dietmardd hat geschrieben: 30 Mär 2026 23:50
o lange der Sprinter privat zugelassen und auch so genutzt
Ein Einzelunternehmen ist keine Firma, sondern eine Person. Dementsprechend sind auch seine Fahrzeuge als Person zugelassen und das bedeutet sie sind privat zugelassen. Das Gleiche gilt für viele Freiberufler. Etwas anderes ist, wenn Handwerker bzw. Freiberufler eine Gesellschaft gründen.
Ich bin zwar kein Jurist, aber so deute ich die Gesetzeslage. Bevor ich so eine Aussage glaube, würde ich dazu einen Juristen befragen.
Es gibt keine private oder nicht private Zulassung - es macht keinerlei Unterschied, wass du mit dem auf deinen Namen zugelassenen Auto anstellst.
Und natürlich ist ein Mensch aus Fleisch und Blut niemals eine Firma, er kann aber auch als Einzelkaufmann eine Firma haben. Sobald er im Geschäftsverkehr beispielsweise Herr Müller als "Immerteuerniemalsgut" auftritt, hat er eine Firma unter exakt diesem Namen. Es braucht noch nicht mal eine Eintragung dazu. Seinen tatsächlichen Namen (und einiges mehr) muss er natürlich trotzdem immer nennen.
Der Steuerhinterziehung in Höhe von 30 EUR pro Jahr (LKW 3,5t vs Womo 3,5 @ Euro 4) würde ich erst mal relativ gelassen entgegensehen. Ich würde darauf wetten, dass diejenigen, die sich da immer drüber aufregen, garantiert ihre privaten Telefongespräche oder die Internetnutzung am Arbeitsplatz auch nicht korrekt als geldwerten Vorteil versteuern
Was aber theroretisch passieren kann: der Nicht-Mehr-LKW könnte seine Betriebserlaubnis verlieren, da er die Anforderungen an die Fahrzeugart nicht mehr erfüllt. Der TÜV könnte das bemängeln, genauso könnte die Versicherung im Schadensfall eine wilkommene Ausrede darin sehen. Außerdem ist bei einem LKW die Ladung nicht mit versichert. Bricht dir jetzt jemand ins Nicht-Wohnmobil ein und verwüstet die "Ladung", wird die (Teil-)Kaskoversicherung dafür nicht mehr als ein müdes Lächeln übrig haben.