Digitales Kontollgerät
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Alex_BT
- Kennt sich schon aus

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- Registriert: 15 Jul 2006 23:30
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Ich sag ja, jeder erzählt dir ein anderes Märchen. Ich benutze den Fahrtenschreiber nur bei Anhängerbetrieb und sonst nicht. War schon in meinem alten LT35 und Sprinter 316 so. Ich hatte auch schon etliche Polizeikontrollen hintermir und nie hat einer wegen der "Blindscheibe" etwas gesagt. Ich frage mich langsam, was ich noch glauben soll und was nicht.
Verbindliche Auskünfte erteilt keiner, nur bei einer Kontrolle ist jeder schlauer als der andere, von diesen Ars...öchern in Grün. Verzeiht mir bitte diese Ausdrucksweise, aber das Thema nervt mich schon seit Jahren. Mfg Alex
Verbindliche Auskünfte erteilt keiner, nur bei einer Kontrolle ist jeder schlauer als der andere, von diesen Ars...öchern in Grün. Verzeiht mir bitte diese Ausdrucksweise, aber das Thema nervt mich schon seit Jahren. Mfg Alex
Zuletzt geändert von Alex_BT am 08 Aug 2006 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Leute, hier nochmal, und das ist KEIN Märchen:
1. Wer muss sich überhaupt um den ganzen Kram Gedanken machen?
a)
Wer privat unterwegs ist muss bis zu einem zGG (incl. Anhänger) von 7,5t KEINEN ARBEITSZEITNACHWEIS führen. Er braucht nirgendwo einen Fahrtschreiber, und wenn einer im Auto drin ist oder auch nicht, kann ihm das sonstwo vorbeigehen
b)
Wer gewerblich unterwegs ist, muss erst ab einem Fahrzeuggewicht über 2,8t (incl. Anhänger) einen Arbeitszeitnachweis führen. Drunter muss er gar nix machen, egal ob fünf Fahrtschreiber im Fahrzeug sind oder nicht.
c)
Für die Art der Verwendung spielt die hauptsächliche Verwendung des KFZ keine Rolle. Auch wenn man mit dem Bus zum Brötchenholen fährt, ist das eine Privatfahrt. Nicht privat wäre allerdings eine Leerfahrt im Zusammenhang mit einer gewerblichen Fahrt!
Die Nachweispflicht der gewerblichen Verwendung liegt bei der Behörde!!!
2. Aufzeichnung bei gewerblichen Fahrten: Wann welche Aufzeichnung, falls Ihr euch drum kümmern müsst?
a)
Erste Regel, wenn 1b) für Euch zutrifft: Ist das zGG von 2,8t inclusive Anhänger überschritten und im Fahrzeug befindet sich ein Fahrtschreiber, dann muss er auch benutzt werden!
b)
Ohne eingebauten Fahrtschreiber gilt: Die Aufzeichnung kann durch ückenlose und fälschungssichere Dokumentation der Arbeitszeiten (nicht formgebunden, s. §7 FPersVo) erfolgen, WENN das zGG incl. Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt.
Darüber ist ein straffreier gewerblicher Betrieb ohne Fahrtschreiber nicht möglich.
Es gibt noch diverse kleine und grössere Ausnahmen, deren vollständige Erläuterung hier zu weit führen würde, nur eine möchte ich anführen (für die Handwerker unter Euch):
Wer im Umkreis von nicht mehr als 50 km um den Standort des Fahrzeugs sein eigenes Material für die Berufsausübung transportiert, ist von der Fahrtschreiber- und Aufzeichnungspflicht ausgenommen.
1. Wer muss sich überhaupt um den ganzen Kram Gedanken machen?
a)
Wer privat unterwegs ist muss bis zu einem zGG (incl. Anhänger) von 7,5t KEINEN ARBEITSZEITNACHWEIS führen. Er braucht nirgendwo einen Fahrtschreiber, und wenn einer im Auto drin ist oder auch nicht, kann ihm das sonstwo vorbeigehen
b)
Wer gewerblich unterwegs ist, muss erst ab einem Fahrzeuggewicht über 2,8t (incl. Anhänger) einen Arbeitszeitnachweis führen. Drunter muss er gar nix machen, egal ob fünf Fahrtschreiber im Fahrzeug sind oder nicht.
c)
Für die Art der Verwendung spielt die hauptsächliche Verwendung des KFZ keine Rolle. Auch wenn man mit dem Bus zum Brötchenholen fährt, ist das eine Privatfahrt. Nicht privat wäre allerdings eine Leerfahrt im Zusammenhang mit einer gewerblichen Fahrt!
Die Nachweispflicht der gewerblichen Verwendung liegt bei der Behörde!!!
2. Aufzeichnung bei gewerblichen Fahrten: Wann welche Aufzeichnung, falls Ihr euch drum kümmern müsst?
a)
Erste Regel, wenn 1b) für Euch zutrifft: Ist das zGG von 2,8t inclusive Anhänger überschritten und im Fahrzeug befindet sich ein Fahrtschreiber, dann muss er auch benutzt werden!
b)
Ohne eingebauten Fahrtschreiber gilt: Die Aufzeichnung kann durch ückenlose und fälschungssichere Dokumentation der Arbeitszeiten (nicht formgebunden, s. §7 FPersVo) erfolgen, WENN das zGG incl. Anhänger nicht mehr als 3,5t beträgt.
Darüber ist ein straffreier gewerblicher Betrieb ohne Fahrtschreiber nicht möglich.
Es gibt noch diverse kleine und grössere Ausnahmen, deren vollständige Erläuterung hier zu weit führen würde, nur eine möchte ich anführen (für die Handwerker unter Euch):
Wer im Umkreis von nicht mehr als 50 km um den Standort des Fahrzeugs sein eigenes Material für die Berufsausübung transportiert, ist von der Fahrtschreiber- und Aufzeichnungspflicht ausgenommen.
Der einzig wahre Speedy ;)
Das ist das Problem. Es gibt derart viele verschiedene Gesetze zu diesem Thema, von denen jedes f�r sich schon hochkompliziert ist.
Alleine f�r die Regelung der Arbeitszeit gibt es die FPersV, EWG-Verordnung sowie die AETR-Regelung. Je nachdem, wohin man f�hrt (national, EU-weit oder in AETR-Staaten) gelten unterschiedliche Lenk- und Ruhezeiten ... und mit den Genehmigungen und der Fahrtenschreiberpflicht bzw. Aufzeichnungspflicht ist es �hnlich.
Da sieht oft nicht mal mehr ein Richter durch, wie soll es dann ein Polizist.
�rger ist also vorprogrammiert.
Alleine f�r die Regelung der Arbeitszeit gibt es die FPersV, EWG-Verordnung sowie die AETR-Regelung. Je nachdem, wohin man f�hrt (national, EU-weit oder in AETR-Staaten) gelten unterschiedliche Lenk- und Ruhezeiten ... und mit den Genehmigungen und der Fahrtenschreiberpflicht bzw. Aufzeichnungspflicht ist es �hnlich.
Da sieht oft nicht mal mehr ein Richter durch, wie soll es dann ein Polizist.
�rger ist also vorprogrammiert.
Der einzig wahre Speedy ;)
Dazu kann ich mal was beitragen:Alex_BT hat geschrieben:...Und wie ist das überhaupt mit einem Mietwagen über 3,5 t mit digitalem Fahrtenschreiber? Muss ich dann als normal Bürger erst 2 Wochen bevor ich den Mietwagen brauche, eine Fahrerkarte beantragen und diese warscheinlich, wenn ich sie wieder brauche, dann ungültig ist! Denn die Fahrerkarte gilt ja nur 5 Jahre. Wäre ja totaler Schwachsinn und kann ja eigentlich von niemanden verlangt werden! ...
Hatte vor 14 Tagen nen 7,5to Mietlaster (nagelneu, war am Tag vorher erst an die Mietwagenfirma ausgeliefert worden). Der Vermiet-Heini erklärte mir dann, daß die Kiste nen neuen DigiFahrtenschreiber habe. Es sei so, daß es für Mietfahrzeuge spezielle Fahrerkarten gibt, die an die Vermieter ausgegeben werden und dann für die Mieter ur Verfügung stehen. Wie das dann allerdings genau aussieht mit der Personalisierung usw. wusster er auch noch nicht, weil er noch keine Karten hatte. Folglich hieß das für mich, daß ich ganz legal ohne Aufzeichnung durch die Gegend geballert bin.
Gruß
Markus
Gewinnen ist nicht alles - es ist auch wichtig seinen Gegner zu demütigen!!
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Max
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@ all,
- genauso hab ich mir das vorgestellt..............
daß dieser " Müll " nicht funktioniert
Ich hatte mir über Weihnachten einen " Neoman " Vorführreisebus geliehen,nagelneu,der diesen digitalen Schwachsinnsschreiber drin hatte.............heute das Fahrzeug abgegeben......und nun der " Brüller "
ich wollte nun das Gerät auslesen um anschließend den Ausdruck über alle Fahrertaten zu bekommen..........und siehe da......" Keine Daten gespeichert " obwohl ich genau nach Anweisung die Fahrerkarte benutzt habe.Hoch lebe die " EU " die diese Verordnung erlassen hat.

Gruss Max
- genauso hab ich mir das vorgestellt..............
Gruss Max
- Rennsprinter
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Ach komm Max, du hast bestimmt aus versehen deine EC-Karte reingesteckt.
Der Betrag wird von deinem Konto abgebucht

Zuletzt geändert von Rennsprinter am 08 Jan 2007 00:32, insgesamt 1-mal geändert.
Sprinter - was sonst ?








