Hallo mani,
was Oberaigner anbelangt kann ich nix dazu sagen, aber zum Tacho fällt mir folgendes ein:
In der EU muss der Tacho voreilen, d.h. man darf grössere Räder als die "Eichräder" nur verbauen wenn noch ein wenig Voreilung übrig bleibt, d.h. max. 1 bis 2 % grösser, ansonsten muss man Anpassen. Je grösser die Räder sind umso weniger wird (bei gleicher Einstellung) angezeigt da der Tacho ja nur die Raddrehzahlen als Eingangsgrösse hat.
Bei meinem Werks-2,8-Tonner sind 195/70R15 und 225/70R15 eingetragen, Zusatz in den Papieren "Bei Reifenwechsel Geschwindigkeitsmesser anpassen". Die 225er haben einen 6,4% grösseren Abrollumfang, das bekommt man mit einer einzigen Einstellung nicht unter den Hut.
Ist bei Dir auch so ein Eintrag vorhanden? Falls ja, teile uns bitte den genauen Wortlaut mit, das dürfte den einen oder anderen hier interessieren.
Zur Anpassung: bei Mercedes kann man nur das Einstellen was es ab Werk gibt, einschliesslich der Reifengrössen für den 4,6Tonner wie z.B. 225/75R16. Möglicherweise kann man aber auch die Reifengrössen fürs G-Modell einstellen, dort wird ja - zumindest in den älteren Modellen der gleiche Tacho verbaut.
Grundsätzlich kann man bei Reifeneintragungen erleben, daß Sachverständiger A eine Radreifenkombination einträgt, Sachverständiger B nicht. Was unbedingt in Ordnung sein muss ist die Freigängigkeit und die "Laufflächenabdeckung", d.h zu weit darf der Reifen nicht aus dem Radkasten herausragen.
Aber an Deiner Stelle würde ich mal bei Oberaigner nachfragen. Und das Ergebnis bitte hier berichten
So, genug geschwafelt, schönen Tag noch!