Bin neu hier.
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mikel
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Man muss differenzieren:
1. Der Handwerker/Monteur (z.B. Klempner, Dachdecker etc.) der zur Ausübung seines Berufes das Fahrzeug nutzt etwa um eigenes Material zu transportieren!
2. Der gewerbliche Unternehmer, der Güter oder Personen befördert (Kurier, Transport, Taxi, Busunternehmer)
Zusätzlich ist darauf zu achten, welches Fzg. ich bewege (zGG.)
Für beide Gruppen gilt:
Für PKW u. Transporter bis 2,8 t zGG gilt keine Fahrtschreiber und keine Aufzeichnungspflicht der Lenk- u. Ruhezeiten!!
Für den Handwerker gilt:
Wenn er mit seinem Fahrzeug >2,8 bzw. > 3,5 t zGGg im Umkreis bis 50 km um seinen Standort tätig ist: keine Aufzeichnungspflicht.
Fährt er im Umkreis über 50 km ist er >2,8 t Aufzeichnungspflichtig (Tageskontrollblatt); >3,5 t Fahrtenschreiberpflichtig!
http://www.bag.bund.de/cln_004/nn_46210 ... rdnung.pdf (siehe § 18
Für den Transporteur gilt die 50 km Grenze nicht. Das heisst: Beruflich unterwegs ab dem 1. km(auch Leerfahrten, Rückfahrten im Zusammenhang mit einer beruflichen Fahrt): 2,8 - 3,5 t = Tageskontrollblatt!
> 3,5 t zGG: Fahrtenschreiber!
So und nun der Punkt wo die Meinungen auseinandergehen:
Fahrtenschreibernutzung ja oder nein wenn ich ohne Anhänger, sprich < 3,5 t zGG unterwegs bin! (Viele gewerbl. genutzte Sprinter haben ja zwangsläufig einen Fahrtschreiber da Anhängekupplung am Wagen)
Seit 1.Juli 2005 MUSS ein Fahrtenschreiber benutzt werden wenn im Fahrzeug vorhanden!!
Ausnahme: Die Handwerker die im Umkreis bis 50km fahren, über 50 km aber gilt auch hier dann die Pflicht, den Fahrtenschreiber zu bedienen!
http://www.bag.bund.de/cln_004/nn_46210 ... rdnung.pdf (siehe §1 Absatz 1 und 7 und 18
1. Der Handwerker/Monteur (z.B. Klempner, Dachdecker etc.) der zur Ausübung seines Berufes das Fahrzeug nutzt etwa um eigenes Material zu transportieren!
2. Der gewerbliche Unternehmer, der Güter oder Personen befördert (Kurier, Transport, Taxi, Busunternehmer)
Zusätzlich ist darauf zu achten, welches Fzg. ich bewege (zGG.)
Für beide Gruppen gilt:
Für PKW u. Transporter bis 2,8 t zGG gilt keine Fahrtschreiber und keine Aufzeichnungspflicht der Lenk- u. Ruhezeiten!!
Für den Handwerker gilt:
Wenn er mit seinem Fahrzeug >2,8 bzw. > 3,5 t zGGg im Umkreis bis 50 km um seinen Standort tätig ist: keine Aufzeichnungspflicht.
Fährt er im Umkreis über 50 km ist er >2,8 t Aufzeichnungspflichtig (Tageskontrollblatt); >3,5 t Fahrtenschreiberpflichtig!
http://www.bag.bund.de/cln_004/nn_46210 ... rdnung.pdf (siehe § 18
Für den Transporteur gilt die 50 km Grenze nicht. Das heisst: Beruflich unterwegs ab dem 1. km(auch Leerfahrten, Rückfahrten im Zusammenhang mit einer beruflichen Fahrt): 2,8 - 3,5 t = Tageskontrollblatt!
> 3,5 t zGG: Fahrtenschreiber!
So und nun der Punkt wo die Meinungen auseinandergehen:
Fahrtenschreibernutzung ja oder nein wenn ich ohne Anhänger, sprich < 3,5 t zGG unterwegs bin! (Viele gewerbl. genutzte Sprinter haben ja zwangsläufig einen Fahrtschreiber da Anhängekupplung am Wagen)
Seit 1.Juli 2005 MUSS ein Fahrtenschreiber benutzt werden wenn im Fahrzeug vorhanden!!
Ausnahme: Die Handwerker die im Umkreis bis 50km fahren, über 50 km aber gilt auch hier dann die Pflicht, den Fahrtenschreiber zu bedienen!
http://www.bag.bund.de/cln_004/nn_46210 ... rdnung.pdf (siehe §1 Absatz 1 und 7 und 18
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der_dicke_belgier
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@mikel,mikel hat geschrieben:@bikeraper:
klick mal auf den link in meinem obigen posting (pdf Dokument)
auf seite 13 in der pdf datei ist eines abgebildet!
mfg
Habe mal auf seite 13 geschaut.
Frage: Sind nur diese kontrollblätter erlaub oder gehen auch andere?
Die was ich nämlich benutze sehen ein bisschen andres aus. ich werde mal 1posten damit ihr sehen könnt welche ich habe.
Es Grüßt,
Der_Dicke_Belgier <-----------------Ronny
Ich war dabei:
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SprinterTreffen: 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008
Treffen Münsingen: 2008
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der_dicke_belgier
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Also: Habe im netz gestöbert und meine gefunden:
http://www.regierung.unterfranken.bayer ... is_35t.pdf
Dass sind die die ich benutze. Sind die auch erlaubt, oder nicht???
Alles ziemlich verwirrend
Es Grüßt,
Der_Dicke_Belgier <---------------Ronny
http://www.regierung.unterfranken.bayer ... is_35t.pdf
Dass sind die die ich benutze. Sind die auch erlaubt, oder nicht???
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helm84
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Hallo, irgendwie bekomme ich auch immer nur kaum brauchbare Aussagen von Behörden usw.
Sobald ich einen fahrtenschreiber verbaut habe muss ich ihn auf jedenfall immer nutzen (laut Polizei und Straßenverkehrsamt).
Zur Ausrüctung habe ich mal folgendes im Netz gefunden, wo weiß ich selbst leider nicht mehr ...
Ausstattung von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät – Ausnahmen zur Ausrüstpflicht
(Stand : 15.3.2006)
Grundsätzliche Ausstattung mit digitalem Kontrollgerät :
- alle Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
mit Erstzulassungsdatum ab 1. Mai 2006.
usw.
wer das komplette PDF haben will, kann sich bei mir melden.
Wir haben uns auch eine Vorrüstung für den digitalen Fahrtenschreiber mitbestellt, dann wirds nicht soooo teuer, wenn man den mal wirklich nachrüsten muss.
Sobald ich einen fahrtenschreiber verbaut habe muss ich ihn auf jedenfall immer nutzen (laut Polizei und Straßenverkehrsamt).
Zur Ausrüctung habe ich mal folgendes im Netz gefunden, wo weiß ich selbst leider nicht mehr ...
Ausstattung von Fahrzeugen mit digitalem Kontrollgerät – Ausnahmen zur Ausrüstpflicht
(Stand : 15.3.2006)
Grundsätzliche Ausstattung mit digitalem Kontrollgerät :
- alle Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
mit Erstzulassungsdatum ab 1. Mai 2006.
usw.
wer das komplette PDF haben will, kann sich bei mir melden.
Wir haben uns auch eine Vorrüstung für den digitalen Fahrtenschreiber mitbestellt, dann wirds nicht soooo teuer, wenn man den mal wirklich nachrüsten muss.
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der_dicke_belgier
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Ich hätte da noch eine Frage:
Da der NCV3 den ich jetzt fahre der 1ste ist mit ZZG 3,5T und ich sowieso die Tageskontrollzettel ausfüllen muss (Keine AHK, Kein FS )
Wie sieht es aus mit Privat-Fahren???
Dass wenn ich Privat fahre ich keinen Nachweispflicht habe weiß ich, nur muss ich nicht alle KM die ich fahre Lückenlos nachweisen können??
Grüß,
Der_Dicke_Belgier <-----------------Ronny
Da der NCV3 den ich jetzt fahre der 1ste ist mit ZZG 3,5T und ich sowieso die Tageskontrollzettel ausfüllen muss (Keine AHK, Kein FS )
Wie sieht es aus mit Privat-Fahren???
Dass wenn ich Privat fahre ich keinen Nachweispflicht habe weiß ich, nur muss ich nicht alle KM die ich fahre Lückenlos nachweisen können??
Grüß,
Der_Dicke_Belgier <-----------------Ronny
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LT_Harry
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Hallo Ronnyder_dicke_belgier hat geschrieben:Also: Habe im netz gestöbert und meine gefunden:
http://www.regierung.unterfranken.bayer ... is_35t.pdf
Dass sind die die ich benutze. Sind die auch erlaubt, oder nicht???
Alles ziemlich verwirrend![]()
Es Grüßt,
Der_Dicke_Belgier <---------------Ronny
Die passen schon, meine sehen genauso aus.
Zur Frage, was ist, wenn man gewerbliche und private Fahrten mischt, kann ich leider nichts sagen, da ich nur Privat fahre.
Wenn Fahrtenschreiber vorhanden, benutzen / ja oder nein ??
Zu mir sagte ein befreundeter Polizist.
Du brauchst keinen, dann brauchst auch keine Schaublätter einlegen.
Hoffe mal er hat recht.
Bis jetzt wurde ich aber noch nie angehalten, hoffen wir es bleibt so.
Gruß @Harry
PS: Der Polizist, der meinen LT mit irgend einem Gewerbe verwechselt, darf erst mit 70 in Pension
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
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der_dicke_belgier
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Seht euch das mal an!!!!!!
der_dicke_belgier hat geschrieben:Ich hätte da noch eine Frage:
Da der NCV3 den ich jetzt fahre der 1ste ist mit ZZG 3,5T und ich sowieso die Tageskontrollzettel ausfüllen muss (Keine AHK, Kein FS )
Wie sieht es aus mit Privat-Fahren???
Dass wenn ich Privat fahre ich keinen Nachweispflicht habe weiß ich, nur muss ich nicht alle KM die ich fahre Lückenlos nachweisen können??
Grüß,
Der_Dicke_Belgier <-----------------Ronny
Ich habe da was gefunden. Ist aber ziemlich umständlich finde ich
Seht euch das mal an ----------> http://www.verbraucherschutz.sachsen-an ... infach.pdf
Ist doch nicht deren ernst, oder???
Muss ich jetzt jedes mal zum chef rennen und dies unterschreiben lassen???
Der_Dicke_Belgier <----------------Ronny
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LT_Harry
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Hallo Ronny
Davon habe ich schon gehört, da es mich nicht betrifft, hab ich micht weiter dafür interesiert.
Den Grund kann ich mir denken, warums das gibt.
Jeder könnte doch sagen:
Herr "Wachtmeister" ich hab die letzten 25 Tage nur Hof gekehrt, kann also keine Scheiben vorzeigen.
Gruß @Harry
Davon habe ich schon gehört, da es mich nicht betrifft, hab ich micht weiter dafür interesiert.
Den Grund kann ich mir denken, warums das gibt.
Jeder könnte doch sagen:
Herr "Wachtmeister" ich hab die letzten 25 Tage nur Hof gekehrt, kann also keine Scheiben vorzeigen.
Gruß @Harry
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage (schreibe) aber nicht für das, was du denkst.
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der_dicke_belgier
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Re: Seht euch das mal an!!!!!!
Ich habs jetzt sogar amtlich: http://bundesrecht.juris.de/fpersv/__20.htmlSeht euch das mal an ----------> http://www.verbraucherschutz.sachsen-an ... infach.pdf
Fazit: Für alle "Fahrer" die mit deren Transporter bis 3,5T "vom Chef" Privat unterwegs sind: immer daran denken diesen schein ausfüllen zu lassen!!!!!
Es Grüßt,
Der_Dicke_Belgier <---------------Ronny
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Arne
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Ich hätte dan Vorteil, das mein Weg zum Chef nicht ganz so weit ist, aber genau das war auch der Grund, warum ich meinen 3 Tonner habe auf 2,8 Tonnen ablasten lassen. Ich brauch mir ÜBERHAUPT keine Gedanken, wegen Fahrtschreiber oder Kontrollblätter machen.
...............ausser ich hänge an meine AHK einen dicken Hänger und komme auf über 3,5 Tonnen, dann bin ich komplett der A.... rne.
Viele Grüsse,
Arne
...............ausser ich hänge an meine AHK einen dicken Hänger und komme auf über 3,5 Tonnen, dann bin ich komplett der A.... rne.
Viele Grüsse,
Arne
209 aus Überzeugung






