Motor Steuergerät 90 Km/h Sperre

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Vanagaudi
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Re: Motor Steuergerät 90 Km/h Sperre

#16 

Beitrag von Vanagaudi »

Stie hat geschrieben: 23 Feb 2021 16:27 steht das irgendwo ob es ab werk so war?ich habe letztes jahr einen crafter bj2016 gekauft ,der auch bei 120km/h abgeregelt war. ich konnte es ohne freischalt code mit vcds auf 160km/h ändern .viewtopic.php?f=11&t=23609
Das ist etwas anderes. Die 120km/h Begrenzung war freiwillig vom Halter/Fahrer eingetragen, die 90km/h Begrenzung ist jedoch eine gesetzlich verordnete Begrenzung für Güterkraftfahrzeuge über 3,5t. Die ist anderweitig aufzuheben.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Stie
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Re: Motor Steuergerät 90 Km/h Sperre

#17 

Beitrag von Stie »

ok das wußte ich nicht
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Re: Motor Steuergerät 90 Km/h Sperre

#18 

Beitrag von leChef78 »

Moin,

gibt es Neuigkeiten hierzu?

Aktuell stehe ich vor der Herausforderung einen Crafter 50 abzulasten, kein großes Thema.
Lt. Tüv die Karree leer machen und wiegen lassen - technische Änderung nicht nötig.
Zwillingsbereifung kann bleiben. Soweit so gut.

Bei mir steht in den Fahrzeugpapieren unter dem Punkt T 90 - sprich der Crafter riegelt bei 90 km/h ab.
Eine Änderung der Fahrzeugklasse - kleiner 3,5t hebt nicht automatisch die gesetzliche Höchstgeschwindingkeit auf, sagt der TÜV.
Dafür möchte die Zulassungsstelle die neuen Abgaswerte ab Werk haben. Eine Anfrage bei VW über einen Freundlichen, läuft seit 4 Wochen ins Leere.

Wer hat Erfahrungen und Lösungsvorschläge?

Crafter 50 - 1968 ccm - 120kw - BJ 2013

Vielen Dank für Eure Hinweise

LG
Andreas
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Vanagaudi
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Re: Motor Steuergerät 90 Km/h Sperre

#19 

Beitrag von Vanagaudi »

leChef78 hat geschrieben: 13 Jun 2024 19:00Eine Änderung der Fahrzeugklasse - kleiner 3,5t hebt nicht automatisch die gesetzliche Höchstgeschwindingkeit auf, sagt der TÜV.
Da hat er Recht. Allerdings gelten für LKW unter 3,5t andere gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten als für LKW über 3,5t.
leChef78 hat geschrieben: 13 Jun 2024 19:00Dafür möchte die Zulassungsstelle die neuen Abgaswerte ab Werk haben.
Warum neue, schau doch mal, ob das nicht dieselben für N1 und N2 sind. Für LKW mit zulässige Gesamtmasse größer als 1760 kg fallen in die Kategorie N1 Klasse III oder N2. Schau also mal, was in deinen Papieren ausgewiesen wird.
leChef78 hat geschrieben: 13 Jun 2024 19:00Bei mir steht in den Fahrzeugpapieren unter dem Punkt T 90 - sprich der Crafter riegelt bei 90 km/h ab.
Das kann entfallen, denn:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung:
Abs. (2): Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.
Das heißt, LKW unter 3,5t benötigen keinen Geschwindigkeitsbegrenzer.

Also, das mit der Abgasnorm musst du noch klären:
  • welche bei deinem Wagen eingetragen ist
  • und ob diese auch bei N1 Klasse III gilt und ausreichend ist
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leChef78 (10 Jul 2024 14:22)
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Re: Motor Steuergerät 90 Km/h Sperre

#20 

Beitrag von leChef78 »

Moin,

Danke für den Hinweis.
Aktuell ist Klasse N2 eingetragen. Ich spreche nächste Woche mal mit dem TÜV und komme hoffentlich weiter.

Danke und Gruß
Andreas
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Re: Motor Steuergerät 90 Km/h Sperre

#21 

Beitrag von leChef78 »

Moin,

so ich habe etwas telefoniert und viel gelesen.

Mein KfZ hat die Schadstoffklasse EEV1, 0691 unter 14.1 eingetragen.
Nach vielen Telefonaten in dennen es um Freigaben und Bescheinigungen aus Wolfsburg ging habe ich mir mal diverse Gesetze durchgelesen und Anweisungen studiert.

Am Anfang einen "Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen von Nutzfahrzeugen" herausgegeben vom Bundesamt für Güterverkehr. Dort habe ich den ersten Hinweis gefunden, dass EEV1 mindestens die Standards von EURO5 erfüllen.
Geendet ist es dann bei Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Anlage XIV (zu § 48) - Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge. (darf noch keine LINKS setzten, hoffe ihr findest es trotzdem)
Dort ist unter Punkt 3.3.1 folgendes zu lesen "... Fahrzeuge, die die Anforderungen der Klasse EEV 1 erfüllen, erfüllen auch die Anforderungen der Schadstoffklasse S 5."

Damit sollte das Thema erledigt werden können, so hoffe ich zumindest.

Ich werde berichten....

LG
Andreas
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Vanagaudi (19 Jun 2024 15:12)
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