Gewindigkeitsangabe im Fahrzeugschein

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
Antworten
ricnic
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 36
Registriert: 01 Feb 2006 00:00
Wohnort: Herzogenrath

Galerie

Gewindigkeitsangabe im Fahrzeugschein

#1 

Beitrag von ricnic »

 Themenstarter

Hallo,

ich habe eben mit "erschrecken" festgestellt, dass bei unserem James Cook 316CDI im Fahrzeugschein eine Geschwindigkeit von 90km/h eingetragen ist. :( Das ZGG ist mit 3500kg eingetragen. Gibt es da irgendwo einen Haken :?:

Gruß Richard
Nicht fliegen, geniessen. JamesCook 316CDI Fahrer
Arne
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4297
Registriert: 01 Jan 2006 00:00
Wohnort: 78315 Radolfzell am Bodensee

Galerie

#2 

Beitrag von Arne »

@ ricnic,

die 90 km/h gelten nur für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen.
Hast Du vielleicht 3,55 Tonnen als ZGG stehen ?

Und wichtigste Frage:
............er ist hoffentlich schneller, als die angegebenen 90 km/h ? :wink: :wink:

Ansonsten würde ich zum TÜV fahren und die Papiere nach vorheriger Rücksprache entsprechend ändern lassen.

Viele Grüsse,

Arne
209 aus Überzeugung
ricnic
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 36
Registriert: 01 Feb 2006 00:00
Wohnort: Herzogenrath

Galerie

#3 

Beitrag von ricnic »

 Themenstarter

Hallo Arne,

ich habe genau 3500kg in den Papieren stehen und etwas schneller als 90 fährt er schon ;-).

Was ist wenn ich den Schein so halte und komme in eine Kontrolle? Ist für die Änderung nicht DAG zuständig? Dort haben wir den JC von 2 Jahren neu gekauft?

Gruß Richard
Nicht fliegen, geniessen. JamesCook 316CDI Fahrer
Arne
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4297
Registriert: 01 Jan 2006 00:00
Wohnort: 78315 Radolfzell am Bodensee

Galerie

#4 

Beitrag von Arne »

ricnic hat geschrieben: Was ist wenn ich den Schein so halte und komme in eine Kontrolle? Ist für die Änderung nicht DAG zuständig? Dort haben wir den JC von 2 Jahren neu gekauft?

Gruß Richard
@ ricnic,

Richard, das sehe ich mit der Änderung genauso. Ich würde da mal den Freundlichen kontaktieren und fragen, ob sie die Änderung nicht in die Wege leiten können.
Bei einer Kontrolle kommt es meines Erachtens auf das "Wohlwollen" des Kontrollierenden an.
Tatsächlich entspricht Dein Fahrzeug ja nicht den im Fahrzeugschein angegebenen Daten. :roll:
Und bei 160 km/h zu 90 km/h von Rückenwind zu sprechen, ist auch nicht so ganz glaubwürdig. :wink: :D

Viele Grüsse,

Arne
209 aus Überzeugung
Benutzeravatar
Rennsprinter
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 7152
Registriert: 01 Sep 2003 00:00
Wohnort: Hamburg

Galerie

Re: Gewindigkeitsangabe im Fahrzeugschein

#5 

Beitrag von Rennsprinter »

ricnic hat geschrieben:Hallo,

ich habe eben mit "erschrecken" festgestellt, dass bei unserem James Cook 316CDI im Fahrzeugschein eine Geschwindigkeit von 90km/h eingetragen ist. :( Das ZGG ist mit 3500kg eingetragen. Gibt es da irgendwo einen Haken :?:

Gruß Richard
Du solltest deinen Fzg.-Schein aufmerksam weiterlesen, dort findest du auch den Haken :wink:

Findest das nicht, dann melde dich noch mal.
PS
Um ich zu beruhigen, vorweg: du brauchst weder vor der Polizei noch BAG fürchten 8)
Sprinter - was sonst ?
Benutzeravatar
Hans
Moderator
Moderator
Beiträge: 6318
Registriert: 01 Jan 2003 00:00
Wohnort: Esslingen . Forumsmitglied der ersten Stunde Sprinter Nr. 3
Kontaktdaten:

Galerie

Re: Geschwindigkeitsangabe im Fahrzeugschein

#6 

Beitrag von Hans »

Rennsprinter hat geschrieben:
ricnic hat geschrieben:Hallo,

ich habe eben mit "erschrecken" festgestellt, dass bei unserem James Cook 316CDI im Fahrzeugschein eine Geschwindigkeit von 90km/h eingetragen ist. :( Das ZGG ist mit 3500kg eingetragen. Gibt es da irgendwo einen Haken :?:

Gruß Richard
Du solltest deinen Fzg.-Schein aufmerksam weiterlesen, dort findest du auch den Haken :wink:

Findest das nicht, dann melde dich noch mal.
PS
Um ich zu beruhigen, vorweg: du brauchst weder vor der Polizei noch BAG fürchten 8)
@ Peter

Du machst es für ricnic aber echt spannend, den Angstschweiß auf der Stirn hättest Du ihm auch schneller wegwischen können ! :lol: :lol: :lol:

Der neue NCV3 James-Cook hat aber tatsächlich über 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht, der absolute Irsinn, die Österreicher lachen sich ob der neuen Geldquelle inzwischen schon kaputt ! :lol: :lol: :lol:
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
Gelöschter User

#7 

Beitrag von Gelöschter User »

Womo-Sprinter über 3,5t:
Da rollen die Augen der Ösis (Wegelagerer) und wenn die Go Box nicht reicht, dann gehts geschwind noch auf die Waage, da finden sich auch noch ein paar Euronen .............. die man abzocken kann.
Wahrscheinlich erledigt die Laserpistole vorher schon einiges........... :twisted:
ricnic
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 36
Registriert: 01 Feb 2006 00:00
Wohnort: Herzogenrath

Galerie

#8 

Beitrag von ricnic »

 Themenstarter

Hallo Rennsprinter,

ich habe den Eintrag gefunden. Ziffer 6: 100, 145 od. 150 ohne Geschw.-Begrenzer. Warum steht im Schein eine solche unverständliche Angabe?


Gruß Richard
Nicht fliegen, geniessen. JamesCook 316CDI Fahrer
Antworten