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Dieselolli hat geschrieben: 17 Feb 2019 22:54Ich denke nun ernsthaft darüber nach, den Wagen über einen Tschechen zuzulassen um ihn mir halten zu können. Dann habe ich offiziell eben kein eigenes Auto mehr sondern nutze nur ein"Fremdes-Fahrzeug"!
Das funktioniert nicht:
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 KraftStG
Personenfahrzeuge mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind bei vorübergehendem Aufenthalt im Inland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn die Fahrzeuge durch Privatpersonen genutzt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Zu den Personenfahrzeugen zählen neben Pkw der Fahrzeugklasse M1 auch zwei- oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz der Fahrzeugklasse L und Wohnmobile einschließlich ihrer Anhänger.
Du müsstest zusätzlich deinen Wohnsitz verlegen. Dann gilt der Im- bzw. Export des Fahrzeugs auch als Umzugsgut, das hätte sonst in Tschechien auch noch versteuert werden müssen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 KraftStG hat geschrieben:Personenfahrzeuge mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind bei vorübergehendem Aufenthalt im Inland von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn die Fahrzeuge durch Privatpersonen genutzt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Zu den Personenfahrzeugen zählen neben Pkw der Fahrzeugklasse M1 auch zwei- oder dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz der Fahrzeugklasse L und Wohnmobile einschließlich ihrer Anhänger.
Ja, nee.
Wenn es sich von Haus aus um einen PKW handeln würde, dann hättest du ja Recht. Aber das Elend mit der Steuerumstellung trifft ja LKW.
(ich bin grad zu faul nachzuschauen, was das doofe Gesetz dann dazu sagt und welche Rechtsnormen gelten, wenn ein Deutscher ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug dauerhaft fährt.)
......... das ist dann Steuerhinterziehung und wird dementsprechend bestraft.
Wer in D seinen Hauptwohnsitz hat darf nicht zum Schein oder zur Vermeidung von Steuern ein auf ein Drittland angemeldetes Fahrzeug dauerhaft benutzen.
Gruß Frank
Ein Leben ohne Sprinter ist möglich, aber sinnlos.!
99 % iger, Seit 1996 mit Sprintern unterwegs!
319 CDI Edition20 Bj.10/2015 Mitlhoda .
Sprintertreffen 2010-11-12-13-15-16-17-18-19
Wer flauschiges Fell hat, ist klar im Vorteil.
Aber darum geht es doch, die LKW mit mehr als drei Sitzplätzen werden zu PKW degradiert.
Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG
Ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, unterliegen in Deutschland nicht der Kraftfahrzeugsteuer.
Und über dreieinhalb Tonnen kommen unsere Fahrzeuge in der Regel auch nicht.
Was kaum jemand kennt: Gewerblich vermietete Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, aber in Deutschland genutzt werden, unterliegen der deutschen Kraftfahrzeugsteuer. Steuerpflichtig ist der Mieter und jeder einzelne Fahrer.
Fluse hat geschrieben: 19 Feb 2019 13:19......... das ist dann Steuerhinterziehung und wird dementsprechend bestraft.
Nicht ganz, mit einem Wohnsitz in Deutschland darfst du für ein europäisches Unternehmen deren LKWs (Gütertransport über 3,5t) durch Deutschland kutschieren.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Danke,
Ich hatte ursprünglich den Plan, den Transporter als solchen bis zum 30. Lebensjahr so fahren und erst dann, wenn er Oldtimerstatus hat, ihn zum Neunsitzer ümzurüsten und eintragen lassen, weil mit 191 € Oldtimer-Steuern würde er geringfügig mehr kosten, als mit der LKW Steuer.
Ergo, Soll heißen, wenn ich jetzt die Sitzbankgewinde mit Schrauben zuschweiße und die Sitze allesamt austragen lasse, habe ich womöglich dann in knapp 10 Jahren ein technisches, wie behördliches Problem. "Behördliches Problem" in sofern, als das ich erfuhr, daß man ein Fahrzeug nur einmal umschreiben lassen darf und kann! Würde ich es jetzt also auf reinen Transporter umschreiben lassen, könnte ich es in zehn Jahren nie wieder rückgängig auf die Busversion machen lassen.
LG Olli
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
Vanagaudi hat geschrieben: 19 Feb 2019 13:27
Aber darum geht es doch, die LKW mit mehr als drei Sitzplätzen werden zu PKW degradiert.
Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG
Ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, unterliegen in Deutschland nicht der Kraftfahrzeugsteuer.
Und über dreieinhalb Tonnen kommen unsere Fahrzeuge in der Regel auch nicht.
Was kaum jemand kennt: Gewerblich vermietete Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, aber in Deutschland genutzt werden, unterliegen der deutschen Kraftfahrzeugsteuer. Steuerpflichtig ist der Mieter und jeder einzelne Fahrer.
Fluse hat geschrieben: 19 Feb 2019 13:19......... das ist dann Steuerhinterziehung und wird dementsprechend bestraft.
Nicht ganz, mit einem Wohnsitz in Deutschland darfst du für ein europäisches Unternehmen deren LKWs (Gütertransport über 3,5t) durch Deutschland kutschieren.
Deswegen verstehe ich das ganze ja nicht.
- Dieselolli hat lt. Zulassungsrecht einen LKW (der dann im Ausland in Klasse N1 zugelassen würde?)
- somit fiele der primär unter ausländisches Steuerrecht
- und er wird ja auch nicht gemietet, sondern kosten- & verpflichtungsfrei Olli zur Verfügung gestellt.
Somit müsste ja die ganze Diskussion über Steuerpflichtigkeit oder nicht dann auch mit dem ausländischen Finanzamt durchgekaspert werden - oder bei einer Zollkontrolle die Klassifizierung des Fahrzeuges geklärt werden.
Mir wäre der Weg zu kompliziert & hakelig, weil ja das Damoklesschwert "dauerhafte Nutzung" und Steuerhinterziehung wieder im Raum stünde.
@Olli: letzendlich kannst du das auch monetär durchkalkulieren. Eine Umschreibung kostet dich auch TÜV- & Zulassungsgebühren. Dazu die Umbaukosten. Und das Ganze in 10 Jahren evtl. retour. Lohnt das wirklich bei der Steuerersparnis?
Hallo Darth Vader, irgendwie schwindet mir hierbei nicht nur bald die Sinne, sondern vor allem auch die Übersicht, sei es nun im Paragraphen-Dschungel oder über die Finanzen mit Mehrbelastung und Ersparnis. Es iss doch schier zum narrisch werden und verzeifeln, dieses ganze Steuer- und Verkehrsecht! Das iss sie, unsere Bürokratie! Glaube, diese machen es sich andere Länder nicht und trotzdem läuft der Verkehr bei denen auch. Habe Mal durchgerechnet: in 10 Jahren bin ich 4810,- massive Euro's an Mehrbelastung los. Das iss schon ne menge Stange Geld. Würde ja auch die Umrüstung von Euro 1 auf Euro 2 oder 3 in Kauf nehmen, wenn es den ein Anbieter dazu gäbe. Damit komme ich wenigstens von 27€ auf 16€ pro 100 ccm runter, das iss wenigstens ne kleine Ersparnis.
.
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
Dieselolli hat geschrieben: 19 Feb 2019 15:24Damit komme ich wenigstens von 27€ auf 16€ pro 100 ccm runter, das iss wenigstens ne kleine Ersparnis.
Das wären dann in 10 Jahren ~2000€ Steuerersparnis. Damit sich der Unfug lohnt, solltest du dann für den Umbau incl. Umschreibung deutlich weniger als diese 2000€ bezahlen müssen...
Ja, nur für Erwerbstätige, kann man dies von der Steuer absetzen, nicht so als Arbeitsloser.
Mercedes Benz T1N (kurz) Produktionsstättenverlass: 20.08.1998, W902, 208D Dieselmotor OM 601, 2300 ccm, 79 turbinenlose PS mit 58 Kilowatt, Luxusversion mit Differentialsperre, Drehzahlmesser und Zentralveriegelung.
...was mir gerade noch so einfällt, wenn es doch nicht passt:
- Diskutier mit einem TÜV-Prüfer ggf. mal, ob er dir eine andere Sitzbank einträgt, welche mit passend dimensionierter Adapterplatte in den ursprünglichen Punkten verankert ist. Analog zu den hier von anderen Mitgliedern verbauten Doppelbeifahrerbänken in 2ter Reihe. Kannst ja mal messen, ob mit so einer Lösung die Ladefläche vergrößert werden könnte. Zumindest würde es die Typisierung des Fahrzeugs nicht ändern.