Anhängelast O.1 = 2000kg + Ziffer 22: AHK lt. EGTG/ABE** ... * zu o.1:max.3450kg bis 8%steig. dabei zuggesamtgewicht max. 6900kg; d-wert d-ahk mind. 16,92 kn ohne techn. änderung* ...
F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
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F1 + F2 auf 3,5 Tonnen reduzieren
Ein Bekannter hatte bei der zweistufigen Neuzulassung dessen Wohnmobils explizit darauf geachtet, daß beide F.1 + F.2 auf 3,5t reduziert wurden
Er fährt sehr oft gewerblich nebst Anhänger, auch (mit Actros) >7,5t in Europa = hat "genug erlebt".
Der Vorbesitzer meines Sprinters hatte F.1 + F.2 auf 3.450kg abnehmen/eintragen lassen; Achsgewichte: 1.650kg VA + 1.800kg HA (weil Papiere von seinem 224er kamen).
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"verrückt" wäre, wenn eine Zulassungsstelle Groß- und Kleinschreibung, sowie Satzzeichen beachten/beherrschen würde

Anhängelast O.1 = 2000kg + Ziffer 22: AHK lt. EGTG/ABE** ... * zu o.1:max.3450kg bis 8%steig. dabei zuggesamtgewicht max. 6900kg; d-wert d-ahk mind. 16,92 kn ohne techn. änderung* ...
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Nur dass diese Betitelung nichts widerlegt sondern einen Gedankengang nur eineingt...MobilLoewe hat geschrieben: 02 Dez 2025 09:03Na ja, das klingt schon beinahe nach einer Verschwörungstheorie.joethesprinter hat geschrieben: 02 Dez 2025 08:23 Die eigentliche Agenda dahinter ist doch wie mit der digitalen ID die totale Überwachung.![]()
Gruß Bernd
Damals in China musste ich einen VPN benutzen um selbst unsere Tagesschau zu sehen. Wir hätten uns nie vorstellen können dass wir das jetzt in Deutschland machen müssen um Nachrichten aus anderen Ländern zu sehen die unser Regime uns nicht sehen lassen will. Mit Firefox allein kommst du zwar hier ins Forum aber nicht mehr ins Netz. Zensuruschi sei dank. Nein, TOR braucht es jetzt auch hier. Es merken nur nicht viele. Aber die Blase schrumpft kontinuierlich.
Der Prozess geht schleichend. Auch wenn die Analogie mit dem Frosch nicht stimmt verdeulicht sie doch diesen Prozess.
In naher Zukunft werden dank dem "Internet der Dinge" und 5G auch die "Güter" (noch) lückenlos(er) verfolgbar. Wäre es da nicht naheliegend dass die Beweislast beim Zolleintreiber liegen sollte dass eine Privatperson "Güter" transportieren würde...!?
Sorry, will das ursprüngliche Thema nicht zerreden. Das kann bei Bedarf gern woanders fortgesetzt werden.
Ich bin etwas geschockt dass mir hier klar wird dass ich mit meinem Auto nun plötzlich nicht nur nicht mehr in Städte darf (was noch ansatzweise nachvollziehbar war) sondern (auf dem Land an einer Bundesstraße wohnend) praktisch ohne weitere Abgaben nicht mehr mobil bin.
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- v-dulli (02 Dez 2025 12:54)
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Ja, lassen wir das. Obwohl die Finger jucken...joethesprinter hat geschrieben: 02 Dez 2025 10:29 Sorry, will das ursprüngliche Thema nicht zerreden.
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Davor ML-T 580 V6 4x4 und zwischendurch kurze Zeit GCS 700 4-Matic, Sprinter seit 1999.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Ich fahre den 904 ja nun schon ein paar Jahre einzelbereift... Werde mal den Prüfer anfragen ob der mir damit die Achslast hinten auf den Wert der VA reduziert und somit auch das tzGG mit dieser "technischen Änderung" anpasst.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Persönlich würde ich eher vermuten, dass hier der Hase im Pfeffer liegt. Man hat wieder ein Schlupfloch gefunden um den Leuten noch etwas mehr Kohle aus der Tasche zu ziehen...
Wobei ich mir keine Illusionen mache, dass die Maut für Handwerker, Camper aller Art und Größe und auch PKWs irgendwann in irgendeiner Art kommen wird.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Das denke ich trifft unbenommen auch zu.Almaric hat geschrieben: 02 Dez 2025 17:09Persönlich würde ich eher vermuten, dass hier der Hase im Pfeffer liegt. Man hat wieder ein Schlupfloch gefunden um den Leuten noch etwas mehr Kohle aus der Tasche zu ziehen...
Wobei ich mir keine Illusionen mache, dass die Maut für Handwerker, Camper aller Art und Größe und auch PKWs irgendwann in irgendeiner Art kommen wird.
Geld für die Rüstung ist da aber nicht für unsere Straßen. Kriegsgerät ist ausgenommen von der Maut habe ich bei Toll Collect gelesen.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Es gibt ja auch genügend Leute die im Netz nach einer Maut in D schreien weil sie woanders auch zahlen müssen. Vergessen nur dabei das sie dann in D auch noch zusätzlich zahlen, der Autokauf in Österreich ist gerüchteweise nicht sehr günstig ich sach mal NOVA und KFZ Steuer zahlen die auch zusätzlich zu ihrer Maut die sie natürlich auch bezahlen.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Das ist die Matrix. Genau so werden die Menschen jeweils jenseits der (eigentlich nur imaginierten) Grenze gegeneinander ausgespielt. Stockholm Syndrom...
Ich würde vorerst doch gern die technisch zul. Gesamtmasse behalten. Wenn der Führerschein B für WoMos bald bis 4,25t geht werden entsprechende Fahrzeuge gefragt sein.
Daher habe ich einen Antrag auf Befreiung von der Maut gestellt. Irgendwie ein würdeloser Prozess...
Ich würde vorerst doch gern die technisch zul. Gesamtmasse behalten. Wenn der Führerschein B für WoMos bald bis 4,25t geht werden entsprechende Fahrzeuge gefragt sein.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Ich les Fernreisemobil , ist der nicht als Womo zugelassen? Womos in D sind nicht von der Maut betroffen.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Nein. Zulassungstechnisch ist es weiter ein LKW. Ich wollte — zumindest vorerst — keine festen Installationen für Wasser, Kochen, Tisch...
Das kann sich aber ändern falls die 4,25t mal relevant werden.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Moin mein Tüv stellt sich quer ist eien änderung nicht mehr möglich seit 2 Monate also Dekra und Tüv Nord oder süd,, Evt kennt jemann anderes Gtü oder Küs? Bin für jeden Tip dankbar
Kleine Schritte sind besser als grosse.....
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Mein Antrag auf Anerkennung als WoMo bei Toll Collect wurde abgelehnt.
Es fehle an der fest verbauten Koch- und Waschgelegenheit.
Am liebsten würde ich das Auto gleich woanders zulassen. Die AU/HU hier in Absurdistan wird sicher auch nur schlimmer.
Es fehle an der fest verbauten Koch- und Waschgelegenheit.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Das entbehrt nicht einer gewissen Logik?joethesprinter hat geschrieben: 10 Dez 2025 13:51 Mein Antrag auf Anerkennung als WoMo bei Toll Collect wurde abgelehnt.
Es fehle an der fest verbauten Koch- und Waschgelegenheit.
Die Vorgaben sind m.E. so starr, weil sonst jeder Transporter mit Isomatte und Campingkocher mautfrei wäre. Das einige "echte Camper" aus Platzgründen oder was auch immer auf fest eingebaute Spülen usw. verzichten, interessiert den Vorschriftengeber nicht, entscheidend ist allein der feste Einbau.
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Man kann nicht das eine wollen und das andere ablehnen
Gabs in ähnlicher Form ca 2004 schon:
Da sollten Wohnmobile nur noch Wohnmobile sein, wenn an der Küche/Kochgelegenheit 1,70m Höhe sind. Bei mir waren es 2cm mehr. Die Dame vom Finanzamt war enttäuscht.
Ich musste tatsächlich mit dem Fahrzeug Monate NACH der Umschreibung vom LKW zum WOMO zum FA, damit die sich das dort ansehen können und vor allem -messen!
Was nach heutiger Gesetzeslage ein echtes bzw ein unechtes Wohnmobil (z.B. Caddy-Camper mit deutlich unter 1,70m Höhe, aber ansonsten Bett, Stauraum und nicht zur weiteren Personenbeförderung geeignet) ausmacht, kann man U.A. HIER NACHLESEN, wobei allein der Absatz 5. "Herd für die Wohnmobilzulassung" bei mir schon wieder für Augenrollen sorgt, weil ich das Theater mit dem einen, keinen festverbauten, aber auch beweglichen Kocher, der nur mit Spiritus zu betreiben sein darf, aber mit Gas auch / oder auch nicht und auch elektrisch sein kann... blablablubb... durch habe
Da haben die vielen TÜV-Ableger und die DEKRA jeder eine andere Meinung dazu- Gesetzteslage existiert dort nicht, es wird nach Gutdünken, Augenfarbe, Wetterbericht und Laune entschieden, ob das Ding ein PKW oder LKW bleibt oder zukünftig ein Wohnmobil sein darf.
Wenn ich der Staat wäre, würde ich auch mögliche Steuerschlupflöcher schließen. Allerdings alle
und da wären mir wahrscheinlich wegen ihrer mickrigen Anteile die xxxlifer schon fast egal.
Bau dir eine Edelstahlschüssel mit einer Ablaufgarnitur ein, stelle dir zwei Kanister drunter und bau dir einen ORIGO-Kocher ein. Bett und Schrank hast du ja hoffentlich (Zitat: "...im Umbau zum Fernreisemobil") und dann fährst du zur DEKRA und zur Zulassungsstelle, Papiere ändern. Zack, fertig.
Martin
Gabs in ähnlicher Form ca 2004 schon:
Da sollten Wohnmobile nur noch Wohnmobile sein, wenn an der Küche/Kochgelegenheit 1,70m Höhe sind. Bei mir waren es 2cm mehr. Die Dame vom Finanzamt war enttäuscht.
Ich musste tatsächlich mit dem Fahrzeug Monate NACH der Umschreibung vom LKW zum WOMO zum FA, damit die sich das dort ansehen können und vor allem -messen!
Was nach heutiger Gesetzeslage ein echtes bzw ein unechtes Wohnmobil (z.B. Caddy-Camper mit deutlich unter 1,70m Höhe, aber ansonsten Bett, Stauraum und nicht zur weiteren Personenbeförderung geeignet) ausmacht, kann man U.A. HIER NACHLESEN, wobei allein der Absatz 5. "Herd für die Wohnmobilzulassung" bei mir schon wieder für Augenrollen sorgt, weil ich das Theater mit dem einen, keinen festverbauten, aber auch beweglichen Kocher, der nur mit Spiritus zu betreiben sein darf, aber mit Gas auch / oder auch nicht und auch elektrisch sein kann... blablablubb... durch habe
Wenn ich der Staat wäre, würde ich auch mögliche Steuerschlupflöcher schließen. Allerdings alle
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● ex 2x 903 316+313 4x4
● ex 2x LR Defender 110 TD 5
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. Allrad seit 1985
Bin ich ölich, bin ich fröhlich
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Re: F1 auf 3,5 Tonnen umschreiben?
Es fehlte dem Prüfer seinerzeit schon an der "Wohnlichkeit". Dann ist die Innenhöhe zu niedrig. Ich würde im Innenraum auch nie kochen oder mit Wasser hantieren. Das gehört sich nicht in MEINER Wohnung. Die ist mit 200×100cm² Bett, Kühlbox und Gartenstuhl voll. Ein Ersatzrad ist noch hinten drin und den Holzofen hab ich schon wieder ausgebaut um etwas mehr Platz zum rangieren zu haben. In SOA hab ich gehört kann ein Transporter weniger Probleme machen als ein offensichtliches WoMo.
Das ist doch völlige Behördenwillkür. Ich würde von der nächsten Stufe der Enteignung sprechen. Erst kamen sie mit den Plaketten und ich habe geschwiegen. Nun geht es so weiter. ...und euch geht es auch irgendwann an den Kragen.
Als Privatmann könnte ich mit abgelastetem Fahrzeug in Deutschland auf 3,5t (in meinen Fall sogar 3,0t — da bleibt beim 4x4 keine Zuladung mehr...!) ja — wenn ich illegalerweise das Fahrzeug überlade — im Bereich der Illegalität theoretisch gewerblich Güter transportieren... Aber der Handwerker darf tatsächlich seine Waren ganz legal und ohne befreit bis tzGm 7,5t befördern. Wie viele Knicke sind denn da in der Logik!?
Das ist doch völlige Behördenwillkür. Ich würde von der nächsten Stufe der Enteignung sprechen. Erst kamen sie mit den Plaketten und ich habe geschwiegen. Nun geht es so weiter. ...und euch geht es auch irgendwann an den Kragen.
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