steht - für die Mautberechnung ist das die technisch zulässige Gesamtmasse. Für meinen auf 3,5 to abgelasteten 513er Doka Kipper zahle ich keine Maut. Auch nicht mit 3,5 to Anhänger hinten dran.
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Da magst du recht haben sofern nicht nur die zulässige Gesamtmasse in den Papieren geändert wurde sondern auch die technisch zulässige Gesamtmasse. :wink: aber eigentlich ändert die sich beim ablasten nicht. Bei meiner Ambulanz steht auch zwei mal 3500 drin das war aber eine Einzelabnabme zur Zulassung.
[/quote]

Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland, wo immer alles geregelt ist, keinen Unterschied gibt bei der Berechnung der Maut. Sonst hätte ich längst Post bekommen.
Mein Fahrzeug kam als Import aus einem EU Land schon abgelastet zu mir (und wurde auch als Neufahrzeug so ausgeliefert). Es war nie ein Fahrtenschreiber drin.

Da hier wirklich viele "Ich glaube" Beiträge zu diesem Thema verfasst wurden, wäre es doch interessant zu wissen, ob jemand tatsächlich mit einem auf 3,5 to abgelastetem Fahrzeug mit LKW Zulassung zur Mautzahlung aufgefordert wurde. Mir ist kein Fall bekannt.

Aber es bleibt spannend :wink:
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Re: Anhänger für Wohnmobil

#35 

Beitrag von Eck »

 Themenstarter

Moin,

letzter Beitrag zu dem Thema:

@Eisbaer:

in einem anderen Thread diesen Link bekommen:

https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... assen.html

Ich muss meine Meinung revidieren - ich habe es jetzt begriffen. Entscheidend ist die Spalte F1 im Fahrzeugschein. Dort muss 3500 kg stehen damit die Fuhre Mautfrei ist. Danke für Deine hartnäckigen Antworten :wink:

Zum Glück habe ich dann doch den richtigen Fahrzeugschein:
IMG_20241004_203209075.jpg
Gruß Eck
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Re: Anhänger für Wohnmobil

#36 

Beitrag von Eisbär »

Ja es ist ja auch etwas verwirrend :wink: deshalb musste ich da nerven :mrgreen: . Es war so einfach mit dem " zgG" dann kamen kluge Leute unserer geliebten EU .....aber es ging hier eigentlich um Anhänger .
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