"Bezugsgewicht“ bedeutet Leergewicht des Fahrzeuges ohne Fahrer plus 75 kg (für den „Normfahrer“) plus zusätzlich 100 kg bis auf insgesamt 2.610 kg (auf 2.840 kg auf Anfrage des Herstellers erweiterbar).iltis hat geschrieben:Wenn ich den von Rennsprinter eingestellten Link aber richtig verstehe trift die Vorschrift nur auf Fahrzeuge bis zu 2610 KG Gesamtgewicht (wenn mit der Bezugsmasse Gesamtgewicht gemeint ist) zu, unabhängig davon welche Zulassung der Wagen hat (PKW oder LKW).
Der Sprinter hat aber doch mindestens 3000 KG serienmäsig.
Die Abgasnorm Euro 4, ist für Fahrzeuge mit einem „Bezugsgewicht“ von maximal 2.840 kg noch bis 2011 für erstmals zugelassene Fahrzeuge erlaubt.fluse369 hat geschrieben:Hallo Rennsprinter,
laut meiner Info dürfen Transporter ab Oktober 2009 nur noch mit Euro 5 als Neuwagen zugelassen werden.
Ich hoffe das stimmt, denn sonst hätten mich vier verschiedene Verkäufer belogen.![]()
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Gruß Frank
Jetzt siehst du, auf was die Trapoverkäufer geschult werden- kollektives Lügen aber vom Sprinter keine Ahnung !
