iltis hat geschrieben:Ich kann otb24 leider nicht zustimmen. Bei meinem 316er mit 5 Gang Automatik und 3,5 Tonnen AHK Baujahr 2009 wurde gerade an Steigungen im Vollastbetrieb runtergeschaltet um die Geschwindigkeit zu halten ansonsten wurde der aber auch wirklich langsamer. Bei der 7-Gang Schaltung im jetzigen 319er mit 3,5 Tonnen am Haken habe ich das nicht. Da ist noch soviel Reserve, das er bei gleichbleibender Geschwindigkeit den Berg hoch kommt ohne runter zu schalten.
Das ist übrigens auch der Grund warum ich die von GIENGNER angpriesene Lösung mit langer Achse nicht bevorzuge. Selbstverständlich spart die Achse Kraftstoff, das aber unter Einbusse von Kraftübersetzung, was man aber gerade im Anhängerbetrieb von 3,5 Tonnen plus Zugfahrzeug 3,5 Tonnen plus eventuelle Überladung auf bestimmten Wegestrecken unbedingt benötigt. Zumahl er die Vorrüstung 3,5 Tonnen AHK nehmen müsste, da er dann die 3,5 Tonnen in die Fahrzeugpapiere eingetragen bekommt und dies auch auf dem Typenschild vermerkt wird. Diese Vorrüstung ist meines Wissens aber ebenfalls mit der kurzen Achse zwangscodiert.
Die Fahrtenschreiberdiskusion wurde hier schon mehrfach geführt und kam laut den dort genannten offiziellen Quellen zu dem Schluß, das bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Sprinter plus Anhänger meist über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) und gewerblichen Einsatz bis auf wenige Ausnahmen Fahrtenschreiberpflicht herscht. Das Führen von Tageskontrollblättern (kein Fahrtenbuch) ist nur von 2,8 Tonnen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zulässig. Er kann das Fahrzeug aber auch ohne Fahrtenschreiber bestellen, der ist nicht mit der AHK zwangscodiert, habe ich auch so gemacht, habe auch keinen Fahrtenschreiber drin nur die Vorrüstung wegen Verkauf später und wegen eventueller Gesetzesänderungen. Falle unter die Handwerkerregelung.
Zu dem neuen 319er mit der Automatik, kann ich nichts direktes sagen habe diese Kombination noch nicht gefahren. Sorry in diesem Fall für meinen Einwand
Zu dem Thema Fahrtenschreiber noch etwas gesagt: Ist defnitiv Pflicht wenn man gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt. Alles was dann im zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bewegt wird, eben auch Kombi mit Hänger muß einen Schreiber verbaut haben. Die Handwerregel ist eine Ausnahme, jedoch darf der Einsatzort auch einen Radius von 50 Kilometern von dem Firmenstandort nicht überschreiten.